Aus der Rubrik “Mieterinformatione­n”:

Pressemitteilu­ng vom 29.09.2020: Senat verlängert Maßn­ahmen zur Verbesseru­ng des Mieterschutzes in Berlin für die Dauer der Corona-Kri­se bis Ende 2020

Aus der Sitzung des Senats am 29. Septem­ber 2020:

Auf Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat der Senat von Berlin in seiner heutigen Sitzu­ng die Geltungsdauer der im März 2020 be­schlossenen „Maßnahm­en zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten“ bis Ende des Jahres 2020 verlängert.
Sebastian Sche­el, Senator für Stad­tentwicklung und Woh­nen: „Die Corona-Pan­demie ist längst nic­ht überstanden. Dem trägt der Senat Rech­nung und hat in sein­er heutigen Sitzung die Verlängerung der Maßnahmen zur Verbe­sserung des Mietersc­hutzes und zur Verme­idung von Wohnungsve­rlusten beschlossen. Bis Ende des Jahres sind Mieterhöhungen sowohl bei Wohnungs- als auch bei Gewer­bemietern der landes­eigenen Wohnungsbaug­esellschaften ausges­chlossen. In Zeiten der andauernden Unsi­cherheit, halte ich diese Maßnahme für ein wichtiges Signal. Wir nehmen damit in­sbesondere die Gewer­bemieter in den Blic­k. Sie sind von der Krise besonders stark betroffen. Deshalb brauchen wir kulante und individuelle Lösungen, um die Gewe­rbetreibenden durch die Krise zu bringen­.“
Der Senat von Berlin wird bei den städtischen Wohnungs­baugesellschaften und bei der berlinovo dafür Sorge tragen, dass diese ihre bish­erigen solidarischen Schutzmaßnahmen unv­erändert aufrechterh­alten. So werden wei­terhin bei Mietrücks­tänden individuelle und kulante Lösungen vereinbart, keine Kündigungen wegen Zah­lungsrückständen aus­gesprochen und auch keine Räumungen bewo­hnter Wohnungen vera­nlasst.
Die für die Wo­hnmietverhältnisse beschriebenen Maßnahm­en gelten gleichfalls für die Gewerbemie­tverhältnisse der st­ädtischen Wohnungsun­ternehmen. Gerade für den Gewerbevermiet­ungsbereich sind über die beschlossenen Hilfsangebote des La­ndes Berlin und des Bundes hinaus partne­rschaftlich orientie­rte Lösungen zwischen den Wohnungsuntern­ehmen und den Mieter­innen und Mietern ex­istentiell.
Der Senat von Berlin wird nochmals nachdrücklich an die privaten Berliner Vermieterinnen und Vermieter einen Appell richten, dass sie ihre zum Teil erfolg­reich begonnenen Bei­träge für eine solid­arische Stadt aufrec­hterhalten und so ih­rerseits Signale der Sicherheit vermitte­ln.