Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 14.07.2021: Nach Mietendeckel-Urteil in Berlin – Viel weniger Anträge auf Hilfe als gedacht
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte mit 40.000 Berlinern gerechnet, die Unterstützung benötigen, um ihre Wohnungen nicht zu verlieren. Weit gefehlt.
Nach dem Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sehr viel weniger Haushalte finanzielle Überbrückungshilfe des Landes Berlin beantragt als zunächst gedacht. Während die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im April noch mit rund 40.000 Berlinern rechnete, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten, haben tatsächlich nur 1565 Haushalte bis zum Ende der Frist am 30. Juni einen Antrag auf die Sicher-Wohnen-Hilfe gestellt. Das erklärte Behördensprecherin Petra Rohland jetzt auf Anfrage der Berliner Zeitung.
„Es wurden bisher 1400 Anträge bewilligt“, sagte Rohland. Die Spanne der Hilfszahlungen liege zwischen 100 Euro und 10.950 Euro, im Schnitt habe jeder Haushalt einen Betrag von rund 1360 Euro erhalten. Mit Stand vom 13. Juli seien 61 Anträge noch in Bearbeitung. Klar ist mittlerweile, dass die bereitgestellten Mittel von rund 10 Millionen Euro nur zu einem kleinen Teil ausgeschöpft werden. Insgesamt sei bisher eine Summe von 1,9 Millionen Euro bewilligt worden, so die Behördensprecherin. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass der Gesamtbetrag unter 2,5 Millionen Euro liegen werde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Mietendeckel in einer am 15. April veröffentlichten Entscheidung für nichtig erklärt. Der Beschluss selbst stammt vom 25. März. Nach der Entscheidung gelten wieder die alten Mieten, auf die sich Vermieter und Mieter vor Inkrafttreten des Mietendeckels verständigt haben. Außerdem haben die Vermieter einen Anspruch darauf, dass ihnen die Differenz von den zwischenzeitlich abgesenkten Mieten zu den ursprünglich vereinbarten Mieten erstattet wird.

Nicht jeder hielt sich an den Rat, Geld zurückzulegen

Zwar war Mietern mit Inkrafttreten des Mietendeckels geraten worden, eingesparte Mieten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzulegen, doch haben sich nicht alle daran gehalten. Um Mieter, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, die Nachzahlungen in der gesetzten Frist zu leisten, vor dem Verlust der Wohnung zu bewahren, wurde die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt. Die Hilfen wurden als zinslose Darlehen ausgereicht und sind im Regelfall zurückzuzahlen. Sollten Mieter unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzuzahlen, kann das Darlehen aber in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung verzichtet werden.
Anspruchsberechtigt waren nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau beträgt. Für einen Einpersonenhaushalt lag die Grenze für die Hilfsleistungen bei einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich. Mit jedem weiteren Haushaltsangehörigen erhöhte sich die Einkommensgrenze.
Nicht jeder eingereichte Antrag auf Hilfsleistungen wurde bewilligt. Mit Stand vom 13. Juli wurden laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 70 Anträge abgelehnt. Als Hauptgründe für eine Ablehnung führt die Behördensprecherin an, dass das Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht die Ursache für die Mietschulden gewesen sei oder dass seitens der Vermieter oder der Hausverwaltung auf die Rückzahlung verzichtet oder eine angemessene Ratenzahlung für die Rückzahlung vereinbart worden sei. 22 Anträge seien zudem abgelehnt worden, weil sie zu spät eingereicht wurden, also erst im Juli.

Keine Hilfe für Mieter der Deutsche Wohnen

Neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hatten private Vermieter wie die Vonovia und Heimstaden auf die Rückzahlung zuvor eingesparter Beträge verzichtet. Die Deutsche Wohnen hatte Ratenzahlungen angeboten, was in einem Fall, der der Berliner Zeitung vorliegt, zur Ablehnung des Antrags auf Unterstützung aus der Sicher-Wohnen-Hilfe führte. Bei Mietern der Deutsche Wohnen würden Anträge aber nicht generell abgelehnt. „Es erfolgte immer eine individuelle Prüfung jedes eingegangenen Antrages“, sagte Behördensprecherin Rohland.
Besonders sicher leben die Mieter in den rund 336.000 Wohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Für diese Wohnungen dürfen die Mieten, die während des Mietendeckels abgesenkt wurden, laut Senatsbeschluss frühestens mit Ankündigung vom 1. Januar 2022 schrittweise bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Für Unterkünfte, die sie für Dritte verwalten, haben aber auch die landeseigenen Unternehmen – wie berichtet – Nachzahlungen verlangt.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/nach-mietendeckel-urteil-viel-weniger-antraege-auf-hilfe-als-gedacht-li.171052