Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 20.12.2022 – Deutsche Wohnen: Mieter in Spandau sollen besser geschützt werden

Die Deutsche Wohnen unterzeichnet eine Vereinbarung mit dem Bezirk Spandau. Die Modernisierungsumlage soll die Bewohner nicht überfordern.
Mieter in der Wohnsiedlung An der Kappe in Spandau sollen besser vor finanziellen Belastungen nach einer Modernisierung geschützt werden. Das sieht eine freiwillige Vereinbarung vor, die der Bezirk Spandau mit dem Vermieter Deutsche Wohnen geschlossen hat.
Zunächst profitieren die Mieter in den 203 Wohnungen des ersten Bauabschnitts von der Vereinbarung. Bei einer Fortsetzung der Arbeiten in den übrigen der insgesamt 1139 Wohnungen können die Regelungen aber „im Wesentlichen“ übernommen werden, heißt es.
Wie berichtet, will die Deutsche Wohnen in den Wohnungen An der Kappe die Fassade und die oberste Geschossdecke mit einer Wärmedämmung ausstatten, die Fenster erneuern, die Elektrostränge verstärken, die Zähler zentralisieren sowie Dächer, Treppenhäuser und Hauseingänge instand setzen. Im Oktober haben die Arbeiten begonnen. Acht Prozent der Modernisierungskosten können laut Gesetz auf die jährliche Miete umgelegt werden.
Wesentlicher Vorteil der jetzt getroffenen Vereinbarung gegenüber den gesetzlichen Vorgaben ist, dass die Mieter nach dem Versand der Modernisierungsumlage bis zu drei Wochen Zeit haben, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Laut Gesetz hätten die Mieter sonst einen Härtefalleinwand innerhalb eines Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung geltend machen müssen, also bereits im Sommer dieses Jahres.

Warmmiete darf höchstens 30 Prozent des Einkommens betragen

Ein finanzieller Härtefall ist nach der Übereinkunft gegeben, „wenn die Bruttowarmmiete nach Modernisierung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreiten würde“. Weil die Bruttowarmmiete frühestens im nächsten Jahr ermittelt wird, werden dann voraussichtlich schon die höheren Nebenkosten durch die Energiepreissteigerungen in diesem Jahr berücksichtigt. Das ist gut für die Mieter, weil ihre finanzielle Belastung zeitnah ermittelt wird – und nicht Monate vorher.
Die Vereinbarung zwischen der Deutsche Wohnen und dem Bezirk sieht zudem vor, dass die Bewohner bis zum 31. Dezember 2027 von allgemeinen Mieterhöhungen ausgenommen sind. Es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Deutsche Wohnen nicht zu vertreten hat. In den Genuss kommen allerdings nur jene Mieter, die bereits mit Beginn der Arbeiten einen Vertrag für eine Wohnung in der Siedlung hatten.

Umlage darf maximal zwei Euro je Quadratmeter betragen

Außerdem wurde vereinbart, dass die Modernisierungsumlage pauschal auf maximal zwei Euro je Quadratmeter begrenzt wird. Das ist für die Mieter An der Kappe aber weniger relevant. Denn laut Gesetz ist die Umlage ohnehin auf zwei Euro je Quadratmeter begrenzt, wenn die Miete vorher unter sieben Euro je Quadratmeter kalt lag, was in der Spandauer Wohnsiedlung, so weit bekannt, der Fall ist. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe soll die Miete nach der Modernisierung die zulässige Miethöhe nach der maßgeblichen Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) zeigt sich zufrieden. „Mit dieser ersten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und der Deutsche Wohnen im Bezirk Spandau ist es uns gelungen, insbesondere den einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern eine langfristig sichere Perspektive in der Siedlung zu geben“, sagt er. Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes, bezeichnet den zeitlichen Mieterhöhungsausschluss als „besonders erfreulich“.