Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

n-tv.de am 01.06.2016: Neue Anti-Terror-GesetzeWer Prepaid will, muss Ausweis zeigen

Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy kauft, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regelung gehört zum neuen Anti-Terror-Gesetzespaket, das das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Die Ausweispflicht soll verhindern, dass Terroristen und Kriminelle anonym telefonieren können.

Prepaid-Handys: Künftig soll es nur noch dann möglich sein, eine Prepaid-Karte für ein Handy zu kaufen, wenn man ein Ausweisdokument vorlegt. Neben deutschen Ausweisdokumenten gelten als Nachweis auch ausländische Personalausweise und Reisepässe oder zum Beispiel Aufenthaltstitel oder Ersatzpapiere von Flüchtlingen. Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, von Kunden solche Papiere zur Identifizierung zu verlangen. Bislang müssen sie bereits bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erheben. Die Prüfung der Identität funktioniere aber nicht, beklagte de Maizière. “Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen.”

http://www.n-tv.de/politik/Wer-Prepaid-will-muss-Ausweis-zeigen-article17831521.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Zeitung am 02.06.2016: Steigende Wohnungspreise – Müller will Mietpreisbremse verschärfen!

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) will nach Kritik an der Mietpreisbremse die Position der Wohnungssuchenden gegenüber den Vermietern stärken. „Die Wirkung der Mietpreisbremse ist nicht in dem erhofften Maße eingetreten“, sagte Müller am Mittwoch der Berliner Zeitung. „Es hat durchaus eine Dämpfung gegeben, aber wie erste Studien zeigen nicht so umfassend, wie wir uns das gewünscht haben.“

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/steigende-wohnungspreise-mueller-will-mietpreisbremse-verschaerfen-24156030

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Der Tagesspiegel am 19.05.2016: SPD-Bundestagsfraktion schwenkt auf Berliner Kurs ein – Sozialdemokraten wollen Mietpreisbremse zügig verbessern!

Kritiker sehen in der Mietpreisbremse kein wirksames Instrument. Nun fordert auch die SPD-Fraktion im Bundestag, das Gesetz schnell zu verschärfen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/spd-bundestagsfraktion-schwenkt-auf-berliner-kurs-ein-sozialdemokraten-wollen-mietpreisbremse-zuegig-verbessern/13617294.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

deutschlandradiokultur.de am 18.05.2016: Wohnungsmarkt – Union erwägt Nachbesserungen bei Mietpreispremse

Jan-Marco Luczak im Gespräch mit Dieter Kassel:

Laut einer neuen Studie für den Berliner Wohnungsmarkt funktioniert die Mietpreisbremse nicht. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der Union, will das Gesetz gegebenenfalls nachbessern, appelliert aber auch an die Eigenverantwortung der Mieter.

http://www.deutschlandradiokultur.de/wohnungsmarkt-union-erwaegt-nachbesserungen-bei.1008.de.html?dram:article_id=354403

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immobilien-zeitung.de am 12.04.2016: Maas will Mietspiegel auf Basis von acht Jahren berechnen!

Im aktuellen Entwurf, der der Immobilien Zeitung vorliegt, heißt es: “Zur Verbesserung der Datenbasis von Mietspiegeln und um in Märkten mit stark ansteigenden Mieten die Dynamik der Mietpreissteigerung abzufedern, wird der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre erweitert.”

Bei der Umlage von Modernisierungskosten soll es laut Gesetzentwurf dabei bleiben, dass Eigentümer künftig nur noch jährlich 8% und nicht mehr 11% auf ihre Mieter übertragen können. Eine zusätzliche Kappungsgrenze soll die Umlage auf 3 Euro/qm innerhalb von acht Jahren beschränken. Zuvor waren 4 Euro/qm im Gespräch gewesen. Zudem wird es eine Härtefallklausel geben, wonach kein Bürger mehr als 40% seines Haushaltsaufkommens für Miete einschließlich Heizkosten ausgeben muss. Und schließlich wird für Maßnahmen bis zu einem Umfang von 10.000 Euro pro Wohnung ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, mit dem Vermieter eine Mieterhöhung nach der Modernisierung geltend machen können.

http://www.immobilien-zeitung.de/1000032231/maas-will-mietspiegel-auf-basis-von-acht-jahren-berechnen/

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Neue Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen

Am 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an der Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 7959883
Fax 07851 / 9914885
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/03302016_Verbraucherschlichtung.html

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DER TAGESSPIEGEL am 06.03.2016: Bund will Verbrauchern helfen – Eine Schlichtungsstelle für alle Fälle!

Bundesjustizminister Heiko Maas will die bestehenden Schlichtungsstellen ergänzen. Weiße Flecken soll es nicht mehr geben.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Möglichkeiten für Verbraucher, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen, mit einer neuen, zusätzlichen Schiedsstelle verbessern. „Der Bund schafft eine neue, allgemeine Schlichtungsstelle“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel. Diese neue Einrichtung soll das bereits bestehende System von Schiedsstellen ergänzen. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 1. April in Kraft, derzeit arbeitet das Ministerium an Kriterien für die Schlichtungsstelle und sucht nach einem Betreiber.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bund-will-verbrauchern-helfen-eine-schlichtungsstelle-fuer-alle-faelle/13059628.html

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Bundesregierung beschließt neues Bauvertragsrecht!

Die Bundesregierung hat am 2. März den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/03022016_Kabinett_Bauvertragsrechts.html

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Immobilien-Zeitung am 25.02.2016: Hoffnung in Sachen Mietspiegel

Bei der geplanten Reform der Mietspiegelerstellung hat die Immobilienbranche Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) offenbar auf ihrer Seite.

Die von Justizminister Heiko Maas (SPD) angestoßene Reform der Mietspiegelerstellung, bei der die Erfassung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre ausgedehnt werden soll, stößt bei Maas’ Parteikollegin, Bundesbauministerin Barbara Hendricks, auf wenig Gegenliebe. Auf dem Immobilienkongress Quo Vadis sagte Hendricks, dass sie dadurch die Gefahr sehe, dass dies mit einer Entwertung des Immobilienbestands einhergehe. Und dann formulierte sie einen Satz, der vielen Vermietern einen kleinen Hoffnungsschimmer geben könnte: “Ich glaube, dass wir im Gesetzgebungsverfahren noch zu einem feinen Austarieren kommen werden.” Konkreter wurde sie allerdings nicht.

http://www.immobilien-zeitung.de/135215/hoffnung-in-sachen-mietspiegel

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Süddeutsche Zeitung am 25.02.2016: Mietrechtsreform – Die Fakten zählen!

Künftig soll nur noch die tatsächliche Wohnfläche Grundlage für die Berechnung der Miete sein.

Viele Wohnungen sind kleiner, manchmal auch größer als im Mietvertrag angegeben. Das führt immer wieder zum Streit darüber, welche Auswirkungen das auf das Recht auf Mietminderung, Mieterhöhungen und Betriebskosten hat.

“Eine Gesetzesänderung haben Union und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart”, erläutert Piotr Malachowski vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucher (BMJV) in Berlin: “Im Vertrag wurde festgelegt, dass in Zukunft nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche – zum Beispiel für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten – sein kann.” Ein entsprechender Referentenentwurf werde zurzeit im Justizministerium im zweiten Reformgesetz des Mietrechts formuliert. “Ob der Referentenentwurf dann eine Toleranzgrenze enthalten wird, ist noch nicht abzusehen. Wann der Bundestag die Reform beschließen wird und sie in Kraft tritt, ist noch offen”, sagt Malachowski. Der Mieterbund rechnet noch im 1. Quartal 2016 damit.

http://www.sueddeutsche.de/geld/mietrechtsreform-die-fakten-zaehlen-1.2879553