Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Spandauer Volksblatt am 06.07.2021: Wohnungswirtschaftsgesetz DIE LINKE. Berlin
Am 26.09.2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag und zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.
Berlin ist eine klassische Mieterstadt. Mit 85 % Mieteranteil nimmt Berlin eine Sonderstellung in Deutschland ein. Es herrscht seit geraumer Zeit Wohnungsknappheit. Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren rasant gestiegen.
Die kommenden Wahlen könnten folglich zu einer „Dach-über-dem-Kopf-Abstimmung” werden. Die Angst vor der Unbezahlbarkeit der eigenen Wohnung nimmt stetig zu.
Wie sieht das aktuelle Programm der Parteien in der Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik aus? Welche Ideen und Lösungsansätze sollen nach den Wahlen umgesetzt werden, um bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner zu schaffen?
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. wird bis zu den Wahlen in lockerem zeitlichen Abstand Vorhaben der einzelnen Parteien vorstellen. Heute: Das Wohnungswirtschaftsgesetz der Partei DIE LINKE.Berlin:
“Auf der Grundlage einer vom Bund übertragenen Landeskompetenz schlagen wir vor, ein Wohnungswirtschaftsgesetz einzuführen. Darin sollen eine dauerhafte Deckelung der Mieten, Vorgaben für die Instandhaltung der Wohnungsbestände durch die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen, der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssituation und Richtlinien zur Mitbestimmung von Mieter:innen enthalten sein.
Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen, so dass bei Bedarf auch private Vermieter:innen ihre Wohnungsbestände zur sozialen Belegung zur Verfügung stellen müssen, um diejenigen Berliner:innen mit Wohnraum zu versorgen, die es aktuell besonders schwer haben, eine Wohnung zu finden.
Wir wollen die Mieterhöhung durch Modernisierung bremsen. Mit einer Zuschussförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen sollen im privaten Wohnungsbestand Belegungsbindungenbei der Wiedervermietung geschaffen werden. So können nicht nur durch Neubau Bindungen neu geschaffen, vor allem in Altbauten im S-Bahn-Ring können Wohnungen preiswert gehalten und an soziale Ziele gebunden werden.
Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist zwingende Grundlage für eine effektive Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Wohnungssektor, für die politische Regulierung des Marktgeschehens und eine öffentliche Debatte über Vermögensverteilung und soziale Verantwortung. Deshalb wollen wir ein Mieten- und Wohnungskataster einführen, das die tatsächlichen Mieten und Eigentümer:innen aller Wohnungen in Berlin erfasst. Das Kataster dient perspektivisch auch als Grundlage für Instrumente wie den Mietspiegel.
Mitten in Berlin, der Stadt der Wohnungsnot, stehen Wohnungen aus spekulativen Gründen leer. Das ist kein Kavaliersdelikt. Denn: Eigentum verpflichtet! Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot weiter verschärfen, um Leerstand effizienter zu ahnden und Abrisse zu erschweren. Zudem wollen wir die Zahl der Ferienwohnungen weiter reduzieren und den Wohnraum wieder den Berliner:innen zur Verfügung stellen.
Seit Beginn der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün hat sich die Anzahl der Milieuschutz-gebiete in Berlin verdoppelt. Unser Ziel ist es, diese Gebiete auszuweiten und so in der ganzen Stadt Menschen vor Aufwertung und Verdrängung zu schützen.
Nach dem Beispiel Wien wollen wir den Anteil an kommunalem, genossenschaftlichem und sonstigem gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand in den kommenden Jahren durch Ankauf, Vorkauf, Vergesellschaftung und Neubau erheblich ausweiten. Auch der »Stadtentwicklungs-plan Wohnen« sieht vor, dass mindestens 50 Prozent der bis 2030 neu gebauten Wohnungen zu leistbaren Mietkonditionen durch landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger geschaffen werden sollen.

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht haben wir in den vergangenen Jahren ein wirksames Instrument erschlossen. Wer grundsätzlich bereit und in der Lage ist, dieses Recht auszuüben, wo immer es geht, kann Menschen auch über Abwendungsvereinbarungen wirksam vor Verdrängung schützen. Wir wollen sicherstellen, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stets als Erwerber, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, zur Verfügung stehen. Beim Abschluss von Abwendungsvereinbarungen wollen wir mit starken Regelungen die betroffenen Mieter:innen noch besser vor Wohnungsverlust schützen, wenn ihr Haus verkauft wird, und auf Bundesebene auf notwenige Verbesserungen im Baugesetzbuch drängen.
In prägnanten Aktionen zivilen Ungehorsams haben Aktivist:innen in den letzten Jahren vermehrt durch Besetzungen auf die massive Wohnungsnot in der Stadt aufmerksam gemacht. Wir setzen uns dafür ein, dass Hausbesetzungen insbesondere bei jahrelangem Leerstand entkriminalisiert werden. Räumungen wie beim Syndikat oder der Liebig 34 wollen wir ausschließen und dafür neue rechtliche Instrumente entwickeln. Wir wollen die sogenannte Berliner Linie abschaffen. Wir streben ein Leerstandsgesetz an. Mit diesem soll grundsätzlich die Besetzung von seit mindestens einem Jahr leer stehendem Wohnraum zu einem dauerhaften Wohnrecht führen, es sei denn, die Eigentümer:innen verpflichten sich verbindlich, in einem begrenzten Zeitraum den Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten zur Verfügung zu stellen.
Eigenbedarfskündigungen zurückdrängen
Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist ein probates Mittel zur Erhöhung der Miete, denn ein Großteil der Vermieter, die sich auf Eigenbedarf berufen, tut dies missbräuchlich. Eigenbedarf wird vorgetäuscht, die Wohnung soll in Wahrheit teurer vermietet oder verkauft werden. Die Bundesregierung verweigert seit Jahren, eine Verbesserung des Mieter:innen-schutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzunehmen. Das Land Berlin muss seine Anstrengungen fortführen und verstärken, dass im Bundesrecht der Schutz der Mieter:innen gegen Eigenbedarfskündigungen ausgebaut wird.
Eigenbedarfskündigungen sollen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssitua-tion ausgeschlossen werden. Sie dürfen in der übrigen Zeit nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Der Personenkreis soll auf Familienangehörige ersten Grades begrenzt werden. Wer eine bewohnte Wohnung kauft, soll keinen Eigenbedarf geltend machen können. Wir werden Mieter:innen gezielt durch öffentliche Informations- und Beratungsangebote unterstützen, sich zivilrechtlich zu wehren.”
Quelle: https://dielinke.berlin/2021/wahlprogramm/
https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-politik/wohnungswirtschaftsgesetz-die-linke-berlin_a315786

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 02.07.2021: „Eine Konfrontation, die uns nicht weiterhilft“ – Michael Müller lehnt Enteignung von Wohnungskonzernen erneut ab
Am 26. September stimmen die Berliner über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ab. Der Regierende Bürgermeister hält von den Plänen nichts.
Mit Blick auf den im Herbst anstehenden Volksentscheid hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller die Enteignung von Wohnungskonzernen erneut strikt abgelehnt. „Enteignung und alle daraus folgenden Schritte sind doch eine Konfrontation, die uns nicht weiterhilft – und die auch nicht zu mehr Wohnungen führt“, sagte der SPD-Politiker am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“.
„Ein Volksentscheid ist ein legitimes demokratisches Mittel“, sagte er weiter. „Aber ich habe das ja von Anfang an deutlich gemacht, dass ich glaube, dass eine Enteignung nicht der richtige Weg ist, sondern dass wir in einem Dialog und mit starken kommunalen Gesellschaften sehen müssen, dass wir den Mietenanstieg bremsen.“
Das müsse durch Neubau und durch Regulierung geschehen, dafür gebe es auch die entsprechenden Instrumente, sagte Müller. „Also insofern ein klares Signal an alle Vermieter, dass wir auch soziale Mietengesetzgebung durchsetzen werden, bundes- wie länderseitig.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April den Berliner Mietendeckel wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes kassiert hatte, hatte der Regierende Bürgermeister sich für ein Mietenmoratorium auf Bundesebene ausgesprochen. Zudem hatte er zu einem Runden Tisch für den Wohnungsmarkt eingeladen – und am Rande dieser Gespräche mit den Immobilienkonzernen Vonovia und Deutsche Wohnen den Rückkauf von 20.000 Wohnungen durch die landeseigenen Gesellschaften eingefädelt.

Linke: Parlament soll über Vonovia-Deal entscheiden

Müllers Koalitionspartner von den Linken unterstützen den Deal, fordern nun aber, das Abgeordnetenhaus darüber entscheiden zu lassen. Auch den Grünen mangelt es an Transparenz. Die SPD-geführte Finanzverwaltung will das Geschäft derweil im Sommer über die Bühne bringen.
Seine Neubauziele hat der Berliner Senat in den vergangenen Jahren indes regelmäßig verfehlt. Auch die landeseigenen Firmen errichteten weniger neue Wohnungen als angepeilt waren.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/eine-konfrontation-die-uns-nicht-weiterhilft-michael-mueller-lehnt-enteignung-von-wohnungskonzernen-erneut-ab/27385980.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
Berliner Morgenpost am 25.06.2021: Deutsche Wohnen – Spandauer Initiative fordert Rekommunalisierung von Siedlung
 
Die Siedlung An der Kappe der Deutsche Wohnen verfällt. Anwohner schreiben offenen Brief an Regierenden Bürgermeister Müller (SPD).
 
Für Marlies Vogel steht eines fest: In der historischen Großsiedlung An der Kappe in Spandau fühlen sich die Ratten deutlich wohler als die Mieter. „Es ist schmerzhaft, wie die Politik es zulassen konnte, was aus dieser über 80 Jahre alten Arbeitersiedlung geworden ist“, sagt die Co-Sprecherin einer Initiative, die die Rekommunalisierung der Objekte der Deutsche Wohnen und zudem einen umfassenden Milieuschutz für das Gebiet fordert.
 
In einem offenen Brief hat sich die Bewegung nun direkt an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) gewandt. Dieser hatte zuletzt angekündigt, dass das Land Berlin vermehrt ehemals aus öffentlichen Wohnungsunternehmen veräußerte Wohnungen in die öffentliche Hand zurückzuholen wolle. „Wir sind der Auffassung, dass sich grundsätzlich nur etwas ändern wird, wenn die Wohnsiedlung An der Kappe wieder in Besitz einer städtischen Wohnungsgesellschaft ist“, heißt es in dem Schreiben der Initiative.
 
Schimmel und bröckelnder Putz bei gleichzeitiger Mieterhöhung
Darin werden die Zustände im Viertel schonungslos offengelegt. Schon lange verkommen die 1140 Wohneinheiten in den 41 Blöcken aus dem Jahr 1936. Bis 2004 war das Ensemble im Besitz der Gewobag. Anschließend war es durch die Draaipunt-Holding in Amsterdam übernommen worden, bevor die Häuser 2016 an die Deutsche Wohnen gingen.
 
Die Wohnungen und das Wohnumfeld befinden sich seit dem in einem Zustand, der für die Initiative nicht mehr tragbar ist. So bröckele der Putz, die Höfe, Gärten und Gänge verwilderten. Dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen der Dächer und Dachböden, Keller und Fenster sowie eine Sanierung der durch Schimmelbefall gekennzeichneten Wohnungen werden nach Angaben der Anwohner einfach nicht durchgeführt.
 
Mieterschutzbund unterstützt die Rekommunalisierung
Gleichzeitig seien aber die Heiz- und Betriebskosten stetig gestiegen, sagen die Bewohner. „Bei den vielen Mieterhöhungsverlangen können viele Mieter auch die Miete nicht mehr bezahlen“, sagt Vogel, „es fehlt der Milieuschutz.“ Offensichtlich versuche die Deutsche Wohnen mit dieser Strategie, Gewinne durch Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten maximal zu steigern und das ohne Rücksicht auf die Mieterinnen und Mieter und ohne jede soziale Verantwortung, so Vogel weiter.
 
Unterstützt wird Vogels Initiative derweil vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). „Zwar führt die gewünschte Rekommunalisierung der Großsiedlung An der Kappe nicht zu mehr Wohnraum, jedoch zu einer sozial orientierten Wohnraumversorgung und damit zu mehr Mieterschutz“, sagt Marcel Eupen, Vorsitzender des AMV.
 
Die Linke Spandau will keinen überhöhten Marktpreis
Auch die Spandauer Linke befürwortet diese Idee. Die Mieterinnen und Mieter forderten nach vielen Jahren des Verfalls zu Recht, dass die Gewinne in Investitionen für die Sanierung und Instandhaltung und nicht in die Taschen der Aktionäre fließen sollen, heißt es aus der Partei.
 
„Der Rückkauf der Wohnungsbestände muss aber zu einem dem Zustand und Sanierungsbedarf angemessenen Preis erfolgen und nicht zu einem überhöhten Marktpreis“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Lars Leschewitz. „Es kann nicht Aufgabe des Landes Berlins sein, privaten Immobilienkonzernen ihre für die Rendite heruntergewirtschafteten Wohnungsbestände mit vielen Steuergeldern abzunehmen.“
 
Initiative will nicht aufgeben
Bürgermeister Müller hat derweil noch nicht auf den offenen Brief reagiert. Immerhin hat sich aber der Berliner SPD-Vorsitzende Raed Saleh, der selbst aus Spandau stammt, zu einem Treffen mit Vertretern der Initiative bereit erklärt.
 
Marlies Vogel kündigt an, dass die Anwohner nicht aufgegeben werden: „Wir werden unsere Anliegen noch an kommunale Parteien, Mietervereine sowie an das Bündnis soziales Wohnen Spandau weiterleiten“, sagt sie. Außerdem seien noch eine Unterschriftenaktion, ein Mieterfest und schließlich auch eine Mieterdemonstration geplant.
 
 
 
https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article232631403/Spandauer-Initiative-fordert-Rekommunalisierung-von-Siedlung.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
Berliner Abendschau am 24.06.2021: Kritik am Rückkauf – Teurer Wohnungsdeal
Am geplanten Rückkauf von 20 000 Wohnungen der Deutsche Wohnen und Vonovia durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften gibt es Kritik. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt würde sich dadurch nicht entspannen. Dazu kommt der schlechte Zustand vieler Wohnungen und die dadurch entstehenden Sanierungskosten.
https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20210624_1930/rueckkauf-wohnungen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
rbb24.de am 24.06.2021: Berlin-Deal mit Deutsche Wohnen und Vonovia – Immobilienexperten warnen vor Rückkauf kommunaler Wohnungen
Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, will das Land Berlin 20.000 Wohnungen der Konzerne Deutsche Wohnen und Vonovia zurückkaufen. Ein teurer Spaß. In Neubau wäre das Geld besser investiert, meinen Immobilienexperten.
Petra Storch wohnt im 13. Stock eines Hochhauses in der Siedlung Falkenhagener Feld. Vermieterin ist hier die Deutsche Wohnen. Für ihre 43-Quadratmeter-Wohnung bezahlt Petra Storch 270 Euro Netto-Kaltmiete. Allerdings kämpft sie seit ihrem Einzug mit Schimmel und undichten Fenstern. “Im Winter muss ich die Heizung voll aufdrehen und sitze hier dennoch mit Schal auf der Couch und friere”, erzählt die Mieterin. Nach vielen Beschwerden wurde zwar der Schimmel beseitigt, aber die Fenster schließen immer noch nicht richtig. “Eigentlich müsste ich neue Fenster bekommen”, meint Petra Storch. Aber bisher hat die Deutsche Wohnen die Fenster nicht ausgetauscht.
In der Siedlung liege vieles im Argen, berichtet Heinz Troschitz vom Spandauer Mieterverein: “Es gibt einen massiven Instandhaltungsstau. Es ist seit Jahren nichts mehr gemacht worden.” Er regt sich darüber auf, dass Berlin die Siedlung zurückkaufen will: “Jetzt zahlt der Steuerzahler, um diese Wohnungen wieder zu sanieren.” Immerhin hat die Deutsche Wohnen nun einen Großteil der Fahrstühle repariert. Doch die 50 Jahre alten Häuser sehen dennoch heruntergekommen aus. Der Sanierungsbedarf erscheint hoch.

Der Rückkauf kostet Milliarden

Für Berlin ergibt sich jetzt die Gelegenheit, die Siedlung im Falkenhagener Feld zurückzukaufen. Nach der Fusion haben Deutsche Wohnen und Vonovia ein Verkaufsinteresse signalisiert. Damit käme die Koalition ihrem Ziel, den kommunalen Bestand bis 2025 auf 400.000 Wohnungen zu erhöhen, einen großen Schritt näher.
Auf der Einkaufsliste des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller und von Finanzsenator Matthias Kollatz (beide SPD) stehen 20.000 Wohnungen der Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen und Vonovia, neben dem Falkenhagener Feld etwa auch die Thermometer-Siedlung in Lichterfelde.
Beide Siedlungen gehörten einst der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GSW, die 2004 privatisiert wurde. “Wir können dann kaufen, wenn wir ungefähr zum Ertragswert kaufen”, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz auf einer Pressekonferenz Ende Mai. Eine Kaufsumme nannte er nicht. Nur so viel: Es werde teurer werden als die 2,1 Milliarden Euro für den Rückkauf des Stromnetzes.
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/06/vonovia-deutsche-wohnen-senat-berlin-rekommunalisierung.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

inforadio.de am 24.06.2021: Mehr Mieterschutz, aber kein neuer Wohnraum
Durch mehr landeseigene Immobilien will der Berliner Senat die steigenden Mieten bremsen. 20.000 Wohnungen sollen dazugekauft werden, wenn sich die Konzerne Vonovia und Deutsche Wohnen zusammenschließen. Das sei zwar gut für den Mieterschutz, Wohnungssuchenden bringe es aber nichts, sagt Ute Barthel von rbb24-Recherche.
Berlin komme seinem Ziel, 400.000 Wohnungen in landeseigenem Besitz zu haben, mit dem Kauf ein großes Stück näher. Das Ziel sei zudem schneller erreicht, denn beim Neubau hinken die kommunalen Wohnungsbausgesellschaften derzeit hinterher, erklärt Barthel.

Kauf könnte Investitionen in Neubau behindern

Allerdings müsse der Kauf durch Kredite finanziert werden. Das könne langfristig die Spielräume der Wohnungsbaugenossenschaften für Investitionen in den Neubau einschränken, so Barthel. Für Mieter bedeute es zwar mehr Sicherheit, wenn ihre Wohnungen in den kommunalen Besitz übergehen. Menschen auf Wohnungssuche bringe dieser Ankauf allerdings nichts – denn es entsteht kein neuer Wohnraum.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202106/24/581022.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 
 
Am 26.09.2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag und zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.
 
Berlin ist eine klassische Mieterstadt. Mit 85 % Mieteranteil nimmt Berlin eine Sonderstellung in Deutschland ein. Es herrscht seit geraumer Zeit Wohnungsknappheit. Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren rasant gestiegen.
 
Die kommenden Wahlen könnten folglich zu einer „Dach-über-dem-Kopf-Abstimmung” werden. Die Angst vor der Unbezahlbarkeit der eigenen Wohnung nimmt stetig zu.
 
Wie sieht das aktuelle Programm der Parteien in der Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik aus? Welche Ideen und Lösungsansätze sollen nach den Wahlen umgesetzt werden, um bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner zu schaffen?
 
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. wird bis zu den Wahlen in lockerem zeitlichen Abstand Vorhaben der einzelnen Parteien vorstellen. Den Beginn macht das „Berliner Wohngeld“ der CDU Berlin:
 
In dem Masterplan Wohnen der CDU Berlin aus Oktober 2018 heißt es:
 
„Berliner Wohngeld“ Subjektstatt Objektförderung für die Mitte unserer Gesellschaft
 
„Die CDU Berlin wird die bestehende Neubauförderung um ein neues Fördermodell für Mieterinnen und Mieter mit mittleren Einkommen ergänzen. Bereits seit über 50 Jahren werden die Wohnkosten von Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen mit dem Wohngeld bezuschusst. Diese Leistung unseres Sozialstaats hat sich bewährt, sie ist für Geringverdiener unverzichtbar. Wir begrüßen, dass die unionsgeführte Bundesregierung Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöhen will. Aufgrund der BauVerhinderungspolitik des rotrotgrünen Senats und der Wohnungsknappheit stehen nun jedoch auch immer mehr Durchschnittsverdiener in unserer Stadt vor dem Problem, die Kosten für ihre Wohnung aus eigener Kraft zu tragen. Die CDU Berlin hält es angesichts dieser angespannten Marktsituation daher für geboten, auch Haushalte mit mittlerem Einkommen direkt zu unterstützen. Zukünftig sollen alle Haushalte mit mittlerem Einkommen einen laufenden Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhaltenganz gleich, ob die Mietwohnung bei einer Genossenschaft, öffentlichen Gesellschaft oder einem privaten Eigentümer gemietet wird. Wir wollen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft auch zukünftig ermöglichen, in allen Stadtteilen in bezahlbaren Mietwohnungen leben zu können.
 
Gleichzeitig wird das „Berliner Wohngeld“ den Mietwohnungsneubau in diesem Preissegment erheblich ankurbeln. Die Fördersystematik ist einfach erklärt: Bis zu einem bestimmten Einkommen werden Mieter durch ein „Berliner Wohngeld“ unterstützt unter der Voraussetzung, dass die Nettokaltmiete ihrer Wohnung 8 Euro überschreitet und weniger als 13 Euro beträgt. Außerdem gilt abhängig von der Haushaltsgröße ein bestimmtes Limit für die Wohnfläche. Die Einkommensgrenzen für den Bezug des neuen „Berliner Wohngelds“ liegen ca. ein Drittel oberhalb der heutigen Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld. Damit kommt diese Förderung auch in der Mitte der Bevölkerung an. Andere Förderungen werden angerechnet, die Voraussetzungen für den Bezug des „Berliner Wohngelds“ werden alle zwei Jahre überprüft. Mit dem „Berliner Wohngeld“ erhalten die Bezieher mittlerer Einkommen endlich eine wirksame und zielgerichtete Unterstützung. Denn sie sind es, die bisher am stärksten unter der einseitigen Wohnungspolitik und den von RotRotGrün in die Höhe getriebenen Mieten zu leiden haben. Das „Berliner Wohngeld“ passt gut in eine Zeit, in der zu wenige neue Wohnungen gebaut werden und die Nachfrage deutlich das Angebot übersteigt.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 10.05.2021: Enteignung von Großvermietern „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist sozialistisches Wunschdenken
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat ihre Ideen für die Vergesellschaftung vorgelegt – doch die sind unrealistisch.
Der Schutz des Privateigentums ist Kernbestandteil der Verfassungsordnung. Zwar soll der Gebrauch des Eigentums „zugleich“ dem Wohle der Allgemeinheit dienen, so steht es im Grundgesetz – zuvörderst aber dient es dem Eigentümer selbst.
Ohne diese Garantie käme jede wirtschaftliche Tätigkeit schnell zum Erliegen, denn der Anreiz würde fehlen – wozu sich abrackern, wenn man nichts davon hat?
Speziell im Mietrecht ist das Eigentumsrecht bereits stark eingeschränkt. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Vermieter können mit ihren Wohnungen daher nicht nach Belieben verfahren. Das ist gut, es dient dem Schutz der Mieter.
Als es um die Mietpreisbremse ging, hat das Bundesverfassungsgericht erneut klar gestellt, dass Einschränkungen in Ordnung sein können, der Wesensbereich eines Grundrechts jedoch nicht betroffen werden darf. Dazu gehört auch das Recht auf Gewinnerzielung.
Ein leuchtendes Beispiel ist die Stadt Wien, wo jeder mit einem Netto(!)- Einkommen bis 47.740 Euro Anspruch auf geförderten Wohnraum hat – für eine Person. Vier Personen dürfen knapp 90 000 Euro netto verdienen und bekommen immer noch Förderung. Ein Paradies für Mieter. Auch Eigentum wird gefördert.
Das Berliner Bündnis „DW & Co enteignen“ hat sich dagegen eine schlichte, unoriginelle und sehr wahrscheinlich rechtswidrige Methode einfallen lassen: Umverteilung. „Großgrundbesitzer“ sollen enteignet werden und dafür kaum Entschädigung erhalten, und dieser Vorgang soll sich alle drei Jahre wiederholen – könnte ja sein, dass in der Zwischenzeit eine Erbengemeinschaft 3000 Wohnungen geerbt hat.

Mieter sollen die Miethöhe selbst bestimmen

Natürlich entsteht dadurch keine einzige neue Wohnung. Dies wäre aber das einzige, was in der wachsenden Stadt Entlastung bringen könnte.
Die Entschädigung der so Enteigneten fällt mager aus und entstammt sozialistischem Wunschdenken: Berechnungsgrundlage sind nicht etwa reale Werte und Miethöhen, sondern „leistbare Mieten“ für armutsgefährdete Haushalte, die man irgendwie errechnet hat. Ergebnis: vier Euro netto kalt sind „leistbar“. Mit anderen Worten: Wären Berlins Arme reicher, so bekäme die Deutsche Wohnen mehr Entschädigung. Ein seltsamer Maßstab.
Zudem sind die Mieter der Großfirmen Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. längst nicht alle arm. Macht nichts – alle zahlen nach diesem Entwurf künftig gleich wenig.
Die Miethöhe wird festgelegt durch die Mieterselbstverwaltung, eingebettet in eine Anstalt öffentlichen Rechts. Man schaffe praktisch eine Genossenschaft, bloß staatlich, hieß es dazu. Nur Pessimisten sehen hier ein Bürokratiemonster entstehen.

Die Linke täuscht ihre Klientel

Richtig ist, dass Wohnen kein Luxus sein darf. Richtig ist auch, dass Lösungen hermüssen. Der vorgestellte „Gesetzentwurf“ – eigentlich ist es nur ein unverbindlicher Vorschlag – wird vermutlich niemals umgesetzt und ist damit bloß ein weiteres Manöver der Linken, der eigenen Klientel vorzugaukeln, man tue etwas für sie. Dies ist eine Täuschung. Täte man wirklich etwas, so baute man.
Der Senat selbst hat die Deutsche Wohnen groß gemacht. Es war natürlich ein Fehler, dass die Stadt 2004 unter Sarrazin und mit Beteiligung der Linken 60.000 GSW-Wohnungen an die Deutsche Wohnen verschleudert hat – Durchschnittspreis unter 7000 Euro. Da hätten die Mieter sicher gerne mehr gezahlt, und das Land hätte dem Verfassungsauftrag genügt, die Bildung von Wohneigentum zu fördern.
Nun zu glauben, man könne aufgrund des noch nie benutzten Artikels 15 Grundgesetz einfach alles enteignen – auch wenn man es „vergesellschaften“ nennt – und weitere Milliardenkosten produzieren, ist abenteuerlich und unproduktiv. Es wäre zudem viel billiger, Wohnungen zu bauen.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 10.05.2021: „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ legt Gesetz vor Auch unbebaute Grundstücke sollen vergesellschaftet werden
Ein Volksbegehren soll die „Privatnützigkeit des Eigentums“ in Berlin beenden. Die Ideen für die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen werden konkreter. Aber sind sie umsetzbar?
Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ sammelt weiter Unterschriften für ihr Volksbegehren. Was sie inhaltlich will, gab sie Montag bekannt. Am Vormittag stellten die Aktivisten ihren Entwurf für ein „Vergesellschaftungsgesetz“ vor.
Im Kern sollen alle Vermieter mit mehr als 3000 Wohnungen enteignet und ihre Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Sie soll „Gemeingut Wohnen“ heißen. Zu ihrer Errichtung müsste ein eigenes Gesetz erlassen werden.
Stichtag für die Zahl der Wohnungen ist der 26. September 2021. Das ist kein Zufall – an diesem Tag wird in Berlin und im Bund gewählt und, wenn bis 25. Juni die nötige Zahl von 175.000 Unterschriften erreicht ist, auch der Volksentscheid zur Wahl gestellt.
Der nun vorliegende „Gesetzentwurf“ macht deutlich, wie weit der Eingriff gehen soll: Sogar unbebaute Grundstücke zählen mit und ebenso Wohnungen, die lediglich im Miteigentum stehen, also mehrere Eigentümer haben. Sind Gesellschaften miteinander verflochten, so zählt alles oberhalb von 20 Prozent der Stimmrechte.
Alle drei Jahre soll die Vergesellschaftung wiederholt werden. Genossenschaften, Landesunternehmen und andere Non-Profit-Organisationen sollen nicht von der Vergesellschaftung umfasst sein.
Ziel der Vergesellschaftung ist laut Initiative, den seit Jahren anhaltenden Aufwärtstrend bei den Mietpreisen in Berlin zu bremsen. „Die Privatnützigkeit des Eigentums wird hiermit beendet“, sagte Sebastian Schneider, der an dem Entwurf maßgeblich mitwirkte. Juristin Agnes Schober sagte, es gehe darum, „Großgrundbesitz neu zu verteilen“.
Technisch gesehen ist es kein richtiger Gesetzentwurf, denn einen solchen hätte die Innenverwaltung prüfen müssen. Es ist also lediglich ein unverbindlicher Vorschlag. Am Wahltag wird daher nicht über ein Gesetz abgestimmt, sondern über folgenden Wortlaut: „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“.
Der Senat soll per Volksentscheid lediglich aufgefordert werden, die Möglichkeiten für eine Vergesellschaftung zu prüfen und einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Aus der Innenverwaltung heißt es dazu: Nach einem Volksentscheid „könnte der Senat frei darüber entscheiden, ob er ein Vergesellschaftungsgesetz entwirft und in das Abgeordnetenhaus einbringt“.
Gezwungen ist er dazu nicht. Alternativ könnte jede Fraktion im Abgeordnetenhaus „vor oder nach dem Volksentscheid einen eigenen Gesetzentwurf“ einbringen. Nach dem Willen der Initiative sollen bei fälligen Entschädigungen Schuldverschreibungen erteilt werden, die in vierzig gleichen Jahresraten getilgt werden sollen.
Insgesamt liegt die vorgesehene Entschädigung weit unter Marktwert, auch unter Verkehrswert. Der Vorsitzende des Berliner Mietervereins, Rainer Tietzsch, sagte zu dem Entwurf, er sei „positiv angetan“. Auch das Modell der Entschädigung hält er für „gut vertretbar“.
Maßstab der Entschädigungshöhe ist die „leistbare Miete“, die man auf 4,04 Euro pro Quadratmeter berechnet habe, sagte Sebastian Schneider von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bei der Vorstellung des Entwurfs am Montag. Das sei eine Miete, die sich armutsgefährdete Haushalte gerade noch leisten könnten.
Auch Mieter mit mehr Geld sollen künftig nur 4,04 Euro netto kalt zahlen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Berlin lag 2018 bei 6,71 Euro pro Quadratmeter, die Entschädigungssumme läge in diesem Fall bei 24 Milliarden Euro.

Entschädigungen auf 7 bis 40 Milliarden Euro geschätzt

Der Träger des Volksbegehrens schätzte im Vorfeld die Entschädigungssumme auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro, wie auf der Webseite der Landeswahlleiterin nachzulesen ist. Die Schätzung geht davon aus, dass die Summe allein aus den Mieteinnahmen bezahlt werden kann und man die Mieten dabei noch senken könnte. Die amtliche Kostenschätzung geht hingegen von Gesamtkosten von fast 40 Milliarden Euro aus, für die Kredite aufgenommen werden müssten.
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs hieß es, die Kosten der Entschädigungen würden den Landeshaushalt gar nicht tangieren. Die Schuldverschreibungen, auch „Entschädigungsbonds“ genannt, könnten von den Wohnungsunternehmen am Kapitalmarkt in Geld getauscht werden. Wie das funktionieren soll, konnten zwei vom Tagesspiegel angefragte Experten am Montag nicht erklären.

Artikel 15 des Grundgesetzes wurde noch nie angewendet

FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja lehnte den Entwurf als ruinös ab und forderte „bauen statt klauen“. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sprach von einer erneuten „Mietertäuschung“ und – wie beim gekippten Mietendeckel – von einem neuen Anlauf „gegen unsere Verfassung“.
Auch SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey hat sich bereits von den Zielen der Enteignen-Initiative distanziert. Die Grünen wollen prüfen, ob der Entwurf rechtlich gangbar ist und ins grüne Programm passt.
Aus Sicht der Linken schafft der Gesetzesentwurf der Initiative „Klarheit über die angestrebten Ziele und Auswirkungen“. Nötig sei eine breite gesellschaftliche und juristische Debatte über ein solches Gesetz, „um damit die Grundlagen zu schaffen, das Volksbegehren im Falle seines Erfolgs zügig umsetzen zu können“.
Eine Entziehung von Eigentum, wie von den Initiatoren erhofft, hat es so noch nie gegeben. Das Grundgesetz sieht die „Vergesellschaftung von Eigentum“ zwar in seinem Artikel 15 vor, dieser Artikel existierte aber bisher ungenutzt vor sich hin. Es gibt dazu keinen Präzedenzfall und keine Rechtsprechung.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 10.05.2021: Vergesellschaftung von Wohnungen angeblich ohne Landesmittel möglich
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen präsentiert einen Gesetzentwurf, mit dem sie den Besitz großer Vermieter ins Gemeinwohl überführen will.
Die von der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen geplante Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen soll den Landeshaushalt nicht belasten und ohne Aufnahme von Bankkrediten möglich sein.  Das geht aus dem Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz hervor, den die Initiative am Montag präsentierte. Als Art der Entschädigung schlägt die Initiative die Ausgabe von Anleihen durch den künftigen Verwalter der Wohnungen, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vor. „Entschädigungsbonds“ sollen die Wertpapiere heißen, sagte der Sprecher der Initiative Sebastian Schneider. Die Anstalt öffentlichen Rechts soll den Namen „Gemeingut Wohnen“ tragen.