Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 27.05.2019: Kommentar zur Deutsche Wohnen – Vereinbarung überzeugt nicht

Ja, es ist grundsätzlich richtig, wenn die Berliner Bezirke mit der Deutsche Wohnen Vereinbarungen zur Mietentwicklung abschließen. Worauf sich der Bezirk Steglitz-Zehlendorf und die Deutsche Wohnen jetzt aber verständigt haben, das ist alles andere als überzeugend.

Deutsche Wohnen könnte wieder an Ansehen gewinnen

Und zwar deswegen, weil die Deutsche Wohnen beispielsweise zu Mieterhöhungen nach Modernisierungen Zusagen macht, die so ähnlich bereits seit Anfang des Jahres Gesetz sind. So sagt die Deutsche Wohnen etwa zu, die Miete nach einer Modernisierung um höchstens drei Euro je Quadratmeter in den nächsten acht Jahren anzuheben. Gesetzlich erlaubt sind Erhöhungen von maximal drei Euro für den Zeitraum von sechs Jahren. Die Deutsche Wohnen dehnt den Zeitraum bis zur nächsten Erhöhung also nur um zwei Jahre aus. Wobei dies nicht für Modernisierungen gilt, die sie „nicht zu vertreten“ hat, wie es in der Vereinbarung heißt. Das bedeutet: Wenn gesetzliche Auflagen umgesetzt werden, etwa zur Fassadendämmung, kann nach sechs Jahren die nächste Mieterhöhung kommen.

Dass die Deutsche Wohnen verspricht, Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen künftig nur auf Basis des Mietspiegels zu verlangen, klingt zwar gut, ist aber von der eigentlich notwendigen Akzeptanz des Werks weit entfernt. Nötig wäre, dass die Deutsche Wohnen den Mietspiegel als Instrument zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete anerkennt und die zulässige Miete je nach Ausstattung der Wohnung errechnet – nicht allein danach, ob die neue Miete noch innerhalb der erlaubte Preisspanne liegt. Wenn die Deutsche Wohnen das täte, könnte sie wieder an Ansehen gewinnen.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-zur-deutsche-wohnen-vereinbarung-ueberzeugt-nicht-32602876

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 27.05.2019: Umstrittene Vereinbarung – Deutsche Wohnen verständigt sich mit Steglitz-Zehlendorf

Mieterhöhungen nur nach dem Mietspiegel, Preisobergrenzen nach Modernisierungen – das sind Kernpunkte einer Kooperationsvereinbarung, auf die sich die Deutsche Wohnen mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf verständigt hat. Doch während sich die Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski (CDU) noch erfreut darüber zeigt, dass die Mieter durch die Vereinbarung „bedeutend mehr Sicherheit“ erhalten, übt der Berliner Mieterverein (BMV) harsche Kritik.

Lob zur Kooperationsvereinbarung kommt indes aus der CDU. „Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf“ leiste damit „einen entscheidenden Beitrag für mehr Sicherheit und Transparenz bei Mieten“, sagt der CDU-Abgeordnete Christian Gräff. Der Bezirk zeige, „dass der Verhandlungsweg erfolgversprechender ist als die offene Konfrontation“, wie durch den rot-rot-grünen Senat.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/umstrittene-vereinbarung-deutsche-wohnen-verstaendigt-sich-mit-steglitz-zehlendorf-32602002

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 21.05.2019: Berliner Wohnungsmarkt – So will Justizministerin Barley die Mietenexplosion bremsen

Eine Verschärfung der Mietpreisbremse , eine neue Methode zur Berechnung des Mietspiegels und Maßnahmen gegen Mietpreisüberhöhungen – das sind die Kernpunkte einer geplanten Mietrechtsänderung durch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-wohnungsmarkt–so-will-justizministerin-barley-die-mietenexplosion-bremsen–32573114

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 21.05.2019: Gegen Mietwucher – Vermieter sollen nicht mehr für überteuerte Wohnungen werben dürfen
Im Kampf gegen überhöhte Mieten will Justizministerin Katarina Barley (SPD) neue Wege gehen. Vermietern soll es künftig in Berlin und im übrigen Bundesgebiet verboten werden, für Wohnungen mit überhöhten Mietpreisen zu werben. Sollten sich die Anbieter nicht daran halten, dürfen Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen dagegen vorgehen. Das geht aus dem Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für eine Verschärfung des Mietrechts hervor, …

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DER TAGESSPIEGEL am 15.05.2019: Entwurf für „Mietendeckel“– Bausenatorin Lompscher will die Obergrenze

Kommt der „Mietendeckel“? Und wenn ja: Ab welchem Preis greift er? Aus dem Hause von Stadtentwicklungs-Senatorin Lompscher kommt nun ein erster Entwurf.

Kaum ist der Mietspiegel erschienen, da legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach. Aus dem Hause von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) kursiert ein Entwurf für den umkämpften „Mietendeckel“. Dieser sieht eine Obergrenze für die Mieten von freien Wohnungen ebenso vor wie für bestehende Mietverhältnisse. So soll der Anstieg der Mieten gestoppt werden.

Das Papier vom 6. Mai, das dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt, sieht eine Höchstmiete vor, deren Überschreitung genehmigungspflichtig ist. Doch anders als von der SPD gefordert sollen die Mieten nicht „eingefroren“ werden. Die Begründung: „Die gegenwärtige Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt rechtfertigt ein generelles Aussetzen von Mieterhöhungen nicht.“

Stattdessen sollen Mieterhöhungen weiterhin möglich sein – allerdings nur bis zu einer Mietobergrenze. Ob diese bei neun, zehn oder elf Euro liegt, ist allerdings noch völlig offen. Die Höhe müsse „noch abschließend ermittelt und bestimmt werden“, heißt es vage im Entwurf. Die Regelung soll für fünf Jahre gelten. Ausgenommen sind Sozialwohnungen und Neubau.

Doch noch ist nichts entschieden. Das betont auch Lompschers Sprecherin Katrin Dietl. Über das „Wie“ des Mietendeckels werde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Senatsverwaltungen und Mietrechtsexperten aktuell noch diskutiert. Es gibt auch noch viele offene Fragen. Um nur zwei zu nennen: Wie soll die ohnehin schon überlastete Berliner Verwaltung die zu erwartende Flut an Anträgen für Ausnahmegenehmigungen stemmen? Und ist es überhaupt rechtlich zulässig, eine Höchstmiete für alle Wohnungen egal welchen Standards oder welcher Lage festzulegen?

Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD, ist mit dem Vorschlag aus Lompschers Haus noch nicht zufrieden. „Ich bin dafür, dass wir die Mieten einfrieren“, sagte sie dem Tagesspiegel. Ihre Sorge: Vermieter, die weniger als die Höchstmiete verlangen, könnten angespornt werden, die Miete bis zur Obergrenze zu erhöhen.

Der Sprecherin für Wohnen der Grünen, Katrin Schmidberger, geht der Entwurf aus der Verwaltung noch nicht weit genug. „Wir wollen den Mietendeckel möglichst scharf stellen“, sagt sie. Die Grünen plädieren daher für einen Mietenstopp über fünf Jahre in Kombination mit einer Deckelung der Miete bei Wiedervermietungen. Die zulässige Höchstmiete für eine Wohnung solle eine Preistabelle festlegen. Der Mieterverein dagegen begrüßt das Papier aus der Stadtentwicklungsverwaltung: „Wir präferieren im Moment das Modell der Mietobergrenze“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Gegen einen generellen Mietenstopp spreche, dass Vermieter, die bisher geringe Mieten berechnen, bestraft würden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/entwurf-fuer-mietendeckel-bausenatorin-lompscher-will-die-obergrenze/24342294.html

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DER TAGESSPIEGEL am 10.05.2019: Grüne unterstützen Ziele des Enteignungs-Volksbegehrens

Das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen” erhält politische Unterstützung von den Grünen. “Quantitative Obergrenzen” sieht die Partei kritisch.

Die Berliner Grünen unterstützen die Ziele des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. „Zentral dabei ist, die Mieter zu schützen, Spekulationen Einhalt zu gebieten und den gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand zu erhöhen“, steht in einem sechsseitigen Positionspapier, das der Grünen-Landesvorstand am Donnerstagabend verabschiedet hat.

Allerdings werben die Grünen nicht für eine aktive Unterstützung des Volksbegehrens, wie es die Linke propagiert.

In dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, betonen die Grünen einen Dreiklang für Maßnahmen: Bauen, Erwerben, Regulieren. Bei der Unterstützung des Volksbegehrens geht es den Grünen aber nicht um eine quantitative Größe, wie es das Volksbegehren vorgibt, nämlich die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen im Bestand. „Rein quantitative Obergrenzen sehen wir kritisch“, betont die Partei.

Zu den qualitativen Kriterien zählen aus Sicht der Grünen „insbesondere die Einhaltung des Mietspiegels, die Erfüllung der Instandhaltungspflichten anstelle des Herausmodernisierens, kein spekulativer Wohnungsleerstand, eine regelgerechte und transparente Betriebskostenabrechnung, ein Moratorium für Mietsteigerungen, keine Beteiligung an Share-Deals und an der Umgehung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie ein Mitbestimmungsrecht der Mieter“.

Die Grünen wollen nach der ersten Stufe des Volksbegehrens, das sicher erfolgreich verlaufen wird, mit den Initiatoren in einen Dialog eintreten. Die Partei fordert den Senat und das Abgeordnetenhaus auf, mit dem Volksbegehren in Verhandlungen zu treten, die möglicherweise in ein Gesetz münden könnten. Ein Runder Tisch mit allen Akteuren von Initiativen bis hin zu Wohnungsunternehmen soll „weitgehende Maßnahmen zum Schutz der Mieter“ erarbeiten.

Grüne wollen Positionspapier auf Kleinem Parteitag diskutieren

Auch der Bund müsse „endlich handeln und der Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums wirksam Geltung verschaffen“. Die Berliner Grünen fordern eine Reform des Mietrechts. „Mietsteigerungen über dem Niveau der durchschnittlichen Einkommensentwicklung darf der Bundesgesetzgeber weder für Bestandsmietverträge noch für Wohnungssuchende gestatten.“

Auch die Reduzierung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent sei „nach wie vor unangemessen hoch und heizt das Herausmodernisieren weiter an“, so die Grünen. Die Partei fordert eine Abschaffung der Modernisierungsumlage, die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit durch den Bund, angemessene Fördermittel für dauerhaft sozial gebundene Wohnungsbestände. Für Privateigentum an Grund und Boden in Siedlungsgebieten fordert die Partei Obergrenzen. Auch die Anwendung des Mietspiegel müsse „bundesgesetzlich sichergestellt werden“.

Die Grünen werden am kommenden Mittwoch auf einem Kleinen Parteitag über das Positionspapier diskutieren und dieses wohl auch verabschieden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungspolitik-in-berlin-gruene-unterstuetzen-ziele-des-enteignungs-volksbegehrens/24326628.html

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DER TAGESSPIEGEL am 09.05.2019: Volksbegehren in Berlin –Knappe Mehrheit will weiter Immobilienfirmen enteignen

Der Zuspruch zum Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen” ist seit Jahresbeginn geschrumpft. Aber noch sind die Befürworter in der Mehrheit.

Die bundesweite Diskussion über eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen, die seit Anfang des Jahres kontrovers geführt wird, zeigt offenbar Wirkung. Zwar findet immer noch eine knappe Mehrheit der Berliner es richtig, „dass es Bestrebungen gibt, Großvermieter gegen Entschädigung zu enteignen“, aber die Zahl der Befürworter ist inzwischen deutlich geschrumpft.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Tagesspiegel sprechen sich noch 46,3 Prozent der Befragten für das laufende Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus. 43,9 Prozent der Berliner sind dagegen und 9,8 Prozent unentschieden. Im Januar betrug der Anteil der Befürworter54,8 Prozent und der Gegner 34,3 Prozent. 10,9 Prozent der Befragten hatten keine Meinung.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-in-berlin-knappe-mehrheit-will-weiter-immobilienfirmen-enteignen/24323734.html

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Berliner Zeitung am 09.05.2019: Wohnungsbau – Verbände fordern mehr Geld für Sozialbauten

Nicht nur in Berlinsondern bundesweit entstehen zu wenig Wohnungen – vor allem zu wenig preiswerte Wohnungen. Das gehtaus einer Studie der Prognos AG hervor, die am Donnerstag zum 11. Wohnungsbau-Tag eines Bündnisses von Verbänden der Immobilienwirtschaft, Gewerkschaften und dem Deutschen Mieterbund (DMB) präsentiert wurde.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnungsbau-verbaende-fordern-mehr-geld-fuer-sozialbauten-32517630

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

deutschlandfunk.de am 08.05.2018: Koalition – Bundesregierung will Vorgaben für Mietspiegel

Die Bundesregierung will bis zum Jahresende konkrete Vorgaben für Mietspiegel in deutschen Städten machen.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur, im Laufe des Jahres würden Vorschläge erarbeitet. Das Ministerium hatte bereits 2015 entsprechende Pläne vorgelegt. Weil diese aber nicht in einen Gesetzesvorschlag mündeten, wurde das Thema erneut in den aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen.

https://www.deutschlandfunk.de/koalition-bundesregierung-will-vorgaben-fuer-mietspiegel.1939.de.html?drn:news_id=1004769

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rbb24.de am 04.05.2019: 200 Berliner Wohnungen –  Kreuzberg-Friedrichshain prüft Vorkaufsrecht für 13 Häuser

Friedrichshain-Kreuzberg ist Spitzenreiter bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes. Nun will das Bezirksamt ein neues Projekt in Angriff nehmen.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg prüft in einem aktuellen Fall, sein Vorkaufsrecht für dreizehn Häuser auszuüben. Sollte es tatsächlich dazu kommen, würde das insgesamt 200 Wohnungen betreffen, sagte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) rbb|24 am Samstag.

Laut Schmidt ist die Gründung einer Dachgenossenschaft in Arbeit, die die Finanzierung “über Landeszuschüsse und Genossenschaftsanteile von Mietern” regeln soll. Zudem sei ein Kiezfond in Planung, über den sich auch Dritte, beispielsweise Nachbarn, an einem Kauf beteiligen können. Das Land soll laut Schmidt zehn Prozent zu den Kaufpreisen hinzuschießen. Für den kommenden Donnerstag sei eine Versammlung mit Vertreten der betroffenen Mieter geplant.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/05/berlin-kreuzberg-friedrichshain-vorkaufsrecht-zweihundert-wohnungen.html