Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 02.05.2019: Wohnen – Hartz IV – Berlin plant höhere Zuschüsse für Mieten

Sozialsenatorin Breitenbach will Landeszuschüsse für MIeten und Heizkosten erneut anheben.

Angesichts weiter steigender Mieten in der Stadt plant Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) eine Anhebung der Landeszuschüsse für Mieten und Heizkosten. Unmittelbar nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels, die für Mitte Mai angekündigt ist, sollen die Richtwerte der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen an die Entwicklung angepasst, also erhöht werden. Im Herbst sollen anhand des bundesweiten Kostenspiegels auch die Zuschüsse für die Heizung angehoben werden. „Wir dürfen auch die Transfergeldempfangenden dieser Stadt nicht mit den steigenden Mieten allein lassen“, sagte Breitenbach am Donnerstag. Die neuen Richtwerte sollen „so schnell wie möglich“ in Kraft treten. Ein Beschluss des Abgeordnetenhauses oder des Senats sei dafür nicht erforderlich, sagte Breitenbach. Es müsste aber noch eine Verständigung mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) erfolgen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217075585/Hartz-IV-in-Berlin-Mehr-Geld-fuer-Mieten-und-Heizkosten.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 30.04.2019: Berliner Zweckentfremdungsverbot –  Viele Ferienwohnungen immer noch nicht registriert

Am 1. Mai vor einem Jahr trat das novellierte Berliner Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Ferienwohnungen müssen danach genehmigt und registriert werden. Doch eine rbb|24-Recherche zeigt: Die meisten Anbieter scheren sich weiterhin nicht darum.

Wer auf den einschlägigen Unterkunftsportalen nach einer Urlaubsbleibe in der Hauptstadt sucht, kann sich vor Angeboten kaum retten. 13.824 aktive Inserate für Ferienwohnungen und Zimmer fanden sich im März allein bei der größten Plattform Airbnb, wie eine Datenauswertung von rbb|24 mit Hilfe des Datenportals insideairbnb.com zeigt. Als aktiv wurden dabei Inserate für Unterkünfte eingestuft, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal gebucht wurden.

Eigentlich müssten die meisten dieser Angebote mit einer Registriernummer versehen sein, doch zum Stichtag 31. März 2019 haben die Berliner Bezirke gerade mal rund 3.200 Registriernummern vergeben – 2.100 davon für komplette Ferienwohnungen, rund 1.100 für einzelne Zimmer. Das ergab eine Umfrage von rbb|24 unter den zuständigen Bezirksverwaltungen.Damit gehen die meisten Anbieter offenbar lieber das Risiko empfindlicher Geldbußen ein. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sieht Strafen von bis zu 500.000 Euro vor.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/berlin-airbnb-zweckentfremdung-verbot-ein-jahr.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 29.04.2019: Exklusive Forsa-Umfrage: Nur noch 35 Prozent der Berliner sind für die Entegnung

Die Stimmung kippt – langsam zwar, aber sie kippt. Nur noch 35 Prozent der Berliner halten eine Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen für „grundsätzlich sinnvoll“. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Berliner Zeitung für den April hervor.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/exklusive-forsa-umfrage-nur-noch-35-prozent-der-berliner-sind-fuer-die-enteignung–32439940

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 26.04.2019: FDP macht Tempo gegen Enteignungen

Der Berliner Landesverband legt einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor.

Die Berliner FDP macht Tempo für die Abschaffung des Enteignungsparagrafen im Grundgesetz. Der Landesverband hat dazu einen Antrag vorgelegt, den der Bundesparteitag beschließen soll. „Artikel 15 des Grundgesetzes ist ein Relikt aus einer Zeit, als man sich noch die Frage stellte, ob wir zukünftig Sozialismus oder Marktwirtschaft zu unserem Leitbild machen“, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja am Freitag. „Dieser Artikel ist zurecht noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik angewendet worden, denn er öffnet Tor und Tür für willkürliche, staatliche Raubzüge.“

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Enteignung von Grundstücken und Gebäuden. „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“, heißt es im Gesetz. Darauf berufen sich dieInitiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Sie fordern das Land Berlin auf, alle Eigentümer von mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt zu enteignen, um den derzeit überhitzten Mietmarkt zu entspannen.

FDP fordert Abschaffung des EnteignungsparagrafenDagegen richtet sich breiter Widerstand. Die FDP fordert deswegen die Abschaffung des Artikels 15. „Der Schutz von Freiheits- und Eigentumsrechten muss oberstes Gebot des Gesetzgebers sein“, sagte Czaja zur Begründung. „Das wird auch ein vollkommen fehlgeleitetes Enteignungs-Volksbegehren nicht ändern.“

https://www.morgenpost.de/berlin/article217034299/FDP-macht-Tempo-gegen-Enteignungen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 25.04.2019: Wohnungskrise in Berlin –Seehofer stemmt sich gegen Enteignungspläne

Bundesbauminister Horst Seehofer hält die Enteignung von Immobilienkonzernen für „unproduktiv“.

Hilft die Enteignung von Immobilienkonzernen gegen die Berliner Wohnungsnot? Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat dazu eine klare Meinung: auf keinen Fall! „Durch die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen werden keine neue Wohnungen geschaffen“, heißt es in der Antwort seines Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Der Anstieg der Mieten in den Ballungsräumen sei vielmehr auf die hohe Nachfrage zurückzuführen, weshalb nur Neubau helfe.

Die Berliner Wirtschaft begrüßte die deutlichen Worte der Bundesregierung gegen die Enteignung am Mittwoch. „Die klare Ablehnung der Bundesregierung von Enteignungen ist erfreulich“, sagte Jan Eder, Geschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Tagesspiegel. „Sie bringt auf den Punkt, dass Enteignungen nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, private Investoren abschrecken, die Mieten nicht senken und die Schulden in die Höhe treiben.“ Der Berliner Senat sollte sich Seehofers Position anschließen und auf den Neubau von Wohnungen konzentrieren, forderte Eder. „Und zwar auch dichter, höher und weiter!“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungskrise-in-berlin-seehofer-stemmt-sich-gegen-enteignungsplaene/24253172.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

taz.de am 24.04.2019: Deutsche Wohnen enteignen

Volksentscheid wohl alternativlos

Erst im Juni wird sich R2G mit dem Volksbegehren beschäftigen. Anders als beim Rad- und Mietenvolksentscheid ist keine politische Lösung in Sicht.

Ein Verhandlungsangebot hat Rouzbeh Taheri noch nicht bekommen. „Wir sind mit der Linkspartei und den Grünen im Gespräch, und auch einige SPD-Unterorganisationen laden uns ein“, sagt der Sprecher des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Aber eine konkrete Anfrage, um über das Thema in Verhandlungen zu treten, gebe es bislang nicht.

„Bislang gibt es keine gemeinsame Willensbildung von SPD, Linken und Grünen“, sagt die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger. Sie geht aber davon aus, dass das Thema Enteignung beim Koalitionstreffen der drei Parteien am 5. Juni auf die Tagesordnung kommt.

„Ich finde es wichtig, dass wir in der Koalition den Schwung der Unterschriftensammlungen nutzen, um möglichst viel davon umzusetzen“, sagte Schmidberger der taz. Daraus solle dann ein Gesetz erarbeitet werden. Bei der SPD sieht die Grünen-Politikerin noch viel Bewegungsspielraum. „Ich bin guter Dinge, dass die SPD im Herbst Ja sagt.“ Ein Nein würden sich die Sozialdemokraten nicht erlauben können, glaubt die Grüne. „Der politische Druck wird noch zunehmen.“

Dem widerspricht freilich Schmidbergers mietenpolitische Kollegin bei der SPD, Iris Spranger. „Ich glaube nicht an eine Parteitagsmehrheit für den Volksentscheid“, so Spranger. „Wir legen als SPD unseren Fokus auf den Mietendeckel und den Wohnungsneubau.“ Mit Spranger steht neben dem Lager des Regierenden Bürgermeisters auch das von Fraktionschef Raed Saleh bei den Neinsagern.

Auch die Linkspartei ist daher skeptisch, ob es zu einer gemeinsamen Position der rot-rot-grünen Koalition kommen wird. „Ob es uns gelingt, da im Senat zu einer Einigung zu kommen, halte ich für offen“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Steffen Zillich. Ohne Einigung wird aber ein Enteignungsvolksentscheid wahrscheinlich. Für Zillich wäre das keine Niederlage von Rot-Rot-Grün. „Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite ist es kein Schaden, tatsächlich die Wählerinnen und Wähler entscheiden zu lassen.“

http://www.taz.de/!5586364/

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Spandauer Volksblatt am 22.04.2019: Bezirk soll mit privater Wohnungswirtschaft kooperieren

Mieter besser schützen

Wie in Lichtenberg soll auch das Bezirksamt Spandau zum Mieterschutz Kooperationsverträge mit privaten Wohnungsbaugesellschaften abschließen. Das haben Grüne und Linke jetzt in einem gemeinsamen Antrag gefordert.

Die zwei Fraktionen denken da konkret an die privaten Wohnungsbaugesellschaften mit den meisten Mietwohnungen im Bezirk. Nach dem Vorbild Lichtenberg sollen sich Wohnungsunternehmen und Bezirksamt darauf verständigen, Modernisierungsvorhaben sozial verträglich zu gestalten. Das heißt, nach einer Modernisierung sollte die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen.

„Um Mieterhöhungen sozialverträglich zu halten und eine weitere Verdrängung von Spandauern zu verhindern, sind solche Kooperationsverträge mit der privaten Wohnwirtschaft eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Mitteln“, begründen Grüne und Linke in ihrem Antrag. Berlin habe derartige Kooperationsverträge zwar bereits mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen, nicht aber mit privaten Wohnungsunternehmen. „Der Bezirk sollte die an dieser Stelle entstandene Gesetzeslücke im Mietrecht zum Wohle der Spandauer Mieter schnellstmöglich schließen.“ Ein Beispiel soll sich der Bezirk an dem Vertrag zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Deutschen Wohnen nehmen.

In Lichtenberg wird bereits kooperiert

Lichtenberg und die Deutsche Wohnen hatten Anfang März einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, um Mieterhöhungen zu begrenzen. Ein großer Preistreiber ist die Modernisierungsumlage. Denn mit ihr ist bei Sanierung oder Modernisierung eine außergewöhnliche Mieterhöhung zulässig.

Im Kooperationsvertrag hatten Lichtenberg und die Deutsche Wohnen außerdem vereinbart, dass alle Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nach Modernisierungen für drei Jahre von Mieterhöhungen ausgenommen sind.

Der Antrag der Grünen und Linken wurde in der April-Sitzung der Spandauer Bezirksverordneten zunächst in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-bauen/mieter-besser-schuetzen_a210211

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 17.04.2019 – Ferienwohnungen: Berlin geht jetzt gegen Airbnb vor – vier Bezirke Vorreiter

Berlins Landesregierung greift im Kampf gegen illegale Fereienwohnungen durch. Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg haben am 17.04.2019 mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Anordnungen gegenüber Airbnb Irland erlassen, in denen sie Auskunft über die Identität von Fereienwohnungsanbietern verlangen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ferienwohnungen-berlin-geht-jetzt-gegen-airbnb-vor—vier-bezirke-vorreiter-32391164

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 16.04.2019: Ferienwohnungen – So will Berlin härter gegen illegale Vermietungen vorgehen

Das Land Berlin will den Kampf gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen verstärken – und setzt dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, das die Interrnet-Plattform Airbnb dazu verpflichtet hat, die Identität von Gastgebern preiszugeben. Grund: Nur wenn Namen und Adresse von Anbietern bekannt werden, kann gegen Personen ermittelt werden, die im Verdacht stehen, gegen das Zweckentfremdungsverbot zu verstoßen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ferienwohnungen-so-will-berlin-haerter-gegen-illegale-vermietungen-vorgehen-32383216

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist der Berliner Mietspiegel 2015 eine geeignete Schätzgrundlage?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 230/16, Urteil vom 26.03.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: „Der Klägerin steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete in Höhe von insgesamt 575,35 Euro seit dem 01.09.2015 aus § 558 BGB zu.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer, die den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. x folgt, davon überzeugt, dass die ortsübliche Teilinklusivmiete für die streitgegenständliche Wohnung mindestens 9,11 Euro/m², wie von der Klägerin verlangt, beträgt.

Der Sachverständige hat nachvollziehbar geschildert, wie er zu seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem Datenbestand gelangt ist. Er hat ferner die einzelnen Merkmale, die die ortsübliche Vergleichsmiete prägen, bezogen auf die streitgegenständliche Wohnung überzeugend bewertet und dargestellt.

Insbesondere ist nach Auffassung der Kammer nicht der Mietspiegel 2015 nach § 287 ZPO als einfacher Mietspiegel als Schätzgrundlage heranzuziehen. Im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO bedarf es dabei einer geeigneten Schätzgrundlage. § 287 ZPO gibt die Art der Schätzgrundlage nicht vor. Die Schätzung darf aber weder auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen erfolgen, noch dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht bleiben. Auch darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten. In geeigneten Fällen können Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden. Der Tatrichter ist aber lediglich bei der Verwendung geeigneter Listen grundsätzlich frei. Wenn das Gericht berechtigte Zweifel an der Eignung einer Liste hat, kann sein Ermessen hinsichtlich deren Verwendung beschränkt sein und es muss gegebenenfalls die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen. Deshalb ist der Tatrichter gehalten, mögliche Listen oder sonstige Schätzgrundlagen einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 – VI ZR 61/17 , Rn. 28 – 29). Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH (Urteil vom 13. Februar 2019 – VIII ZR 245/17 -). Dort führt der BGH aus, es hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Mietspiegel für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer konkret zu beurteilenden Wohnung ausreicht. Maßgebend für die Reichweite der Indizwirkung sind dabei insbesondere die Qualität des (einfachen) Mietspiegels und die Einwendungen der Parteien gegen den Erkenntniswert der darin enthaltenen Angaben (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 – VIII ZR 245/17, Rn. 17). Einwendungen der Parteien wie im hiesigen Rechtsstreit seien dort nicht vorgebracht worden (BGH aaO Rn. 18).

Gemessen an diesen Grundsätzen erachtet die Kammer den Mietspiegel 2015, dessen mathematisch zutreffende Erstellung nach dem Ergebnis des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. x nicht anerkannten wissenschaftlichen Regeln entspricht als nicht geeignete Schätzgrundlage. Auch der einfache Mietspiegel muss zumindest anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen bei seiner Erstellung folgen. Fehlt es bereits daran, bzw., sind die der Erstellung zugrundeliegenden Daten nicht nach anerkannten festgestellten Grundsätzen ausgewertet, fehlt es nach Auffassung der Kammer nicht nur an der Repräsentativität der Schätzgrundlage, sondern auch an dessen Geeignetheit i.S.d. § 287 ZPO (vgl. auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2018 – 122/16).”