Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

BZ am 07.03.2019: Noch in Prüfung – Kommt der „Mietendeckel“ für Berlin oder nicht?
Der Berliner Senat hat trotz längerer Prüfungen noch keine Klarheit, ob die Idee eines Mietendeckels auf Landesebene umsetzbar ist.Auf Basis unterschiedlicher Gutachten sei „keine abschließende Einschätzung möglich“, sagte die Senatorin für Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Die Diskussion müsse auch mit Hilfe externen Sachverstands weitergeführt werden, „um zu schauen, wie es geht“. „Das ist keine triviale Materie.“

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte: „Wir haben ein großes Interesse daran, wirklich jedes Instrument zu nutzen, um die Mietentwicklung für die Berlinerinnen und Berliner zu dämpfen, zu verlangsamen und gegebenenfalls zu deckeln.“ Daher laufe eine intensive Prüfung des Vorschlags, denn eine mögliche Umsetzung müsse auch rechtssicher sein.

Der Senat werde sich demnächst mit dem Thema beschäftigen – womöglich in der nächsten oder übernächsten Woche. „Wenn eine Chance besteht, werden wir das auch zügig umsetzen.“

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”: 

DER TAGESSPIEGEL am 07.03.2019: Wohnungsnot in Berlin –Koalition ist sich einig: Mietendeckel soll kommen
 
Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich für die Einführung eines Mietendeckels ausgesprochen, sollte dieser einer juristischen Überprüfung standhalten. “Im Senat besteht die Auffassung: wenn es geht, soll man es machen”, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Sie kündigte an, der Senat werde sich am kommenden Dienstag in seiner Sitzung mit der Prüfung der juristischen Umsetzbarkeit desaus den Reihen der SPD stammenden Vorstoßes beschäftigen.

Modellcharakter für andere Städte

Auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Karin Schmidberger, wie genau der Zeitplan des Senats hin zu einer möglichen Einführung des Mietendeckels aussehe, ergriff der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) das Wort. Der Mietendeckel beschäftige den Senat ebenso wie die Koalitionsfraktionen, sagte Müller und stellte fest: “Wir haben ein großes Interesse daran, wirklich jedes Instrument zu nutzen, um die Mietenentwicklung zu dämpfen und notfalls auch zu deckeln.”

Ob die “juristische Frage” der Umsetzbarkeit tatsächlich schon am Dienstag Thema im Senat sein werde, ließ Müller offen. Er betonte das gemeinsame Interesse der Koalitionäre, einen “rechtssicheren Aufschlag” liefern zu wollen und wies auf den Modellcharakter eines solchen Schrittes auch für andere Städte hin. Genau wie Lompscher legte er sich fest: “Wenn es eine gute Chance gibt, diesen Mietendeckel anzuwenden, werden wir ihn anwenden.”

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-berlin-koalition-ist-sich-einig-mietendeckel-soll-kommen/24077668.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 06.03.2019: Wohnen – Bezirksamt Lichtenberg schließt Vertrag zum Mieterschutz

Künftige Modernisierungsvorhaben des Vermieters sollen sozial verträglich gestaltet werden.

Auch Lichtenberg bleibt von steigenden Mieten nicht verschont. Ein großer Preistreiber ist dabei die Modernisierungsumlage, die außergewöhnliche Mieterhöhungen zulässt. Um die Mieterhöhungen zu begrenzen, haben das Bezirksamt Lichtenberg und die Deutsche Wohnen, die 8700 Wohnungen im Bezirk bewirtschaftet, nun in einen Kooperationsvertrag geschlossen.

Modernisierungsvorhaben sollen sozial verträglicher gestaltet werden

Die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Birgit Monteiro (SPD) sagt dazu: „Als wesentlichen Inhalt haben sich Deutsche Wohnen und Bezirksamt darauf verständigt, dass künftige Modernisierungsvorhaben der Deutsche Wohnen sozial verträglich gestaltet werden sollen.“ Sollte das bei einzelnen Modernisierungsvorhaben gefährdet sein, werde das Bezirksamt mit der Deutsche Wohnen eine Vereinbarung abschließen, die die Höhe der Modernisierungsumlage begrenzt.

„Unabhängig von dieser Vereinbarung gilt ab jetzt für alle Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen in Lichtenberg, dass Modernisierungen nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, dass die Miete nicht 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigt“, so Birgit Monteiro weiter.

Einige sind von der Mieterhöhung ausgenommenDiese Regelung sei identisch mit der, die der Senat mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen hat. Außerdem seien durch die Kooperationsvereinbarung alle Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe für drei Jahre nach Modernisierungen von Mieterhöhungen ausgenommen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/lichtenberg/article216602737/Bezirksamt-Lichtenberg-schliesst-Vertrag-zum-Mieterschutz.html

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Berliner Morgenpost am 06.03.2019: Vorkaufsrecht – Berlin kauft Häuser in Moabit und Gesundbrunnen

Berlin hat zwei weitere Häuser über das Vorkaufsrecht im Bezirk Mitte erworben.

Für die Hausgemeinschaft der Rathenower Straße 59 in Moabit war es ziemlich knapp. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts für ihr Haus wäre am Montag dieser Woche ausgelaufen. Bis zum Ende vergangener hatten mehrere landeseigene Wohnungsbaugesellschaften abgewinkt, das Haus zu kaufen. „Wir hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben“, sagte Mietersprecherin Lisa Buchholz. „Wir sind überglücklich, dass es dann doch noch geklappt hat.“

Die Verhandlungen führten schließlich erst am vergangenen Freitag zum Erfolg – und das mit einem Novum. Am Ende fand sich eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft, die bisher noch nie über das Vorkaufsrecht gekauft hat: die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG), Tochter der hochumstrittenen Berlinovo. Im Verbund der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist sie ein Sonderfall. Sie konzentriert sich auf Bau und Verwaltung von Studentenwohnungen und möblierten Micro-Apartments – teils zu horrenden Mieten. In Mitte bewirbt die Berlinovo etwa 28-Quadratmeter-Appartements zu einem Preis ab 850 Euro. Anders als die anderen Wohnungsbaugesellschaften des Landes, gilt für sie nicht die Kooperationsvereinbarung. Sie muss daher nicht 50 Prozent der Neuvermietungen zu einer Kaltmiete von 6,50 Euro vermieten.

Am Montag verkündete das Bezirksamt Mitte, dass auch für das Haus an der Prinzenallee 36 in Gesundbrunnen zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) das Vorkaufsrecht ausgeübt werden konnte. Während in Moabit 15 Wohnungen im Milieuschutzgebiet geschützt werden konnten, sind es in der Prinzenallee 20, die nun dem Land gehören.

Erfreut ist auch Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD). Beide Gebäude seien für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den jeweiligen Milieuschutzgebieten von großer Bedeutung. Die Mieten hätten zum Zeitpunkt des Verkaufs im Durchschnitt noch deutlich unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete im Quartier gelegen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article216602119/Berlin-kauft-Haeuser-in-Moabit-und-Gesundbrunnen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 06.03.2019: Volksbegehren – Enteignen kommt Berlin billiger als kaufen

Was würde es kosten, Wohnungsbestände zu verstaatlichen? Maximal 40 Milliarden Euro, schätzt der Senat. Es könnte auch deutlich weniger sein.

Eine Enteignung der zehn größten Immobilienunternehmen der Stadt könnte Berlin etwa 40 Milliarden Euro kosten. Das steht in der amtlichen Kostenschätzung für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die dem Tagesspiegel vorliegt. Vielleicht könnte die Summe aber auch um rund 20 Prozent niedriger liegen, bei 32 Milliarden Euro, schreiben die Beamten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Man müsse nicht zwingend den aktuellen Marktwert der Wohnungen ansetzen.

Die Rechtsprechung erlaube auch einen „Paketabschlag“, eine Art Rabatt, weil man ja en bloc entschädigt. Es sei auch denkbar, einen Bodenrichtwert von beispielsweise 2013 anzusetzen statt von 2019, bereinigt um einen Inflationsausgleich. So lassen sich die spekulativen Wertsteigerungen herausrechnen. Auch die Mietpreiszuwächse der vergangenen Jahre könnten mit Abschlägen von bis zu fünf Prozent veranlagt werden, weil sie dem Eigentümer größtenteils „ohne Eigenleistung“ zugefallen sind.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-enteignen-kommt-berlin-billiger-als-kaufen/24068636.html

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Berliner Zeitung am 05.03.2019: Kostenschätzung des Senats – So teuer wäre die Enteignung von Deutsche Wohnen und Co.

Eine Enteignung großer Immobilienunternehmen in Berlin käme die Stadt teuer zu stehen. Jedenfalls, wenn es nach der amtlichen Kostenschätzung geht, die in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ erarbeitet wurde.

Die Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen in Berlin würde demnach Entschädigungskosten von schätzungsweise 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden verursachen, heißt es aus zuverlässiger Quelle. Hinzu kämen Erwerbsnebenkosten von bis zu 180 Millionen Euro. Darüber hinaus fielen weitere einmalige Kosten von 1,5 bis 2,9 Milliarden Euro an – unter anderem für die Erfassung und technische Bewertung der Immobilien sowie für Entschädigungen für unbebaute Grundstücke.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/kostenschaetzung-des-senats-so-teuer-waere-die-enteignung-von-deutsche-wohnen-und-co–32161348

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Berliner Morgenpost am 05.03.2019: Volksbegehren – Enteignungen kosten Berlin bis zu 36 Milliarden Euro

Eine interne Kostenschätzung des Senats zeigt, wie teuer das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für Berlin werden könnte.

Das geplante Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ könnte für Berlin teuer werden. Nach einer internen „amtlichen Kostenschätzung“ müsste das Land für Entschädigungszahlungen zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro aufkommen.

Hinzu kämen außerdem Neben-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten in einstelliger Milliardenhöhe. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte der Berliner Morgenpost die Existenz des Papiers.

Zum Vergleich: Der gesamte Berliner Landeshaushalt beträgt im Jahr 2019 nur etwa 29 Milliarden Euro. Die Initiative selbst hatte eine deutlich geringere Kostenschätzung abgegeben: Sie rechnet mit Zahlungen in Höhe von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro.

Schuldenkrise über Jahrzehnte möglich

Die Berliner CDU kritisierte die „abenteuerlichen Enteignungsfantastereien“ des Senats. Berlin drohe durch Enteignungen eine neue Schuldenkrise über Jahrzehnte, sagte Christian Gräff, Sprecher für Bauen und Wohnen der Berliner CDU. „Gleichzeitig wäre damit keine einzige neue Wohnung gebaut, Mieten würden nicht sinken.“ Von den bis zu 36 Milliarden Euro ließe sich der Bau von bis zu 230.000 Wohnungen finanzieren, so Gräff. „Eine Größenordnung, die Anlass geben muss, über einen neuen Bezirk nachzudenken, wie dies bereits öffentlich diskutiert wird.“

Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) reagierte ob der neuen Schätzungen mit drastischen Worten: „Die Kosten würden einen gesamten Jahreshaushalt übersteigen und wären mehr als das Sechsfache der bisherigen BER-Baukosten“, sagte BBU-Vorstand Maren Kern. Das sei ein „finanzpolitisches Desaster“. Es gebe enorme verfassungsrechtliche Bedenken und nun käme noch die Missachtung der Schuldenbremse hinzu.

Unter Marktwert entschädigenDie Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hält an ihren Schätzungen fest. Zwar seien die Berechnungen des Senats realistisch, wenn man den Marktwert zugrunde lege, sagte der Sprecher Rouzbeh Taheri. Es sei jedoch „geradezu zwingend, dass man unter dem Marktwert entschädigt“.

Die aktuellen Immobilienpreise seien von den Wohnkonzernen mitverursachte Spekulationspreise. „Dafür darf man sie nicht noch belohnen.“ Die Initiative will am 6. April das Volksbegehren starten. Ziel ist, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216589575/Enteignungen-kosten-Berlin-bis-zu-36-Milliarden-Euro.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 04.03.2019: Volksbegehren gegen “Deutsche Wohnen & Co.” Enteignungen könnten 40 Milliarden Euro kosten

Eine senatsinterne „amtliche Kostenschätzung“ zum Volksbegehren hat die Entschädigungskosten “grob” berechnet – plus Nebenkosten.

Werfen wir einen Blick in die senatsinterne „amtliche Kostenschätzung“ zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Die Stadtentwicklungsverwaltung kommt auf Entschädigungskosten zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro, plus diversen Neben-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten (einmalig bis zu drei Milliarden, laufend in dreistelliger Millionenhöhe p/a).

Staatssekretärin Sandra Obermeyer (parteilos, für die Linke) informierte inzwischen die mitzuständigen Verwaltungen Finanzen und Inneres über die Schätzung, die als „grob“ bezeichnet wird. Die Initiative selbst rechnet mit 7,3 bis 13,7 Mrd.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-gegen-deutsche-wohnen-und-co-enteignungen-koennten-40-milliarden-euro-kosten/24062124.html

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Deutschlandfunk Kultur am 28.02.2019: Berliner Wohnungsmarkt – Zurückkaufen, bauen oder enteignen?

In keiner anderen Stadt der Welt steigen die Mieten wie in Berlin. Initiativen kämpfen für bezahlbares Wohnen im Kiez. Das geplante Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ wurde belächelt – nun findet es politische Unterstützung.

In keiner anderen Stadt der Welt steigen die Mieten zurzeit so stark wie in Berlin – allein im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent. Lag der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen 2008 noch bei etwa fünf Euro, wurden 2018 zehn Euro verlangt. 31 Prozent ihres Einkommens geben die Berliner inzwischen für die Miete aus.

Taheri hat wegen solcher Praktiken das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ initiiert. Der Wirtschaftswissenschaftler will die Berliner darüber abstimmen lassen, ob Immobilienfirmen, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen, gegen Entschädigung vom Senat enteignet werden sollen. Allen voran die Deutsche Wohnen, aber auch Firmen wie Vonovia oder Ado Properties:

„Die nutzten ihre Marktmacht aus, um alle Hebel in Bewegung zu setzen: Klassische Mieterhöhung, Modernisierung. Gleichzeitig greifen sie mit ihrer Marktmacht die Mieterschutzgesetze an. Die Mieten werden teilweise über den Mitspiegel erhöht. Und wenn die Mieter sich dagegen wehren, werden sie verklagt.“

Taheri und seine Mitstreiter berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der es ermöglicht, Eigentum zu vergesellschaften. Ob der in diesem Fall greift, ist unter Staatsrechtlern umstritten, schließlich schützt das Grundgesetz auch das Eigentum ausdrücklich.

„Diese Wohnungen, die größtenteils auch städtisch waren, gehören gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet, im Sinne der Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung und nicht der Profitmaximierung.“

Als Taheri das Volksbegehren im November bei der Verwaltung eingereicht hat, wurde er noch als revolutionärer Spinner belächelt. Inzwischen zeigen die regierenden Grünen Sympathien für das Volksbegehren, die Linke, die mit Katrin Lompscher die Bausenatorin stellt, unterstützt es sogar offen.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/berliner-wohnungsmarkt-zurueckkaufen-bauen-oder-enteignen.1001.de.html?dram:article_id=442294

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 28.02.2019: Wohnungsnot in Berlin – Bauen für die Ärmsten

Berlins Wohnungsmarkt ist ungerecht. Und das wird auch so bleiben, wenn nicht gebaut wird. Weil auch das beste Mietrecht Lücken hat.

Wo der Staat den Mangel verwaltet, sind die Schwächsten die Verlierer. Häuser kaufen, Firmen enteignen schafft nicht mehr Wohnungen, um die Mieter kämpfen. Niemals lassen sich die Lücken im Mietrecht so stopfen, dass Spekulanten sie nicht ausnutzen, um vom Mangel zu profitieren. Der neueste Trend: einTisch, ein paar Stühle, und die Wohnung ist möbliert und die Mietpreisbremse gelöst. Wer nicht zahlen kann, verliert, es werden mehr, weil die Einkommen weniger steigen als die Mieten. Wem gehört Berlin? Den Hausbesitzern.

R2G startet bald in die zweite Hälfte der Legislatur. In der ersten hat sie den Wohnungsmarkt reguliert. Jetzt, in der zweiten Halbzeit, geht es ums Ergebnis: die Bekämpfung des Mangels. Das geht nur durch Neubau. Nicht verschämt, auf Dächern und in Lücken, sondern weithin sichtbar: Wir müssen die Stadt erweitern durch neue Quartiere, neue Siedlungen.

Warum alle nach Wien schauen

Dazu braucht es ein politisches Bekenntnis. So wie Wien es tat, vor einem Jahrhundert mit dem „Gemeindebau“, der bis heute läuft: Für zig Millionen entsteht ein neuer Stadtteil. Und die Bewohner begehren nicht auf, weil sie profitieren von günstigen Mieten. Wer warnend auf die Kosten des sozialen Wohnungsbaus zeigt, der vergisst die Genossenschaften. Sie haben volle Kassen und wollen bauen. Deren Mieten sind vielleicht für Hartz-IV-Empfänger zu hoch, nicht aber für Polizisten und Krankenschwestern. Und die finden am freien Markt mit ihrem Einkommen auch keine Wohnung.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-berlin-bauen-fuer-die-aermsten/24051386.html