Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 28.02.2019: „Wort Enteignung nicht leichtfertig in Mund nehmen“
Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) hat sich gegen Pläne einer Initiative gewandt, große Wohnungsunternehmen zur Dämpfung von Mieten zu enteignen.
„Dass bei vielen Menschen in Berlin das Grundgefühl vorherrscht, dass ihre Wohnung nicht mehr sicher ist, sollte allen zu denken geben, sowohl der Politik als auch der Gesellschaft“, sagte die Vize-Regierungschefin der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag). „Dennoch warne ich davor, das Wort Enteignung leichtfertig in den Mund zu nehmen.“
Pop plädierte dafür, in der Berliner Wohnungspolitik weiter auf den Dreiklang „bauen, kaufen, regulieren“ zu setzen. „Auch darf die Bundesregierung nicht weiter wegschauen: Das Mietrecht muss dringend zugunsten der Mieter geändert werden.“

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 28.02.2019: Hohe Mieten in Berlin – Masterplan gegen Spekulation

Geladen war er als Gast für eine Debatte über den neuesten Wohnmarktreport, doch der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) nutzte den Auftritt am Mittwoch für einen überraschenden politischen Vorstoß.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/hohe-mieten-in-berlin-masterplan-gegen-spekulation-32116290

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
Berliner Morgenpost am 27.02.2019: Wohnungen – Tempelhof: Luxussanierungen in alten Häusern abgewendet

Der Bezirk vereinbart sozialverträgliche Konditionen für Mieter der Deutsche Wohnen in Tempelhof.

Mieter der Deutsche Wohnen in Tempelhof sind erleichtert. Ihr Hauseigentümer darf die Kosten der geplanten Modernisierung nur begrenzt auf die Miete umlegen – höchstens 1,90 Euro je Quadratmeter.

Das legt eine Modernisierungs-Vereinbarung fest, die das Bezirksamt jetzt mit dem Immobilienunternehmen abgeschlossen hat. Die Häuser liegen an Borussiastraße, Alt-Tempelhof, Germaniastraße und Ringbahnstraße.

Vorgesehen ist auch, dass die Bewohner Ausweichquartiere während der Sanierung bekommen und dass Härtefälle berücksichtigt werden. Die Siedlung mit rund 540 Wohnungen liegt im Milieuschutzgebiet. „Die Vereinbarung ist sozial ausgewogen“, so Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne). „Ich würde mich freuen, wenn dieses Beispiel Schule macht.“

https://www.morgenpost.de/berlin/article216535201/Tempelhof-Luxussanierungen-in-alten-Haeusern-abgewendet.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 26.02.2019: Deutsche Wohnen – Enteignungs-Entschädigung soll maximal 13,7 Milliarden Euro kosten

Noch bevor die amtliche Kostenschätzung des Senats zu den finanziellen Folgen einer Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen vorliegt, hat die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen” am 26.02.2019 eigene Berechnungen präsentiert.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/deutsche-wohnen-enteignungs-entschaedigung-soll-maximal-13-7-milliarden-euro-kosten-32109436?originalReferrer=https://t.co/tgJaU2cLjm

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

taz am 26.02.2019: Volksbegehren Deutsche Wohnen – Der Enteignungs-Code

Die Macher des Enteignungsvolksbegehrens rechnen mit Entschädigungskosten von 7,3 Milliarden Euro – Gegner hingegen kommen auf über 25 Milliarden.

Die Berechnung der Initiative geht von künftig niedrigeren Mieten in den zu enteignenden Wohnungen aus – sprich von einem Quadratmeterpreis von 3,81 Euro – und errechnen daraus drei Modelle, welche die Kosten auf 7,3 bis 12 Milliarden beziffern. Das 7,3-Milliarden-Modell sei das favorisierte.

Aus Sicht der Initiative müsste das Land davon nur 20 Prozent aus dem Haushalt zahlen, also 1,5 Milliarden. Die restlichen 6 Milliarden sollen über Kredite zu finanzieren sein, die sich trotz niedriger Miete über dreißig Jahre abzahlen ließen.

Die 7,3 Milliarden sind der zweite Eckwert in der Diskussion über das Volksbegehren. Im Januar schon sprach die Chefin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), Maren Kern, von 25 Milliarden. „Das ist noch eine konservative Schätzung“, ergänzte am Dienstag gegenüber der taz BBU-Sprecher David Eberhart. „Luftschlösser“, sagte er zur Spannbreite von 7,3 bis 12 Milliarden. In den nächsten Tagen will auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihre Kostenschätzung für das Volksbegehren vorlegen.

http://www.taz.de/!5572562/

 

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 26.02.2019 – Volksbegehren “Deutsche Wohnen enteignen” Enteignungen: Aktivisten rechnen mit Kosten von 7,3 Milliarden Euro

Lange vor dem eigentlichen Start des Volksbegehrens werden dessen Kosten debattiert. Nun steigen auch die Initiatoren mit ein.

Fünf Wochen vor dem Start der Unterschriftensammlung für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ haben die Initiatoren erste Schätzungen zu Kosten möglicher Entschädigungen an die Wohnungsunternehmen vorgestellt. Diese liegen der Initiative zufolge – je nach Berechnungsmodell – zwischen 7,3 und 13,7 Milliarden Euro.

Unklar ist, wie viele Unternehmen von Enteignungen betroffen wären, sollte die im Volksentscheid vorgesehene Höchstgrenze von 3000 Wohnungen pro Unternehmen tatsächlich zur Anwendung kommen. Derzeit kommen zwischen acht und zehn Unternehmen in Frage, das größte davon die Deutsche Wohnen mit rund 114.000 Wohnungen. Insgesamt könnten laut Taheri rund 210.000 Wohnungen von Enteignungen betroffen sein.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-deutsche-wohnen-enteignen-enteignungen-aktivisten-rechnen-mit-kosten-von-7-3-milliarden-euro/24041456.html

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Berliner Morgenpost am 26.02.2019: Was das Urteil zur Karl-Marx-Allee für Mieter bedeutet

Das Landgericht hat gesprochen. Die Deutsche Wohnen hat gewonnen. Was das Urteil für Mieter, Käufer und das Land Berlin bedeutet.

Im Grundsatz ist das ganze Verfahren um die drei Blocks in der Karl-Marx-Allee auf den Stand von Mitte Dezember zurückgestellt worden. Die Einstweilige Verfügung, die das Gericht nun kassiert hat, hatte den Vollzug der Kaufverträge zwischen dem Alt-Besitzer Predac und der Deutschen Wohnen gestoppt. In der Folge lagen auch alle weiteren Transaktionen im Rahmen der Mieter-Privatisierung auf Eis.

Es ist jetzt klar, dass die drei Wohnblocks nicht wieder in die Hand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM beziehungsweise ihres Tochterunternehmens WBF zurückkehren werden. Das Landgericht hat geurteilt, dass sich aus den Privatisierungsverträgen aus den Jahren 1993 und 1995 kein Vorkaufsrecht für das Landesunternehmen ergibt. Von den 672 Wohnungen werden nun die meisten, die sich nicht an der Kauf-Aktion des Landes beteiligt haben oder selber ihre Wohnung erworben haben, zum privaten Immobilienkonzern Deutschen Wohnen übergehen.

Die Deutsche Wohnen hat noch nicht entschieden, ob sie das vom Senat betriebene Modell des „gestreckten Erwerbs“ juristisch angreifen möchte oder nicht. Sollte es beim Status Quo bleiben, wären in den Eigentümerversammlungen der Wohnblocks die Gewobag, die Deutsche Wohnen und die Einzeleigentümer vertreten. Der Konzern selber erwartet nun, dass der Senat das Gespräch mit ihm sucht. Immerhin hatte der regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) angekündigt, die Bestände der früher landeseigenen GSW von der Deutsche Wohnen kaufen zu wollen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article216532933/Was-das-Urteil-zur-Karl-Marx-Allee-fuer-Mieter-bedeutet.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 25.02.2019: Möbliertes Wohnen Lompscher: „Nicht im Sinn des Landes Berlin“

Stadtentwicklungssenatorin kritisiert Geschäftsmodell von überteuerten möblierten Wohnungen. Vermietungspraxis von landeseigener Berlinovo soll geprüft werden.

Möblierte Wohnungen umgehen die Mietpreisbremse und fallen nicht ins Zweckentfremdungsverbot. Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), kritisiert die Zunahme solcher Vermietungen.

„Leider ist immer häufiger zu beobachten, dass Vermieterinnen und Vermieter von möblierten Wohnungen höhere Mieten fordern als rechtlich zulässig und damit Mietpreisbegrenzungen aushebeln“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Werden überteuerte möblierte Wohnungen ein Geschäftsmodell – und das ist zu befürchten – so ist das nicht im Sinn des Landes Berlin.“

Möblierungszuschlag müsse ausgewiesen werden

Die Berliner Grünen fordern, den Möblierungszuschlag offen zu legen. „Das Problem könnte teilweise korrigiert werden, indem der Möblierungszuschlag verpflichtend im Mietvertrag aus- und nachgewiesen werden muss“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin Katrin Schmidberger. Die Vermietungspraxis der landeseigenen Berlinovo werde man genau prüfen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/moebliertes-wohnen-lompscher-nicht-im-sinn-des-landes-berlin/24038274.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

nd am 22.02.2019: Mietenregulierung – So klappt der Mietendeckel

Ein allgemeiner Mietendeckel ist prinzipiell möglich. Es ist allein strittig, ob ein Bundesland ein entsprechendes Gesetz verabschieden darf, es der Bund selbst tun oder erst der Bund für die Länder eine Rechtsgrundlage schaffen müsste.

Da in diesem Frühjahr im Bundestag und damit in der Großen Koalition in jedem Fall die Debatte um die Verlängerung der Mietpreisbremse über das Jahr 2020 hinaus geführt werden muss, steht es der SPD frei, diese um das Merkmal einer Mietpreisdeckelung im Bestand zu erweitern. Die SPD-Bundesjustizministerin könnte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Denn selbst wenn die Union keinen politischen Willen zeigt und eine große Zahl der Wähler*innen ignoriert, könnte man doch immerhin die Gesetzgebungskompetenz für die Höhe der Mietpreise bundesgesetzlich auf die Länder übertragen. Dann könnte mit einem Mietendeckel zumindest den Mieter*innen in Berlin geholfen werden.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1112900.mietenregulierung-so-klappt-der-mietendeckel.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 23.02.2019: Wohnungsmarkt –  Berlin zahlt rund 214 Millionen Euro für Vorkaufsrecht

Die Bezirke haben ihr Vorkaufsrecht von Immobilien seit 2015 in über 1100 Fällen genutzt. Die meisten Fälle gab es in Friedrichshain-Kreuzberg.

Die Bezirke haben von 2015 bis Ende Januar 2019 in 39 Fällen ihr Vorkaufsrecht von Immobilien in sozialen Erhaltungsgebietengenutzt und damit 1174 Wohnungen gesichert – aber erst 17 Fälle sind rechtskräftig. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 213,6 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort vom Staatssekretär für Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), auf eine parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister hervor.

Für sieben rechtskräftige Aufkäufe hat das Land den Wohnungsbaugesellschaften 1,92 Millionen Euro gezahlt. Für 20 weitere Fälle hat Berlin Zuschüsse in Höhe von 21 Millionen Euro zugesagt.

Die meisten Vorkaufsfälle gab es in Friedrichshain-Kreuzberg (19), gefolgt von Neukölln (10) und Tempelhof-Schöneberg (5). In Mitte waren es drei Fälle und jeweils einer in Pankow und Treptow-Köpenick.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsmarkt-berlin-zahlt-rund-214-millionen-euro-fuer-vorkaufsrecht/24014820.html