Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DIW Berlin am 14.02.2018: Nachgeforscht bei Claus Michelsen zur Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eines der bedeutendsten wohnungsmarktpolitischen Projekte der vergangenen Jahre. Umso größer war die Ernüchterung, als erste empirische Studien – auch des DIW Berlin – darauf hindeuteten, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten insgesamt nicht spürbar verlangsamt. Dieses Ergebnis hat zwar weiterhin Bestand. Allerdings zeigt die vorliegende und aufgrund ihres Untersuchungsdesigns weitaus differenziertere Studie, dass dies nicht zwingend an einer großflächigen Missachtung der Regulierung liegen muss. Vielmehr kann die Mietpreisbremse konstruktionsbedingt nur in Regionen wirken, in denen die Neuvertragsmieten zuvor um mehr als 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind. War das der Fall, dämpft die Mietpreisbremse tatsächlich den Anstieg der Mieten, teilweise sinken sie sogar einmalig um bis zu 2,9 Prozent. Dennoch sollte sich die Politik nicht allein auf preisregulierende Maßnahmen verlassen. Diese bekämpfen nicht die Wohnungsknappheit. Gefragt sind vielmehr Anreize für den Bau von Wohnungen, insbesondere durch die Erschließung neuer Bauflächen. Auch könnten bestehende Gebäude aufgestockt und Hinterhöfe bebaut werden. Eine Reform der Grundsteuer wäre dabei hilfreich.

https://www.youtube.com/watch?v=DPIJT7A9pdg

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


Berliner Morgenpost am 13.02.2018: Zweckentfremdung – Neue Regeln für Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin

Berliner dürfen künftig ihre Wohnung bis zu 60 Tage an Feriengäste vermieten. Dafür gelten strengere Regelungen bei Wohnungsleerstand.

In Berlin gelten bald neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Hauptstädter dürfen in ihrer Wohnung künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung Feriengäste wohnen lassen. Dazu müssen sie sich lediglich bei ihrem Bezirksamt registrieren lassen. Wer länger als 60 Tage an Urlauber vermieten will, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Entsprechende Änderungen des sogenannten Zweckentfremdungsverbots beschloss der rot-rot-grüne Senat am Dienstag. Bisher ist in jedem Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213427725/Bald-neue-Regeln-fuer-Vermietung-von-Ferienwohnungen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

FOCUS ONLINE am 14.02.2018 – Neue Studie belegt: Die Mietpreisbremse ist kein kompletter Rohrkrepierer

Im März 2015 führte die GroKo die Mietpreisbremse ein. Das Instrument gilt als Bürokratie-Monster und ziemlich erfolglos. Eine neue Studie des einflussreichen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt jetzt zu anderen Ergebnissen: Die Mietpreisbremse helfe, die Kostensteigerungen für Wohnen zu bremsen.

DIW-Immobilienökonom Claus Michelsen sagt laut dem Bericht: “Die Bremse greift nur in bestimmten Regionen mit besonders starken Mietanstiegen und erreicht damit nur kleine Teile der Bevölkerung.“ Daraus schließt der Mitautor der Studie, dass die Mietpreisbremse keine grundsätzliche Fehlkonstruktion sei: „Dort, wo sie wirken kann, tut sie es auch.”

https://www.focus.de/immobilien/mieten/besser-als-ihr-ruf-neue-studie-belegt-die-mietpreisbremse-ist-kein-rohrkrepierer_id_8464375.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


Süddeutsche Zeitung am 14.02.2018: Die Mietpreisbremse wirkt doch

Das Berliner DIW wollte es nun genauer wissen. Die Forscher werteten 200 000 Mietinserate von Online-Plattformen aus und verglichen die Entwicklung der Mietpreise von Wohnungen, die unter die Preisbremse fallen und nicht fallen. Ihre neue Erkenntnis: Das neue Gesetz hilft doch, die Preisspirale anzuhalten. Je stärker die Mieten vor der Einführung gestiegen sind, desto wirksamer ist die Mietpreisbremse.

Michelsen sieht noch einen anderen Vorteil der Mietpreisbremse: Er hält das Argument für nicht stichhaltig, dass der gesetzliche Eingriff eine Investitionsbremse sei, die den dringend benötigten Neubau von Wohnungen weniger attraktiv mache. Dies sei ein Vorurteil, “das bislang empirisch nicht belegt und zudem theoretisch unplausibel ist”, heißt in der Untersuchung. Der Neubau sei ja von der Mietpreisbremse ausgenommen, diese erhöhe somit eher den Anreiz, neu zu bauen, weil die Mieterträge hier schneller steigen könnten.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilienmarkt-die-mietpreisbremse-wirkt-doch-1.3865416

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 08.02.2018: GroKo zum Thema Wohnen

Mieterverein bezweifelt “große Erfolge” von Michael Müller

Berlins Regierender Michael Müller verhandelte beim Thema Wohnungsbau und Mieten mit. Der Mieterverein sieht die Ergebnisse kritisch.

Rainer Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, allerdings sagt: “Unser Eindruck ist, CDU/CSU und SPD nehmen die Wohnungsmarktprobleme nicht ernst.” Im Mietrecht seien keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen. Auch die Berliner Bundestagsabgeordnete der Grünen, Lisa Paus, meint, Müller habe zwar das Schlimmste verhindert, neue Ideen für eines der drängendsten Probleme der Stadt könne sie im Vertrag jedoch nicht finden.

Der Streit entfacht sich vor allem am Mietrecht: So sollen Vermieter künftig verpflichtet werden, die Vormiete offenzulegen. Was laut Koalitionären für mehr Transparenz sorgen soll, bewertet Wild als “so gut wie gar nichts”. Weder würden Ausnahmen bei der Mietpreisbremse abgeschafft, noch drohe Vermietern bei der Missachtung der Bremse eine Strafe. Und: Die Mietpreisbremse könnte Ende Mai 2020 auslaufen. Zuvor will Union und SPD die Wirksamkeit der Mietpreisbremse evaluieren – und gegebenenfalls verlängern. Aber davon ist im Koalitionsvertrag nichts zu lesen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213356169/Mieterverein-zweifelt-grosse-Erfolge-von-Michael-Mueller-an.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 06.02.2018: Mieten in Berlin – Polizisten und Busfahrer sollen leichter an Wohnungen kommen

Der Senat ändert die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine. Aber es gibt es noch ein Problem.

Die Chance, mit mittlerem Einkommen eine dieser günstigen Wohnungen in den nächsten Jahren zu ergattern, ist allerdings gering: Diese Neubauten gibt es noch gar nicht. Es sei damit zu rechnen, dass nur 350 solche Wohnungen in den nächsten zwei Jahren entstehen, sagte Referatsleiter Brand. Denn nur maximal 20 Prozent der neu entstehenden Sozialwohnungen sollen für anfänglich 8 Euro pro Quadratmeter bereitgestellt werden. Sie sind also nur ein kleiner Teil der 3500 Sozial-Neubauwohnungen, die in Berlin ab Januar genehmigt und gebaut werden sollen. Für die anderen neuen geförderten Wohnungen gelten weiterhin die bisherigen Einkommensgrenzen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213345411/Polizisten-und-Busfahrer-sollen-leichter-an-Wohnungen-kommen.html

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rbb24.de am 06.02.2018: Zusätzlicher Wohnberechtigungsschein – Berliner Senat führt WBS für mittlere Einkommen ein 

Einen Wohnberechtigungsschein bekam man in Berlin bislang nur bei geringem Einkommen. Jetzt soll es ihn auch für mittlere Einkommen geben. Doch die tatsächlich dafür in Frage kommenden Wohnungen sind Mangelware.

In Berlin sollen künftig auch Menschen mit mittleren Einkommen Neubau-Sozialwohnungen beziehen können. Das sieht eine Verordnung vor, die der rot-rot-grüne Senat am 06.02.2018 beschlossen hat.

Demnach sollen etwa Busfahrer, Polizisten oder Krankenschwestern, die bislang über den Einkommensgrenzen lagen, einen speziellen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen können. Damit dürfen sie dann subventionierte Neubauwohnungen für anfänglich acht Euro je Quadratmeter mieten, wie Senatsbaudirektorin Regula Lüscher erläuterte. Der Senat setzt damit einen Plan um, den er im November 2017 bekannt gegeben hatte.

Um den WBS zu erhalten, darf das monatliche Nettoeinkommen der fraglichen Haushalte 1.800 Euro bei einer Person beziehungsweise 2.700 Euro bei zwei Personen nicht überschreiten. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind liegt die Obergrenze bei etwa 3.340 Euro monatlich. Bei weiteren Kindern steigt sie nochmals.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/berlin-wohnberechtigungsschein-auch-fuer-mittlere-einkommen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 06.02.2018: Mietpreisbremse in Berlin – Mieterverein wirft Groko Placebo-Politik vor

Bisher war die Mietpreisbremse ein zahnloser Tiger. Nach Überzeugung des Berliner Mietervereins ändert sich daran auch mit den Absichten der Groko nichts.

Die Mietpreisbremse – so richtig scharf gestellt war sie bisher nicht. Und nach Überzeugung des Berliner Mietervereins ändert sich daran mit der geplanten Auskunftspflicht im Falle einer neuen großen Koalition auch nichts.

Bisher: Rügen und Offenlegen

Hinzu kam: Wer eine Wohnung gemietet hatte und mehr zahlte als das Ortsübliche plus zehn Prozent, konnte nur mutmaßen, ob sein Vermieter dies durfte oder nicht. Wollte er es genau wissen, musste er diesen auf Verdacht hin „rügen“ und um Auskunft darüber bitten, wie es zur Erhebung dieser Miete kommt. Das aufwendige Verfahren scheuten die meisten Mieter, nur wenige überprüften ihre teure Miete.

Neu: Offenlegung einfacher möglich

Bei der Offenlegung bringt die geplante Novelle der Mietpreisbremse durch die große Koalition Erleichterungen für den Mieter. Der Hauseigentümer muss die Höhe der Vormiete offenlegen im neuen Mietvertrag, so stellt es der Berliner Mieterverein dar.

Aber selbst dann weiß der Mieter nicht eindeutig, ob die neue Miete rechtmäßig (mit Berufung auf eine der Ausnahmen) ist oder nicht. Und der CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak sagt sogar: „Es wird keine allgemeine Auskunftspflicht geben.“ Wer recht hat, dürfte erst mit Vorlage des Koalitionsvertrages feststehen.

Kritik der Mietervertreter

„Das wird die Mietsteigerungen nicht ausbremsen“, sagt Berlins Mietervereinschef Reiner Wild. Der Verein hatte die Streichung von Ausnahmen gefordert. Diese bleiben aber bestehen und machen die Mietpreisbremse aus Sicht der Mietervertreter zu einem symbolischen Instrument ohne große Wirkung.

Warum die Bremse nicht greift

Schuld daran sind die Ausnahmeregelungen, also beim „Bestandsschutz“ für überhöhte Altmieten – und bei Sanierungen. Wenn eine Wohnung vor der Neuvermietung kräftig modernisiert wird und die Investition etwa ein Drittel dessen beträgt, was für eine vergleichbare Neubauwohnung bezahlt werden müsste, dann greift die Mietpreisbremse auch nicht.

In Berlin ist das besonders häufig der Fall, weil hier große Wohnungsbestände verkauft werden und die neuen Eigentümer diese sanieren – um den Wert zu steigern.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/mietpreisbremse-in-berlin-mieterverein-wirft-groko-placebo-politik-vor/20934186.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 05.02.2018: Berliner Wohnungsmarkt – Wie die große Koalition die Mietpreisbremse ausbremst

CDU und SPD versuchen kleinste Verbesserungen für den Schutz der Mieter als große Erfolge zu verkaufen – tatsächlich fällt jedoch die Entlastung sehr überschaubar aus. Die Mietpreisbremse läuft nach Lage der Dinge in Berlin sogar in zwei Jahren aus.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/berliner-wohnungsmarkt-wie-die-grosse-koalition-die-mietpreisbremse-ausbremst-29621282