Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

am 13.11.2015: Ratgeber Kindergeld!
So viel Kindergeld erhalten Sie 2015:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Rückwirkend zum 1. Januar 2015 wurde das Kindergeld um 4 Euro erhöht. Sie bekommen für das erste und zweite Kind je 188 Euro monatlich, für das dritte Kind 194 Euro und für jedes weitere Kind 219 Euro.
  • Kindergeld können Sie online bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Den Antrag müssen Sie aber noch ausdrucken, unterschreiben und versenden.
  • Wird Ihr Kind 18 Jahre alt, können Sie das Kindergeld erneut beantragen. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Kind noch in der Schule, in der ersten Ausbildung oder im Erststudium ist.
  • Ist Ihr Kind 25 Jahre alt geworden, gibt es grundsätzlich kein Kindergeld mehr.
  • Ab 1. Januar 2016 verlangt die Familienkasse Ihre Steueridentifikationsnummer.
  • Der Kinderfreibetrag wurde für Familien rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro erhöht.