Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb24.de am 21.11.2019: Beschluss des Rats der Bürgermeister – Berliner Bezirke wollen Mietendeckel nicht kontrollieren

Der Senat will, dass die Bezirksämter überprüfen, ob der Mietendeckel auch tatsächlich eingehalten wird. Daraus wird wohl nichts: Die Bezirkschefs haben beschlossen, dass sie keinerlei Verwaltungsaufgaben rund um den Mietdeckel übernehmen werden.

Die Berliner Bezirksbürgermeister sind grundsätzlich für den Mietendeckel, wollen aber nicht an dessen Kontrolle beteiligt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat am Donnerstag der Rat der Bürgermeister im Roten Rathaus verabschiedet.

Die Mehrheit der Bezirkschefs will demnach nicht, dass die Bezirke bei der Umsetzung des Mietendeckels etwa ordnungsrechtliche Aufgaben übernehmen. “Der Rat der Bürgermeister lehnt eine Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirke ab”, steht in dem Beschluss. Der Senat möge hier nochmals prüfen.

Dem Rat der Bürgermeister gehören die zwölf Bezirksbürgermeister sowie Regierungschef Michael Müller (SPD) und seine beiden Stellvertreter Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) an. Die Landespolitiker haben dabei eine beratende Stimme. Die Beschlüsse des Gremiums sind für Senat und Abgeordnetenhaus nicht bindend.

Bislang sieht der Gesetzentwurf des rot-rot-grünen Senats vor, dass sich Mieter bei ihrem Bezirksamt melden, wenn sie nach Einführung des Mietendeckels eine zu hohe Miete zahlen. Bei Verstößen sollen die Bezirke aktiv werden.

Starker Widerstand vor allem aus Spandau

Der Spandauer Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) hatte schon vor dem Gremiumstreffen am Donnerstagmorgen im rbb gefordert, dass der Senat alleine die Verwaltungsaufgaben rund um den Mietendeckel bewältigt. “Es muss alles aus einer Hand passieren”, betonte er.

Zwar will der Senat den Bezirksämtern bis zu fünf neue Stellen für die Kontrolle des Mietendeckels zugestehen, doch das sei viel zu wenig, so Kleebank. “Das wird zwangsläufig zu großen Problemen führen. Es wird immer wieder Bezirke geben, bei denen zwei bis drei Mitarbeiter abwandern, wegen Krankheit ausfallen, in Elternzeit gehen oder ähnliches. Dann ist man als Bezirk auf diesem Feld praktisch handlungsunfähig”, so Kleebank.

Senat will Gesetzentwurf in knapp zwei Wochen beschließen

Fraglich ist, ob nach dem Nein der Bezirke der Senat den Gesetzentwurf noch einmal abändern wird oder ihn unverändert in das Abgeordnetenhaus einbringt. Auch dort könnte der Entwurf noch verändert werden.

Am 3. Dezember verabschiedet der Senat seinen Gesetzentwurf endgültig und bringt ihn am 12. Dezember in das Abgeordnetenhaus ein. Je nachdem, wie lange die Beratungen dort dauern, kann der Mietendeckel dann im Januar oder Februar beschlossen werden und spätestens im März in Kraft treten. Gelten soll er dann rückwirkend zum 18. Juni 2019 – an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte des Vorhabens verständigt. Rot-Rot-Grün will die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre gesetzlich einfrieren, für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen und in bestimmten Fällen auch Mietsenkungen ermöglichen.

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