Archiv für den Monat: März 2018

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 20.03.2018: Mister Vorkaufsrecht – Wie Baustadtrat Florian Schmidt gegen Spekulanten kämpft

Die Botschaft ist eindeutig: „Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn“ steht auf dem Plakat an der Glastür im achten Stock des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg an der Yorckstraße. Darunter der Hinweis, dass am Sonnabend, den 14. April, eine Demonstration „für eine solidarische Stadt” geplant ist. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hat das Plakat angebracht, es hängt ein paar Meter von seinem Büro entfernt. An der Demo werde er natürlich teilnehmen, sagt der 42-Jährige.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/-mister-vorkaufsrecht–wie-baustadtrat-florian-schmidt-gegen-spekulanten-kaempft-29894706

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 15.03.2018: Deutsche Wohnen erstattet Betriebskosten im Falkenhagener Feld
Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert ihre Nebenkostenabrechnung 2016 für AMV-Mitglieder und erteilt Gutschriften
Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 zu überprüfen, diese hinsichtlich der Kosten der Dachrinnenreinigung, der Gashausschau, der Überprüfung der E-Anlage sowie der Sonstigen Wartungen zu korrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf deren Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen, unverzüglich bei „Altmietern” gänzlich und bei „Neumietern“ teilweise nachgekommen ist.
Schade ist, dass die Gutschriften wohl nur bei AMV-Mitgliedern erfolgt sind und nicht bei allen betroffenen 741 Mietern der Wirtschaftseinheit.
http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/deutsche-wohnen-erstattet-betriebskosten-im-falkenhagener-feld-d144870.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat der Vermieter das Recht, eine Schimmelbeseitigung im Falle einer ausstehenden Mietzahlung der Mieter zurückzuhalten?

Die Antwort des Amtsgerichts Reinbek (AG Reinbek – 14 C 509/16, Urteil vom 06.06.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Reinbek in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. 1. wie folgt aus: “Darüber hinaus ist die Beklagte zu 1 mit der Zahlung der Mieten für die Monate November 2015 bis August 2016 in Höhe von jeweils 30 Euro in Verzug geraten. Ihr Einwand, die Miete sei in dieser Höhe gemäß § 536 Abs. 1 BGB gemindert, ist unerheblich. Es kann dahinstehen, ob die unstreitig vorhandenen Schimmelpilze vom Kläger zu vertreten sind und sie daher die Miete anteilig gemindert haben oder nicht. Jedenfalls war der Kläger gemäß § 320 BGB berechtigt, die Beseitigung der Mängel zu verweigern. Danach kann, wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, die ihm obliegende Leistung bis zu Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Diese Voraussetzungen lagen hier spätestens im November 2015 vor. Die Beklagten waren zum Zeitpunkt der Minderung mit der Entrichtung der vollständigen Miete für den Monat April 2012 in Verzug. Der Kläger war damit berechtigt, die als Gegenleistung für die Zahlung der Miete geschuldete Zurverfügungstellung von mangelfreien Mieträumen bis zur vollständigen Zahlung des Mietzinses zu verweigern. Insoweit steht das Zurückbehaltungsrecht nicht nur den Mietern zu, wenn sich der Vermieter mit einer Leistung aus dem Mietverhältnis, insbesondere der Nichtbeseitigung von Mängeln in Verzug befindet. Vielmehr hat auch der Vermieter das Recht, seine Leistung im Falle des nicht unerheblichen Vertragsbruchs der Mieter zurückzuhalten (Lehmann-Richter, NJW 2008, 1196).

Der Kläger hat sich auch rechtzeitig vor der Minderung der Miete durch die Beklagten im November 2015 auf die Einrede des Zurückbehaltungsrechts berufen. Die Miete haben die Beklagten erstmals im November 2015 gemindert, nachdem sie durch Schreiben vom 22.05.2015 (Anlage B3, Bl. 31 d.A.) die Schimmelpilze gegenüber dem Kläger angezeigt hatten. Ihre in den Schriftsätzen vom 27.01.2017 (Bl. 159 d.A.) und 16.03.2017 (Bl. 160 d.A.) vorgetragene Behauptung, sie hätten die Mängel bereits im November 2014 angezeigt und die Miete gemindert, ist unsubstantiiert. Aus der Behauptung ist nicht ersichtlich, wann genau, in welchem Umfang und aufgrund welcher konkreten Mängel eine Anzeige erfolgt sein soll. Die Beklagten widersprechen sich im Übrigen selbst, soweit sie im Schriftsatz vom 23.09.2016 (Bl. 21 ff. d.A.) behaupten, “Anfang 2015” sei eine Mietminderung erfolgt. Unabhängig davon wurde diese Behauptung der Beklagten vom Kläger durch seinen Schriftsatz vom 04.04.2017 (Bl. 162 d.A.) substantiiert bestritten, so dass die Kläger beweisfällig geblieben sind.

Auf der anderen Seite hat sich der Kläger – unstreitig – spätestens durch Schreiben vom 21.07.2015 auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts erfolgte damit nur zwei Monate nach der Mängelanzeige und noch ca. 3,5 Monate, bevor die Beklagten die Miete das erste Mal minderten. Damit hat der Kläger sein Zurückbehaltungsrecht rechtzeitig erklärt. Aus diesem Grund kann die weitergehende, durch Schriftsatz vom 4. April 2017 (Blatt 162 ff. d.A.) vorgetragene Behauptung des Klägers, er habe bereits durch Schreiben vom 18. Februar 2015 (Anlage K6, Blatt 164 f. d.A.) und 11. März 2015 (Anlage K7, Blatt 166 f. d.A.) den Beklagten gegenüber sein Zurückbehaltungsrecht erklärt, dahinstehen. Ebenfalls kann dahinstehen, ob diese weitergehende Behauptung des Klägers vom Prozessbevollmächtigten der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2017 verspätet im Sinne von § 296Absatz 1 ZPO bestritten wurde. Jedenfalls hat der Kläger seine Einrede nämlich vor der ersten Minderung der Miete durch die Beklagten im November 2015 erhoben.

Im Ergebnis war der Kläger nicht zur Beseitigung der behaupteten Mängel verpflichtet, so dass die Miete für die Monate November 2015 bis Dezember 2016 nicht gem. § 536 Abs. 1 BGB gemindert war.”

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Berliner Zeitung am 15.03.2018: Trotz Wohnungsmangel – Berlin vergibt weniger Baugenehmigungen

Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend gebraucht – trotzdem sind 2017 weniger Baugenehmigungen für Wohnungen vergeben worden. Die Behörden genehmigten zwar mehr Neubauwohnungen als im Vorjahr (+2,2 Prozent), wie das Statistische Landesamt am 15.03.2018 mitteilte. Es entstehen aber seltener Wohnungen mittels Umbau, etwa indem Dächer ausgebaut oder Büros umgewidmet werden (-19,4 Prozent).

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/trotz-wohnungsmangel-berlin-vergibt-weniger-baugenehmigungen-29873156

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Berliner Morgenpost am 15.03.2018: Wohnungsnot – Berlin genehmigt weniger neue Wohnungen

Wohnraum wird in Berlin händeringend gesucht, trotzdem gehen die Baugenehmigungen für Wohnungen 2017 erstmals seit Jahren zurück.

Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend gebraucht – trotzdem sind 2017 weniger Baugenehmigungen für Wohnungen vergeben worden. Die Behörden genehmigten zwar mehr Neubauwohnungen als im Vorjahr (+2,2 Prozent), wie das Statistische Landesamt am 15.03.2018 mitteilte. Es entstehen aber seltener Wohnungen mittels Umbau, etwa indem Dächer ausgebaut oder Büros umgewidmet werden (-19,4 Prozent). Insgesamt bekamen rund 24.700 neue Wohnungen eine Genehmigung. Das waren 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl ging damit erstmals seit 2010 zurück.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213728211/Berlin-genehmigt-weniger-neue-Wohnungen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 14.03.2018: Milieuschutzgebiet – Wie sich ein Investor in Kreuzberg verspekuliert hat

Die Erleichterung ist groß. „Wir freuen uns, dass unser Haus gesichert ist“, sagt eine Mieterin aus der Eisenbahnstraße 3 in Kreuzberg. „Jetzt sehen wir optimistisch in die Zukunft.“ Der Grund: Erneut hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von seinem Vorkaufsrecht in einem Milieuschutzgebiet Gebrauch gemacht …

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/milieuschutzgebiet-wie-sich-ein-investor-in-kreuzberg-verspekuliert-hat-29869918

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 15.03.2018: “Wasserstadt Oberhavel” – Streit zwischen Senat und dem Bezirk Spandau

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entzieht dem Bezirk das Planungsrecht in der Wasserstadt. Der Baustadtrat will keine “Zehngeschosser” mit Sozialwohnungen.

Der Senat übernimmt die Planung im ersten Bauabschnitt der „Wasserstadt Oberhavel“ – gegen den Willen des Bezirks Spandau. Warum der Senat einschreitet? Die Lompscher-Verwaltung hatte das Bezirksamt per Ultimatum dazu aufgefordert, mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag einen Vertrag zur „Mietpreis- und Belegungsbindung entsprechend der Vorgaben des Berliner Modells“ abzuschließen. So steht es in einem Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dabei sind „Festlegungen durch den Bezirk an dieser Stelle völlig absurd“, sagte der Baustadtrat des Bezirk, Frank Bewig.

Das Schlimmste aber sei, dass sich durch die neue Zuständigkeit beim Senat das ganze Bauvorhaben um mehrere Monate verzögere. „Wir sind fertig und könnten morgen die Genehmigungen erteilen“, so Bewig. Wenn der Senat die Hoheit bei der Planung übernimmt, müssen eine Übergabe erfolgen, ein neues Planungsteam gebildet werden und möglicherweise Korrekturen an den bisherigen Festlegungen erfolgen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wasserstadt-oberhavel-streit-zwischen-senat-und-dem-bezirk-spandau/21072128.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 14.03.2018: Wird der Lutherplatz bald zum Kollwitzplatz? Diskussion über bezahlbare Mieten

Brauchen Spandaus Kieze mehr bezahlbare Wohnungen? Mietervertreter, Gewerkschafter und Anwohner diskutieren und haben eine klare Antwort darauf.

Der Arbeitskreis „Soziales Wohnen“ Spandau hat zum Thema „Bezahlbare Mieten im Kiez“ geladen. Das Interesse ist offenkundig geringer als erwartet, obwohl Bestandsmieter auch in Spandau mit steigenden Mieten zu kämpfen haben, wie Jürgen Wilhelm vom Berliner Mieterverein erklärt. Wilhelm sitzt zusammen mit Peter Keibel vom Spandauer Kreisverband der IG Bau, Christian Fromm vom DGB (KV Spandau) und den SPD-Bezirksverordneten Christian Haß und Ina Bittroff auf dem Podium. Alle zusammen fordern für Spandau mehr bezahlbaren Wohnraum. „Viele Wohnungen sind für normale Mieter, Familien oder Senioren schlicht nicht mehr finanzierbar“, fährt Jürgen Wilhelm fort. „Immer mehr Wohnungen werden in Eigentum umgewandelt, Sozialwohnungen verschwinden und bezahlbarer Wohnraum droht Mangelware zu werden.“

http://www.berliner-woche.de/wilhelmstadt/bauen/wird-der-lutherplatz-bald-zum-kollwitzplatz-diskussion-ueber-bezahlbare-mieten-d144732.html

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 15.03.2018: Deutsche Wohnen erstattet Betriebskosten im Falkenhagener Feld

Die Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert ihre Nebenkostenabrechnung 2016 für AMV-Mitglieder bei „Altmietern“ bezüglich der Positionen Kosten der Dachrinnenreinigung, der Gashausschau, der Überprüfung der E-Anlage sowie der Sonstigen Wartungen und bei „Neumietern“ bei den Positionen der Gashausschau und der Überprüfung der E-Anlage und erteilt Gutschriften.

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 zu überprüfen, diese hinsichtlich der Kosten der Dachrinnenreinigung, der Gashausschau, der Überprüfung der E-Anlage sowie der Sonstigen Wartungen zu korrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf deren Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen, unverzüglich bei „Altmietern“ gänzlich und bei „Neumietern“ teilweisenachgekommen ist“, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Ass. Marcel Eupen.

„Schade ist, dass die Gutschriften wohl nur bei AMV-Mitgliedern erfolgt sind und nicht bei allen betroffenen 741 Mietern der Wirtschaftseinheit“, kommentierte Eupen.

Deutsche Wohnen erstattet Betriebskosten im Falkenhagener Feld

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 13.03.2018: SPD unterläuft Runden Tisch Milieuschutzgebiete in Spandau

Die SPD Spandau hat am 12.03.2018 zwei Anträge (Drucksachen 0726/XX und 0728/XX) zur Einleitung von Voruntersuchungen für die Einrichtung von Erhaltungsgebieten in der Spandauer Neustadt und in der Wilhelmstadt in die Bezirksverordnetenversammlung Spandau eingebracht.

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es zwar ausdrücklich, dass die Spandauer SPD nunmehr das Thema Milieuschutzgebiete in Spandau für sich entdeckt hat, hält jedoch den Zeitpunkt der beiden Anträge im Interesse der Spandauer Mieterinnen und Mieter für absolut falsch und kontraproduktiv“, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Jetzt wo ein parteiübergreifender Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben gerufen ist und dieser am 14.03.2018 zum ersten Mal tagt, hätten nicht zwei Tage vorher von der Spandauer SPD Anträge zu diesem Thema in die BVV eingebracht werden dürfen. Nun ist es dank der Spandauer SPD kaum noch möglich, sich dem Thema parteiübergreifend anzunähern und eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln. Ziel des Runden Tisches sollte es gerade sein, das wichtige Thema “Milieuschutz” vor einer parteipolitischen Auseinandersetzung in der BVV zu bewahren, bevor zuvor die Grundlagen, Möglichkeiten und Perspektiven ausreichend erörtert wurden. Dieses Ziel hat die Spandauer SPD sehenden Auges aus parteipolitischem Kalkül beerdigt, bevor der Runde Tisch seine Arbeit überhaupt aufnehmen konnte. Dieses Verhalten können wir nicht gut heißen; im Gegenteil: Wir verurteilen es als Aktionismus!“, so Eupen.