Archiv für den Monat: November 2019

Aus der Rubrik “Mietenentwicklung”:

Berliner Zeitung am 21.11.2019 – Studie : Anstieg der Mieten schwächt sich etwas ab

Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Anstieg der Mietpreise geringer aus.

Mietpreise in Deutschland nehmen weiterhin zu, doch ist der Anstieg geringer als in den Vorjahren. Um 1,8 Prozent stiegen die in den Mietspiegeln dokumentierten Vergleichsmieten, 0,4 Prozent weniger als 2018. Das ergab sich aus einer Mitteilung des Forschungs- und Beratungsunternehmen für Wohnen, Immobilien und Umwelt (F+B) am Donnerstag. Laut F+B müssen Mieter aktuell bundesweit durchschnittlich 7,04 Euro pro Quadratmeter zahlen. In Westberlin liegt der Preis mit 7,32 Euro pro Quadratmeter geringfügig über dem Durchschnitt. Günstiger wohnen Mieter in Ostberlin.Laut F+B zeigt sich in Berlin besonders deutlich, welche Vorteile Mieter mit alten Mietverträgen gegenüber Zuzüglern haben. Zwar seien die Bestandsmieten in Alt- und Neubauwohnungen zuletzt überdurchschnittlich angestiegen. Langjährige Mieter lebten aber immer noch relativ preiswert.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/anstieg-der-mieten-schwaecht-sich-ab-li.1819

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Liegt ein erheblicher Mangel vor, wenn durch eine Modernisierungsmaßnahme der Balkon um etwa 0,75 qm verkleinert wird und dies einem Anteil von 1,57% der Gesamtwohnfläche entspricht?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 66 S 14/19, Beschluss vom 12.04.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: „Nicht zu beanstanden sind die Ausführungen des Amtsgerichts zur Nichterheblichkeit der Verkleinerung der Balkonfläche. Nach ständiger Rechtsprechung wird ein erheblicher Mangel bei einer Flächenabweichung von mehr als 10% der Wohnungsgröße indiziert (BGH, Urteil vom 28.09.2005 –VIII ZR 101/04). Dies schließt allerdings nicht aus, dass im Einzelfall schon bei geringeren Abweichungen die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Denn nach dem eigenen Vortrag der Klägerin hat sich die Fläche des Balkons nur um 0,75 m2 verkleinert, was einem Anteil von 1,57% der Gesamtwohnfläche von 47,87 m2 entspricht. Durch die Verkleinerung des Balkons wird auch nicht dessen Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch in nicht unerheblicher Weise gemindert. Zur Vermeidung von Widerholungen wird insoweit auf die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Schließlich ist es nicht ersichtlich, inwieweit durch die Dämmung der Zugang zum Balkon verkleinert worden wäre, da die Balkontür, wie aus den zur Akte gereichten Fotos ersichtlich, in das Wohnzimmer hinein öffnet.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 22.11.2019 – Exklusive Zahlen : Geräumt wird, wo die Mieten stark steigen

Räumungsklagen und -termine 2018 in Berlin

Klagen 2018
Räumungstermine 2018
Pankow
290
277
Neukölln
455
288
Steglitz-Zehlendorf
144
144
Reinickendorf
233
277
Spandau
602
434
Tempelhof Schöneberg
343
230
Charlottenburg-Wilmersdorf
452
414
Lichtenberg
363
208
Treptow-Köpenick – nachgefragt
314
228
Mitte
426
420
Marzahn-Hellersdorf
Kreuzberg-Friedrichshain
423
286
Für Marzahn-Hellersdorf liegen keine Daten vor.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zwangsraeumung-berlin-zahlen-raeumungen-steigen-wo-mieten-steigen-li.1747

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 22.11.2019 – Mietwohnungen : Berlin liegt bei Zwangsräumungen weit vorn

Vom Verlust der Wohnung sind häufig sozial benachteiligte Menschen betroffen.

In kaum einer deutschen Großstadt gibt es so viele Zwangsräumungen von Wohnungen wie in Berlin: Knapp 5000-mal beauftragten die Vermieter im vergangenen Jahr die Berliner Gerichtsvollzieher mit der Räumung von Mietwohnungen; auf rund 750 Einwohner pro Jahr kommt ein Räumungsauftrag. Damit ist nicht gesagt, wie oft tatsächlich geräumt wurde. Denn einerseits führt nicht jeder Auftrag zu einer Vollstreckung. Andererseits sind viele Mieter schon ausgezogen, bevor die Gerichtsvollzieher anrücken. Sie tauchen in keiner Statistik auf.

Trotzdem lohnt der  Vergleich:  In München gingen 2018 bei den Behörden 860 Mitteilungen über Räumungstermine ein – einer pro 1700 Einwohner. In Hamburg liegt die Zahl der Räumungen bei 848, das ist nur eine pro 2170 Einwohner. Frankfurt am Main (740 Räumungsmitteilungen) und Düsseldorf (597 Mitteilungen) bilanzieren einen Fall pro rund 1000 Einwohner.

Räumungstermine lassen sich nicht mit -aufträgen gleichsetzen, zudem erheben die Städte ihre Zahlen auf jeweils unterschiedlicher Basis. Diese Ungenauigkeiten sind also einzurechnen. Dennoch zeichnet sich ein Bild ab.

Am stärksten betroffen sind derzeit die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf – in letzteren beiden steigen die Zahlen entgegen dem gesamtstädtischen Trend sogar an.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zwangsraeumung-in-berlin-bedroht-rentner-arme-psychisch-kranke-li.1848

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 21.11.2019: Wohnen – Bezirke wollen am Mietendeckel nicht mitwirken

Die Bezirke wollen sich vom Senat nicht zur Mietregulierung einspannen lassen. Die Senatorin soll ihren Mietendeckel alleine umsetzen.

Für die rot-rot-grüne Koalition ist es bei der Umsetzung des geplanten Mietendeckels ein Rückschlag. Die Bezirke haben zwar mehrheitlich im Grundsatz Ja gesagt zu den Plänen des Senats. Mitwirken wollen sie allerdings nicht bei der Realisierung des wichtigsten Projekts der Koalition.

Der Rat der Bürgermeister hat am Donnerstag mit Mehrheit beschlossen, die den Bezirken vom Senat zugedachten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Mietendeckel nicht zu übernehmen. Diese Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von sieben zu fünf aus Bürgermeistern der SPD und der CDU. Vertreter von Linken und Grünen in dem Gremium sowie als einzelner Sozialdemokrat Oliver Igel aus Treptow-Köpenick waren anderer Ansicht.

Wie es nach dem Nein des Rates der Bürgermeister zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben nun weitergeht mit der Umsetzung des Mietendeckels, ist offen. Der Senat hat jedoch keine Möglichkeit, die Bezirke zur Mitarbeit zu zwingen. Dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) steht im Rat der Bürgermeister auch kein Veto-Recht zu. Das Abgeordnetenhaus kann jedoch in seiner Formulierung für das Mietendeckel-Gesetz eine Arbeitsteilung festschreiben, die die Bezirke mit einbezieht.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227709801/Rat-der-Buergermeister-sagt-Ja-aber-zum-Mietendeckel.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Liegt grundsätzlich ein erheblicher Mangel vor, wenn es aufgrund einer oberhalb des Balkons errichteten Dachterasse bzw. des Schießscharteneffektes durch eine 14 cm breite Dämmung zu einer nachträglichen Verschattung einer Wohnung kommt?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 66 S 14/19, Beschluss vom 12.04.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: „Das Amtsgericht hat die Klage auf Feststellung einer Mietminderung zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen entsprechenden Anspruch aus § 536 Abs. 1 BGB i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO.

Nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Mieter für die Zeit, während der die Mietsache einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, nur einen angemessen herabgesetzten Mietzins zu entrichten.

Nach § 536 Abs. 1 Satz 3 bleibt dabei eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht. Zurecht hat das Amtsgericht angenommen, dass ein Mangel vorliegt, da nach dem Abschluss des Mietvertrages die Mietsache sich nach den Modernisierungsmaßnamen unstreitig verändert hat.

Die Mängel berechtigen jedoch nicht zur Minderung, denn sie sind unerheblich. Unerheblich sind Mängel, die den Gebrauchswert der Wohnung nur geringfügig beeinträchtigen, so dass die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstoßen würden, (vgl. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. § 536 Rn. 46 ff). So kann es liegen, wenn die Abweichung objektiv geringfügig ist und nur das ästhetische Empfinden, nicht aber wesentlich die Brauchbarkeit stört (vgl. Häublein in MüKo, 7. Aufl. § 536, Rn. 21). Dies ist vorliegend der Fall. Im einzelnen:

Die nachträgliche Verschattung der Wohnung aufgrund der oberhalb des Balkons errichteten Dachterasse bzw. der Schießscharteneffekt durch die 14 cm breite Dämmung stellen allenfalls einen solchen unerheblichen Mangel dar.

Die starke Verdunkelung des Wohnzimmers kann zwar grundsätzlich eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung begründen. Wie das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat, ist die Wohnung “immer noch recht hell“. Das große Wohnzimmer verfügt über drei Fenster, von denen keines von den Terrassen tangiert wird. Nichts anderes folgt aus dem Vortrag der Klägerin, sie müsse in der dunklen Jahreszeit das Licht am Morgen länger angeschaltet lassen und am Abend früher einschalten. Dieser Vortrag ist gänzlich pauschal und einer Beweiserhebung nicht zugänglich. Selbst die Klägerin trägt nicht vor, das Zimmer sei nur mit eingeschalteter Lichtquelle tatsächlich nutzbar. Für die weitere Behauptung der Klägerin, das Schlafzimmer und die Küche seien deutlich verschattet, hat die Klägerin nunmehr zwar Fotos eingereicht. Diese belegen ihr Vorbringen jedoch nicht. Die Schwarz-Weiß-Abzüge sind, soweit sie nicht den Balkon, das Wohnzimmer und die Abkofferung betreffen, völlig undeutlich und lassen keinerlei Rückschlüsse auf die gerügte Situation zu. Welches Fenster dort abgebildet ist, erschließt sich nicht; eine Küche vermag die Kammer auf den Fotoausdrucken nicht zu erkennen.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 21.11.2019 – Mietendeckel : Mieten in Berlin sollen weiter steigen

Eigentümer planen eine Kundgebung gegen den Preisdeckel. CDU-Chef Kai Wegner kündigt Gang vor das Verfassungsgericht an.

Demonstrationen gegen steigende Mieten sind in Berlin keine Seltenheit, doch jetzt soll es zur Abwechslung auch mal eine Protestaktion für ungeschmälerte Mieteinkünfte geben. Berliner Vermieter wollen jedenfalls am 9. Dezember gegen den Mietendeckel demonstrieren, mit dem der Senat die Mieten für fünf Jahre einfrieren möchte.

Das geht aus einer Email des Haus- und Grundbesitzervereins aus Steglitz hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Darin teilt der Verein mit, dass die erste Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im Abgeordnetenhaus vermutlich am 10. Dezember anstehe. Am Tag zuvor sei deswegen eine Kundgebung gegen den Mietendeckel geplant. Über den genauen Ablauf werde noch informiert. Die Verfasser des Schreibens bitten noch um Zurückhaltung gegenüber der Presse. Es werde „bis auf weiteres um Diskretion gegenüber den Medien gebeten, um den medialen Erfolg der Kundgebung zu erhöhen“, schreiben sie.

Während die Eigentümer ihren Protest koordinieren, zeigt sich Berlins CDU entschlossen, gegen das Mietendeckel-Gesetz vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dabei zählt Wegner, der Bundestagsmitglied ist, auf die Unterstützung der Unionsfraktion im Bundestag. Die Christdemokraten im Abgeordnetenhaus haben bereits angekündigt, klagen zu wollen. „Die CDU-Landespolitik wird gegen den Mietendeckel vorgehen und wir auf Bundesebene auch“, sagte Wegner jetzt der Deutschen Presse-Agentur.

„Wir werden ausreichend Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben, die diesen Weg mitgehen, wir brauchen dafür 25 Prozent, die werden wir locker erreichen“, so der CDU-Landesvorsitzende. „Und wir werden vom Parteitag in Leipzig auch einen Auftrag dazu mitbringen. Die Berliner CDU hat einen Antrag eingereicht, der die Bundestagsfraktion und die Abgeordneten auffordert, gegen den Mietendeckel vorzugehen.“

Wegner will vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Landesgesetz zum Mietendeckel mit dem Bundesgesetz vereinbar ist. „Ich glaube auch, dass das ein bundesweites Thema ist. Rot-Rot-Grün bricht hier Bundesrecht“, sagte Wegner. „Sobald das Abgeordnetenhaus, was zu befürchten ist, den Mietendeckel beschließt, geht der Klageweg los. Wir wollen dann möglichst schnell Rechtssicherheit haben“, so der Berliner CDU-Chef.

„Es bestehen riesige Gefahren, dass dann ein Chaos ausbricht. Ich stelle mir vor, Karlsruhe sagt nach zwei Jahren, das ist verfassungswidrig. Dann gibt es in Berlin keine funktionierende Mietpreisbremse mehr, aber noch viel schlimmer, auch keinen Mietspiegel.“ Er sei gespannt, wer die Zeche bezahlen müsse, wenn Mieter ihre Miete reduzierten und Karlsruhe den Mietendeckel nicht für verfassungskonform halte. „Dann wird der Vermieter natürlich sagen, da ist noch was offen. Das ist ein Grund, warum ich von Rot-Rot-Grün fordere, eine Rücklage zu bilden, damit im Zweifel das Land Berlin für diese Kosten aufkommt.“

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-berlin-mieten-sollen-weiter-steigen-li.1779

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb24.de am 21.11.2019: Beschluss des Rats der Bürgermeister – Berliner Bezirke wollen Mietendeckel nicht kontrollieren

Der Senat will, dass die Bezirksämter überprüfen, ob der Mietendeckel auch tatsächlich eingehalten wird. Daraus wird wohl nichts: Die Bezirkschefs haben beschlossen, dass sie keinerlei Verwaltungsaufgaben rund um den Mietdeckel übernehmen werden.

Die Berliner Bezirksbürgermeister sind grundsätzlich für den Mietendeckel, wollen aber nicht an dessen Kontrolle beteiligt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat am Donnerstag der Rat der Bürgermeister im Roten Rathaus verabschiedet.

Die Mehrheit der Bezirkschefs will demnach nicht, dass die Bezirke bei der Umsetzung des Mietendeckels etwa ordnungsrechtliche Aufgaben übernehmen. “Der Rat der Bürgermeister lehnt eine Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirke ab”, steht in dem Beschluss. Der Senat möge hier nochmals prüfen.

Dem Rat der Bürgermeister gehören die zwölf Bezirksbürgermeister sowie Regierungschef Michael Müller (SPD) und seine beiden Stellvertreter Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) an. Die Landespolitiker haben dabei eine beratende Stimme. Die Beschlüsse des Gremiums sind für Senat und Abgeordnetenhaus nicht bindend.

Bislang sieht der Gesetzentwurf des rot-rot-grünen Senats vor, dass sich Mieter bei ihrem Bezirksamt melden, wenn sie nach Einführung des Mietendeckels eine zu hohe Miete zahlen. Bei Verstößen sollen die Bezirke aktiv werden.

Starker Widerstand vor allem aus Spandau

Der Spandauer Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) hatte schon vor dem Gremiumstreffen am Donnerstagmorgen im rbb gefordert, dass der Senat alleine die Verwaltungsaufgaben rund um den Mietendeckel bewältigt. “Es muss alles aus einer Hand passieren”, betonte er.

Zwar will der Senat den Bezirksämtern bis zu fünf neue Stellen für die Kontrolle des Mietendeckels zugestehen, doch das sei viel zu wenig, so Kleebank. “Das wird zwangsläufig zu großen Problemen führen. Es wird immer wieder Bezirke geben, bei denen zwei bis drei Mitarbeiter abwandern, wegen Krankheit ausfallen, in Elternzeit gehen oder ähnliches. Dann ist man als Bezirk auf diesem Feld praktisch handlungsunfähig”, so Kleebank.

Senat will Gesetzentwurf in knapp zwei Wochen beschließen

Fraglich ist, ob nach dem Nein der Bezirke der Senat den Gesetzentwurf noch einmal abändern wird oder ihn unverändert in das Abgeordnetenhaus einbringt. Auch dort könnte der Entwurf noch verändert werden.

Am 3. Dezember verabschiedet der Senat seinen Gesetzentwurf endgültig und bringt ihn am 12. Dezember in das Abgeordnetenhaus ein. Je nachdem, wie lange die Beratungen dort dauern, kann der Mietendeckel dann im Januar oder Februar beschlossen werden und spätestens im März in Kraft treten. Gelten soll er dann rückwirkend zum 18. Juni 2019 – an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte des Vorhabens verständigt. Rot-Rot-Grün will die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre gesetzlich einfrieren, für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen und in bestimmten Fällen auch Mietsenkungen ermöglichen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/11/rat-der-buergermeister-mietendeckel-berlin.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 21.11.2019: Linkspartei will Verband der Wohnungsunternehmen zerschlagen

Der geplante Mietendeckel sorgt für heftige Diskussionen, auch bei Wohnungsunternehmen. Die Linkspartei nimmt deren Interessenverband ins Visier.

In der Auseinandersetzung um den geplanten Mietendeckelverschärft die Linkspartei die Konfrontation mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Auf demLandesparteitag der Linken am kommenden Wochenende sollen sich die Delegierten dafür aussprechen, dass landeseigene Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften aus dem BBU austreten. Entsprechende Berichte hatte es bereits Mitte September gegeben. Durch das nun vorliegende Antragsbuch für den Parteitag finden sie ihre Bestätigung.

BBU als „politischer Arm der profitorientierten Wohnungskonzerne“

Zur Begründung des unter anderem von der stadtentwicklungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Katalin Gennburg, eingebrachten Antrags heißt es: „Anstatt eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft zu vertreten, agiert der BBU seit Langem als politischer Arm der profitorientierten Wohnungskonzerne und als Wortführerin gegen die stadtpolitischen Bewegungen und Mieterinteressen.“

Als Beispiel werden unter anderem das Volksbegehren “Deutsche Wohnen und Co enteignen” sowie der Mietendeckel genannt. Letzteren hatte der BBU und dessen Vorsitzende Maren Kern schon frühzeitig und deutlich kritisiert.

Geht es nach dem von Parteichefin Katina Schubert angeführten Landesvorstand der Linken, wird der Antrag auf die Schrumpfung des BBU sogar noch verschärft. In einem von den Mitgliedern des Gremiums eingebrachten Änderungsantrag heißt es, die Linke möge sich dafür aussprechen, “dass die profitorientierten Wohnungsunternehmen aus dem BBU ausgeschlossen werden”, damit dieser wieder eine Interessenvertretung der gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen werde.
Sollte das nicht möglich sein, sollten sich die landeseigenen Unternehmen “gemeinsam mit allen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen” in einem eigenen Verband organisieren.

AMV im Lichte der Presse:

DER TAGESSPIEGEL am 19.11.2019: Mieterhöhungen werden zurückgenommen – Lompscher knickt ein im Streit um Gewobag-Wohnungen

Die landeseigene Gewobag kauft 6000 privatisierte Wohnungen zurück. Nun werden die Mieterhöhungen zurückgenommen – Lompscher verweist auf den Mietendeckel.

Gute Nachrichten für Mieter der Ado, unter anderem in der Heerstraße Nord. Die vor wenigen Monaten geforderten Mieterhöhungen werden zurückgenommen. Auf Drängen der SPD lenkte Senatorin für Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ein und will auch solche Mieter entlasten, die den Mieterhöhungen zustimmten.

Die Rücknahme aller Mieterhöhungen hat Bausenatorin Lompscher zugesichert in einem Brief an dem aus Berlin in den Bundestag gewählten SPD-Abgeordneten Swen Schulz. Lompscher schreibt: „Ich bin der Meinung, dass die relevanten Erhöhungen mit Inkrafttreten des Mietendeckels rückgängig gemacht werden können und müssen und das selbst dann, wenn die Mieter der Erhöhung zugestimmt hatten“.

Lompscher rückt damit von der Gewobag-Geschäftsführung ab, die keine Mieterhöhungen zurücknehmen will, sofern diese gesetzlich zulässig sind und Mieter ihnen zugestimmt haben. Aus Sicht von Noch-Eigentümer Ado sind die Mieterhöhungen zulässig, da sich die Firma an den Mietspiegel 2019 hält. Der Senat dagegen meint, durch den Beschluss zur Einführung des Mietendeckels im Juni könne das Mietendeckel-Gesetz, das im Januar beschlossen werden soll, rückwirkend ab Juni gelten.

Bekannt geworden waren die Mieterhöhungen des Wohnungskonzernes Ado, nachdem sich Mieter betroffener Wohnungen an den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund gewandt hatten mit der Bitte, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. In einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben war eine Mieterhöhung und eine Zustimmung verlangt worden – verbunden mit der Ankündigung, anderenfalls ohne weitere Ankündigung rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Erhöhungen habe die Ado im August verschickt, nach Darstellung des Vereins „kurz vor dem Abschluss des Vertrags im September mit der Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft über den Verkauf von Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilien mit insgesamt circa 5800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind“. Die Mieterhöhungen seien von der Ado zum 1. November ausgesprochen, ein Monat vor der Übernahme der Wohnungen durch die Gewobag.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieterhoehungen-werden-zurueckgenommen-lompscher-knickt-ein-im-streit-um-gewobag-wohnungen/25245054.html