Sind gestaffelte Kündigungsfristen rechtlich zulässig?
Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 6 AZR 636/13, Urteil vom 18.09.2014) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 44/14 vom 18.09.2014 wie folgt aus:
“Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.”