Schönheitsreparaturen

Der AMV steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei der Überprüfung der Frage, ob Sie renovieren müssen.

Zunächst ein kurzer Überblick über Ihre Pflichten bei Schönheitsreparaturen.

Was sind eigentlich Schönheitsreparaturen? 

Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (gesetzlich geregelt in § 28 Abs. 4 S. 4 II. BV).

Müssen Sie als Mieter in Ihrer Wohnung Schönheitsreparaturen durchführen?

Ja, ABER NUR dann, wenn es in Ihrem Mietvertrag eindeutig steht. ACHTUNG: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind viele REGELUNGEN in Mietverträgen ZU SCHÖNHEITSREPARATUREN UNWIRKSAM. Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie laut Mietvertragstext die Schönheitsreparaturen durchführen müssen, kann es sein, dass Sie dazu NICHT verpflichtet sind, weil der Mietvertrag insoweit unwirksam ist. Es könnte also passieren, dass Sie nach einer aufwendigen Endrenovierung feststellen, dass Sie sich Ihren Aufwand hätten sparen können! DESHALB: Lassen Sie Ihren Mietvertrag überprüfen, BEVOR Sie mit Renovierungsarbeiten beginnen. Diese Überprüfung gehört in professionelle Hände. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung. Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.

Sie als Mieter haben mit den Schönheitsreparaturen nichts zu tun, wenn

– in Ihrem Mietvertrag entweder NICHTS STEHT

oder

– Ihre Renovierungsklausel im Mietvertrag UNWIRKSAM ist.

Kann Ihr Vermieter die Wohnungsrenovierung vor Einzug verlangen?

Nein, wenn sich dies aus einem handelsüblichen Formularmietvertrag ergibt.

Kann Ihr Vermieter die Wohnungsrenovierung während der Mietzeit verlangen?

Ja, wenn es nach dem Grad der Abnutzung erforderlich ist, d. h. Ihre Wohnung renovierungsbedürftig ist.

Kann Ihr Vermieter die Wohnungsrenovierung bei Mietende verlangen?

Ja, wenn es nach dem Grad der Abnutzung erforderlich ist, d. h. Ihre Wohnung renovierungsbedürftig ist.

Wie sollten Sie sich bei der Kündigung des Mietverhältnisses verhalten?

Sie sollten spätestens drei Wochen vor der endgültigen Rückgabe Ihrer Wohnung mit Ihrem Vermieter einen VORabnahmetermin vereinbaren und mit ihm eine RENOVIERUNGSVEREINBARUNG treffen, aus der GENAU hervorgeht, welche Arbeiten von Ihnen bis Wohnungsübergabe erwartet werden.

Die Durchführung eines Vorababnahmetermins sowie die Rückgabe einer Wohnung bei Mietende gehören in professionelle Hände. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung. Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.