Archiv für den Monat: Juni 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

FAZ am 25.06.2015: Internet-Telefonie – Immer Ärger mit dem neuen Telefonanschluss!

Schneller und einfacher – die Telekom stellt auf IP-Technik um. Aber die neue Telefonwelt hat Tücken, viele Kunden beschweren sich.

Seit mehr als einem Jahr läuft die Umstellung des Telefonnetzes auf Internettechnik, doch die Kinderkrankheiten sind noch nicht ausgestanden. Die Verbraucherzentralen berichten über eine Flut von Beschwerden, und auch bei der Bundesnetzagentur melden sich jeden Monat bis zu 300 verärgerte Kunden.

“Ausweislich der nach wie vor hohen Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur sind die Probleme bisher nicht vollumfänglich behoben“, heißt es einer Zwischenbilanz der Aufsichtsbehörde.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/die-ip-technik-der-telekom-bereitet-kunden-probleme-13666382.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

rbb-aktuell am 25.06.2015: Maximal 30 Prozent des Haushaltseinkommens Geisel will Mieten in Sozialwohnungen deckeln!

120.000 Sozialwohnungen gibt es in Berlin – und der Senat tue viel zu wenig, um sie vor rasant steigenden Wohnkosten zu schützen, kritisieren Grüne, Linke und Piraten. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat nun darauf reagiert: Er schlägt vor, die Mieten dieser Wohnungen auf maximal 30 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen.

Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat vorgeschlagen, die Mieten in Sozialwohnungen bei 30 Prozent des Haushaltseinkommens zu deckeln. Das betreffe etwa 120.000 Wohnungen im ehemaligen sozialen Wohnungsbau, deren Anschlussförderung ausfalle, sagte Geisel am 25.06.2015 im rbb. So würde den Menschen geholfen, die auch Hilfe benötigten.

https://www.rbb-online.de/wirtschaft/thema/2015/thema_mieten_berlin_brandenburg/beitraege/berliner-stadtentwicklungssenator-geisel-will-mieten-in-sozialwohnungen-deckeln.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

rbb-aktuell am 25.06.2015: Senat plant 37 neue Hochhäuser Die Schattenseiten des Wohnungsbaus!

Ein Gespenst geht um in Berlin: Das Gespenst der “Nachverdichtung”. 30.000 neue Wohnungen sollen gebaut werden, sie werden dringend gebraucht. Der Senat will jetzt Hochhäuser in Innenhöfe anderer Hochhäuser bauen, vor allem zwischen Ostbahnhof und Volkspark Friedrichshain. Der Widerstand wächst.

Die ambitionierten Pläne sollen die Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin umsetzen. Zum Beispiel die WBM in Berlin-Mitte: Um möglichst günstig zu bauen, nutzt die WBM Flächen, die ihr bereits gehören – wie auch eine Fläche in der Eckertstraße im Friedrichshain, unweit des Bersarinplatzes.

https://www.rbb-online.de/wirtschaft/thema/2015/thema_mieten_berlin_brandenburg/beitraege/wohnungsbau-berlin-hochhaeuser-nachverdichtung.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Panorama am 25.06.2015 | 21:45 Uhr

Wärmedämmung: Wie man lästige Mieter loswird!
Dreifach verglaste Fenster, Wärmedämmung, ein hauseigenes Blockheizkraftwerk – das klingt gut. Doch die energetische Sanierung dient oft dazu, lästige Mieter loszuwerden.

So gilt die Modernisierungsumlage unter Vermietern als Renditeparagraph – als goldene Gesetzeslücke im sonst strengen Mieterschutz. Mieter raus – Rendite rauf – alles jetzt im Namen des Klimaschutzes. Da die energetische Modernisierung so teuer ist, können Vermieter die Miete ins Unerschwingliche steigern. Ein einfacher Weg, Mieter mit alten Mietverträgen loszuwerden. Das zuständige Justizministerium will daran wenig ändern, beruft sich darauf, dass es einen Härtefallparagraphen gebe. Die Mieter müssten mehr klagen, und schon sei Schluss mit dem Missbrauch. Doch viele Mieter haben Angst vor dem teuren Rechtsstreit und ziehen aus.

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2015/Waermedaemmung-Wie-man-laestige-Mieter-loswird,kuendigungstricks100.html
Anmerkung: Der AMV fordert die Abschaffung des § 559 BGB!

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Berechtigt die Überlassung der Mietwohnung durch den Mieter an den Sohn, der schon immer in der Wohnung mitgewohnt hat, den Vermieter zur Kündigung?

Die Antwort des Amtsgerichts Wedding (AG Wedding – 11 C 271/14, Urteil vom 10.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Wedding in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Es kann dahinstehen, ob die Beklagte zu 1. vollständig oder teilweise aus der Wohnung ausgezogen ist, wie oft sie sich in ihr aufhält bzw. dort übernachtet und durch wen die Miete gezahlt wird. Es handelt sich schon nicht um eine Untervermietung an Dritte im Sinne der §§ 553 BGB oder 9 Nr. 2 des Mietvertrages, wenn die Beklagte zu 1. als Mieterin bei ihrem vollständigen oder teilweisen Auszug ihrem jedenfalls zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung wohnenden Sohn, dem Beklagten zu 2., erlaubt, dort zu bleiben (vgl. Landgericht Berlin in Grundeigentum 2011, 1159). Es kann von ihr nicht verlangt werden, ein etwaiges Untermietverhältnis zu kündigen und ihren Sohn darauf hin auf Räumung zu verklagen.

Es liegt außerdem der Fall vor, dass die Beklagte zu 1. von der Klägerin gem. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB die Erlaubnis für eine Überlassung der Wohnung an ihren Sohn verlangen kann. Das berechtige Interesse ergibt sich aus den vernünftigen und nachvollziehbaren Wünschen, dafür zu sorgen, dass der Sohn der Mieterin weiter eine – ihm vertraute – Wohnung hat, und Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass das Zusammenwohnen mit ihrem Lebensgefährten aufgegeben wird. Der Wunsch einer Überlassung ist nicht deshalb zu versagen, weil die Mieterin nicht mehr in der Wohnung wohnt (vgl. BGH in Grundeigentum 2003, 1606-1607). Da ein Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung besteht, ist der Ausspruch der Kündigung rechtsmissbräuchlich (vgl. u.a. Landgericht Berlin in Grundeigentum 2013, 1338).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Reise- und Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt für Griechenland (Stand 29.06.2015):

Aktueller Hinweis:

Der griechische Ministerpräsident hat am 28.06.2015 angekündigt, dass die griechischen Geschäftsbanken ab Montag, den 29.06.2015 vorrübergehend ‎geschlossen bleiben. In diesem Zusammenhang kann es in den folgenden Tagen auch bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten zu erheblichen Wartezeiten kommen, auch zu Engpässen beispielsweise bei der Ausstattung der Automaten mit Bargeld. Reisenden nach Griechenland wird geraten, sich vor der Reise mit ausreichend Bargeld zu versorgen und sich zur Lageentwicklung über diese Reisehinweise und die Medien informiert zu halten. Die Reisehinweise werden bei Bedarf aktualisiert.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

“Pausenwurst” rechtfertigt keine Hartz-IV-Kürzung!

Sozialgericht Berlin – S 175 AS 15482/14, Urteil vom 23.03.2015: Keine Hartz IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät – Nicht verzehrte Betriebsverpflegung darf nicht pauschal als Einkommen auf Hartz IV-Anspruch angerechnet werden!

Pressemitteilung vom 25.06.2015: Pausenverpflegung, die ein Arbeitgeber bereitstellt, darf nicht pauschal zur Kürzung des Regelbedarfs von Leistungsberechtigten führen. Dies gilt erst recht, wenn sie – wie hier – aus gesundheitlichen Gründen gar nicht verzehrt wird.

Mit Urteil vom 23. März 2015 hat die 175. Kammer (in der Besetzung mit einem Berufsrichter, einer ehrenamtlichen Richterin und einem ehrenamtlichen Richter) nach mündlicher Verhandlung der Klägerin Recht gegeben und die Bescheide des Jobcenters abgeändert. Die entsprechende Vorschrift der ALG II-Verordnung zur Anrechnung von Verpflegung verstoße gegen höherrangiges Recht. Sie beachte nicht, dass nach dem Grundprinzip der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) eine abschließend pauschalierte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt werde (die sogenannte Regelleistung). Eine aufwendige individuelle Bedarfsermittlung sei daneben weder zugunsten noch zulasten der Leistungsempfänger vorgesehen. Die pauschalierte Regelleistung solle gerade die Selbstverantwortung und Eigenständigkeit der Hilfeempfänger fördern. Bedürfnislosigkeit dürfe nicht zum Leistungsentzug führen.

http://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.334720.php

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Deutsches Anwaltsregister am 24.03.2015 – Mietminderung berechnen:

Von welcher Miete berechnet man die Mietminderung?

Grundlage für die Mietminderung ist die Brutto-Warmmiete, also die Miete inklusive aller Nebenkosten (inkl. Nebenkostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung). Die Mietminderung bezieht sich also nicht bloß auf die Netto-Kaltmiete. Dass die Brutto-Warmmiete als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden.

Achtung: Taggenaue Berechnung der Mietminderung: Nun kann es vorkommen, dass ein Mietmangelnicht einen ganzen Monat vorliegt, sondern nur wenige Tage. Dann dürfen Sie natürlich nicht einen ganzen Monat Miete mindern.

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Berechnung_Mietminderung_Wie_wird_eine_Mietminderung_berechnet_Beispiel.d630.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

teltarif.de am 24.06.2015: Alttarife bei Kabel Deutschland teurer!

390 000 Bestandskunden von Kabel Deutschland sollen ab Oktober mehr zahlen. Ihr Provider erhöht die Preise für Alttarife, lässt jedoch einen Ausweg offen. Betroffenen bleibt nicht nur die Kündigung, es gibt auch andere Mittel, die Teuerung abzuwenden.

Die anvisierte Preiserhöhung beträgt in der Regel knapp 5 Prozent und soll zum 1. Oktober 2015 gültig werden. Begründet wird dieser Schritt mit deutlich gestiegenen Betriebskosten für das Netz.

http://www.teltarif.de/kabel-deutschland-preiserhoehung-teurer-kuendigung/news/60148.html

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Computerbetrug.de –  Drittanbietersperre: Schutz gegen teure Abos im Handy!

Was ist eine Drittanbietersperre?

Über Handys und Smartphones kann man nicht nur telefonieren und SMS verschicken, sondern auch diverse Dienste nutzen, die von anderen Firmen – eben jenseits des eigentlichen Mobilfunkanbieters – betrieben werden: Premium SMS zum Beispiel, Handy-Spiele, oder kostenpflichtige Abos. Diese können sehr schnell sehr teuer werden.  Um Verbraucher gegen diese hohen Kosten zu schützen, gilt in Deutschland seit Mai 2012 die Drittanbietersperre.  Die Mobilfunkanbieter müssen auf Antrag ihrer Kunden eine Sperre für die Leistungen von Fremdanbietern einrichten.

http://www.computerbetrug.de/drittanbietersperre-schutz-gegen-teure-abos-im-handy

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt unter https://www.vz-nrw.de/mediabig/218613A.pdf einen Musterbrief zur Errichtung einer Sperre des Mobilfunkanschlusses für Leistungen neben der Verbindung zur Verfügung.