Archiv für den Monat: Dezember 2016

Pressemitteilung 66/2016

Rauchwarnmelderpflicht in Berlin für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017

Mit dem “Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin” vom 17.06.2016 (abgedruckt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 16 vom 28.06.2016) ist in Berlin die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt worden.

In Neu- und Umbauten müssen ab 01.01.2017 Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. … weiterlesen

Der AMV wünscht Frohe Weihnachten!

Feliz Natal
Feliz Navidad
Vesele Vianoce
Joyeux Vianoce
Merry Chistmas
God Jul
Vrolijk Kerstfeest
Buon Natale
Maligayang Pasko
Vesele Vanoce
Hyvää Joulva

heiligabend

Das AMV-Social-Media-Team macht vom 19.12.2016 bis zum 04.01.2017 Weihnachtsurlaub und wünscht allen Menschen ein schönes, besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2017!

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AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 15.12.2016: Postfaktische und populistische Pressemitteilung des Spandauer Mietervereins

Ist die Landesanstalt Wohnraumversorgung Berlin eine bloße Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?

In der Pressemitteilung 39/2016 des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. vom 14.12.2016 wird die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) „als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Not leidende Parteimitglieder und Parteiparlamentarier“ betitelt. (Quelle: Spandauer Mieterverein)

Die Pressemitteilung Das Berliner Märchenhandbuch“

Im Einzelnen heißt es in der Pressemitteilung, die die Überschrift „Das Berliner Märchenhandbuch“ trägt, wie folgt: „Kurz nach den Wahlen wurde ein neues Amt geschaffen: „Das Landesamt für Wohnraumversorgung“. Genau genommen also der erste falsche Schritt in die falsche Richtung. Wenn pro Jahr 25.000 Wohnungen fehlen und nur 6.000 beschaffen werden sollen, ist ein solches Amt so überflüssig ein Kropf.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/postfaktische-und-populistische-pressemitteilung-des-spandauer-mietervereins/

 

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


immowelt.de: Diese Verjährungsfristen sollten Mieter kennen

Miete, Nebenkosten, Ersatzansprüche – Mieter müssen zahlreiche Kosten tragen. Wenn der Vermieter es aber versäumt, diese rechtzeitig einzufordern, können die Forderungen verjähren und sie müssen nicht mehr zahlen. Diese Verjährungsfristen nützen Mietern.

https://ratgeber.immowelt.de/a/diese-verjaehrungsfristen-sollten-mieter-kennen.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist das wohnwertmindernde Merkmal “keine Fahrradabstellmöglichkeit” nach dem Berliner Mietspiegel 2015 erfüllt, wenn das Gebäude über einen Kellerraum verfügt, der zum Abstellen von Fahrrädern genutzt werden kann, dieser jedoch nur über eine Treppe mit mehreren Stufen erreichbar ist?
Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 335/15, Urteil vom 27.05.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Insbesondere verfügt das Haus, in dem die streitgegenständliche Wohnung gelegen ist, über eine Fahrradabstellmöglichkeit. Unstreitig verfügt das Gebäude über einen – ebenfalls unstreitig nicht abschließbaren – Kellerraum in Gestalt des Durchgangs vom Keller zum Hof, der zum Abstellen von Fahrrädern nutzbar ist, jedoch nur über eine Treppe zu erreichen ist. Sofern die Beklagten meinen, dies begründe das von ihnen geltend gemachte wohnwertmindernden Merkmal “keine Fahrradabstellmöglichkeit”, da der “durchschnittliche Mieter”, insbesondere auch kleine Kinder und ältere Leute ihr Fahrrad nicht die Treppe hinunter tragen können und sich hierbei auf die Entscheidung der Kammer (vom 11.07.2014 – 63 S 48/14) stützen, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen. Die Kammer hatte in dem der vorzitierten Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt über das wohnwerterhöhende Merkmal des “abschließbaren Fahrradabstellraums” im Berliner Mietspiegel 2013 zu befinden. Dieses war im dortigen Sachverhalt nicht gegeben, da der Bereich im Keller, der zum Abstellen der Fahrräder genutzt wurde, kein Raum war und überdies nicht abschließbar. Die Kammer hat jedoch bereits mehrfach im Rahmen des wohnwerterhöhenden Merkmals “abschließbarer Fahrradabstellraum” des Mietspiegels 2013 und 2015 entscheiden, dass die Erreichbarkeit über eine Treppe dem Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals nicht entgegensteht. Selbiges gilt erst recht für das wohnwertmindernde Merkmal “keine Fahrradabstellmöglichkeit”.

Maßgeblich für das Vorliegen wohnwerterhöhender oder -mindernder Merkmale nach dem Mietspiegel sind grundsätzlich objektive Kriterien. Ausweislich der eingereichten Fotos ist der Fahrradabstellraum über eine Treppe mit mehreren Stufen, die ausreichend breit ist, damit ein Mensch, der ein Fahrrad trägt, diese herab und herauf steigen kann, erreichbar. Dass der Raum, der wie auf den Fotos erkennbar durch die Mieter auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt wird, nicht für jeden Mieter mit einem Fahrrad nutzbar ist, da z.B. ältere Menschen oder kleinere Kinder nicht in der Lage sein werden, ein Fahrrad eine Treppe herunter zu tragen, steht dem Vorliegen des jeweiligen Merkmals entgegen der Auffassung der Beklagten grundsätzlich nicht entgegen.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


Berliner Abendschau am 13.12.2016 
“Deutsche Wohnen”-Mieter frieren immer noch

Seit mehreren Monaten sind Mieter der Wohnungsgesellschaft “Deutsche Wohnen” ohne funktionierende Heizungen. Grund sind offenbar veraltete Anlagen. Die Gesellschaft bedauert das außerordentlich. Doch warme Worte machen noch keine warme Wohnung.

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/av7/mieter-deutsche-wohnen-kapputeheizungen-kalt-kaelter.html