Archiv für den Monat: April 2019

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 29.04.2019: Exklusive Forsa-Umfrage: Nur noch 35 Prozent der Berliner sind für die Entegnung

Die Stimmung kippt – langsam zwar, aber sie kippt. Nur noch 35 Prozent der Berliner halten eine Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen für „grundsätzlich sinnvoll“. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Berliner Zeitung für den April hervor.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/exklusive-forsa-umfrage-nur-noch-35-prozent-der-berliner-sind-fuer-die-enteignung–32439940

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 26.04.2019: FDP macht Tempo gegen Enteignungen

Der Berliner Landesverband legt einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor.

Die Berliner FDP macht Tempo für die Abschaffung des Enteignungsparagrafen im Grundgesetz. Der Landesverband hat dazu einen Antrag vorgelegt, den der Bundesparteitag beschließen soll. „Artikel 15 des Grundgesetzes ist ein Relikt aus einer Zeit, als man sich noch die Frage stellte, ob wir zukünftig Sozialismus oder Marktwirtschaft zu unserem Leitbild machen“, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja am Freitag. „Dieser Artikel ist zurecht noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik angewendet worden, denn er öffnet Tor und Tür für willkürliche, staatliche Raubzüge.“

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Enteignung von Grundstücken und Gebäuden. „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“, heißt es im Gesetz. Darauf berufen sich dieInitiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Sie fordern das Land Berlin auf, alle Eigentümer von mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt zu enteignen, um den derzeit überhitzten Mietmarkt zu entspannen.

FDP fordert Abschaffung des EnteignungsparagrafenDagegen richtet sich breiter Widerstand. Die FDP fordert deswegen die Abschaffung des Artikels 15. „Der Schutz von Freiheits- und Eigentumsrechten muss oberstes Gebot des Gesetzgebers sein“, sagte Czaja zur Begründung. „Das wird auch ein vollkommen fehlgeleitetes Enteignungs-Volksbegehren nicht ändern.“

https://www.morgenpost.de/berlin/article217034299/FDP-macht-Tempo-gegen-Enteignungen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Hat eine Wohngemeinschaft als solche ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung?

Die Antwort des Amtsgerichts Neukölln (AG Neukölln – 4 C 17/18, Urteil vom 10.04.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Neukölln in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Kläger haben keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz für die entgangene Untermiete aus §§ 280 Abs. 2, 535, 540, 553 BGB, weil die Beklagte die Genehmigung zur Untervermietung am 11.9.2017 nicht pflichtwidrig verzögert erteilt hat.

Die Kläger haben keinen Anspruch unmittelbar aus § 553 BGB auf die Genehmigung der Untervermietung, denn dies setzt grundsätzlich voraus, dass die Kläger als Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung darlegen, welches erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist. Die Kläger stützen sich indes nicht auf ein nachträglich entstandenes berechtigtes Interesse, sondern führen aus, dass der Wunsch unterzuvermieten von Anfang an bestanden habe. Der pauschale Hinweis auf das wirtschaftliche Interesse der Kläger im Schreiben des Mieterschutzbundes vom 23.6.2017 genügt jedenfalls auch nicht. Ebenso wenig können sich die Kläger auf die allgemein schwierige Wohnungsmarktlage beziehen um ihr persönliches berechtigtes Interesse zu begründen. Die Nachfrage der Beklagten nach einem berechtigten Interesse mit ihrer E-Mail vom 31.5.2017 und ihre Ablehnung der Genehmigung mit E-Mail vom 8.6.2017 unter dem Hinweis, dass ein berechtigtes Interesse nicht zu erkennen sei, ist im Rahmen eines Anspruchs aus § 553 BGB daher nicht pflichtwidrig. Die im September 2017 dennoch erteilte Genehmigung ist demnach nicht pflichtwidrig verzögert, weil die Beklagte gar nicht verpflichtet gewesen wäre, diese zu erteilen.

Die Kläger haben entgegen ihrer Ansicht auch keinen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung im Hinblick auf eine von Ihnen behauptete Struktur des Mietverhältnisses als Wohngemeinschaft. Die Kläger sind für die Umstände einer solchen vertraglichen Vereinbarung darlegungs- und beweispflichtig und haben nicht ausreichend konkret darlegen können, dass von einem vereinbarten Nutzungszweck als Wohngemeinschaft auszugehen sei, bei der der Wechsel von Untermietern verlangt werden könne. Dem schriftlichen Mietvertrag vom 13.10.2008 lässt sich derartiges nicht entnehmen. Soweit die Kläger behaupten, dass bereits zu Mietbeginn eine Untervermietung erlaubt worden sei, führt dies auch bei Wahrunterstellung zu keinem anderen Ergebnis, weil die Genehmigung einer Untervermietung noch keine grundsätzliche Struktur als Wohngemeinschaft für die Zukunft bedeutet. Weitere nähere Ausführungen zu den konkreten Untervermietungsverhältnissen haben die Kläger nicht gemacht und auch nicht zu den Umständen der jeweiligen Genehmigungen der (Vor) Vermieterin. Sie haben auch keine weiteren Unterlagen zum Mietvertrag, insbesondere keine Nachträge zu ihrem eigenen Eintreten in das Mietverhältnis vorgelegt, so dass sich auch daraus nicht erschließen lässt, ob eine Wohngemeinschaft vertraglich angelegt war. Die Kläger sind mit der Terminsverfügung vom 05.02.2018 zu ergänzendem Vortrag zu den Untervermietungen samt den Genehmigungen und zur Vorlage des Nachtrags zum Mietvertrag vom 1.9.2014 aufgefordert worden (Bl. 11R d.A.) und haben darauf nicht reagiert. Soweit die Beklagte anführt, dass eine Wohngemeinschaft nur in zwei rechtlichen Konstellationen denkbar wäre, so einmal mit mehreren Hauptmietern und Anspruch auf Mieterwechsel oder mit einem Hauptmieter und Anspruch auf Untervermietungen, so handelt es sich dabei zwar nicht um die einzig denkbaren, sondern nur um die wohl häufigsten Vertragskonstellationen für Wohngemeinschaften. Dass im vorliegenden Fall aber eine abweichende Vertragsgestaltung für eine Wohngemeinschaft mit dem Inhalt vorliegt, dass sowohl unbegrenzt Anspruch auf Wechsel der Hauptmieter als auch auf Genehmigung von Untervermietungen beansprucht werden kann, ist hier nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuvollziehen. Eine solche Vertragsgestaltung kann insbesondere nicht aus dem bloßen Umstand häufiger Mieterwechsel und wiederholt genehmigter Untervermietungen ohne Kenntnis der weiteren Umstände gefolgert werden. Daher bleibt es dabei, dass die von der Beklagten erst im September 2017 erteilte Genehmigung nicht verzögert ist, weil nicht grundsätzlich ein Anspruch der Kläger auf Erteilung der Genehmigung auch ohne berechtigtes Interesse bestand.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 25.04.2019: Wohnungskrise in Berlin –Seehofer stemmt sich gegen Enteignungspläne

Bundesbauminister Horst Seehofer hält die Enteignung von Immobilienkonzernen für „unproduktiv“.

Hilft die Enteignung von Immobilienkonzernen gegen die Berliner Wohnungsnot? Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat dazu eine klare Meinung: auf keinen Fall! „Durch die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen werden keine neue Wohnungen geschaffen“, heißt es in der Antwort seines Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Der Anstieg der Mieten in den Ballungsräumen sei vielmehr auf die hohe Nachfrage zurückzuführen, weshalb nur Neubau helfe.

Die Berliner Wirtschaft begrüßte die deutlichen Worte der Bundesregierung gegen die Enteignung am Mittwoch. „Die klare Ablehnung der Bundesregierung von Enteignungen ist erfreulich“, sagte Jan Eder, Geschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Tagesspiegel. „Sie bringt auf den Punkt, dass Enteignungen nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, private Investoren abschrecken, die Mieten nicht senken und die Schulden in die Höhe treiben.“ Der Berliner Senat sollte sich Seehofers Position anschließen und auf den Neubau von Wohnungen konzentrieren, forderte Eder. „Und zwar auch dichter, höher und weiter!“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungskrise-in-berlin-seehofer-stemmt-sich-gegen-enteignungsplaene/24253172.html

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

 

Berliner Morgenpost am 25.04.2019:Aufzug – Bündnis „Mietenwahnsinn“ demonstriert am 1. Mai in Grunewald

Das Bündnis schließt sich der Demo im Grunewald an. Im vergangenen Jahr wurden bei dem Aufzug rund 100 Straftaten begangen.

Das Bündnis „Mietenwahnsinn“ will am 1. Mai ebenfalls in Grunewald demonstrieren. Wie das Bündnis mitteilte, mobilisiere man unter dem Motto „gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ dazu, einen eigenen Block bei der Demonstration in dem Ortsteil im Südwesten Berlins zu bilden. Veranstalter des Zuges ist wie im vergangenen Jahr das Bündnis „Hedonistische Internationale“.

„Es gibt am 1. Mai viele Möglichkeiten, gegen die Stadt der Reichen zu demonstrieren. Wir laden dazu ein, im Grunewald zu beginnen,“ so Stefanie Berger vom Bündnis Mietenwahnsinn.“

https://www.morgenpost.de/berlin/article217015233/Buendnis-Mietenwahnsinn-demonstriert-am-1-Mai-in-Grunewald.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Stellt die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung eine Schaffung neuen Wohnraums dar?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 64 S 37/18, Beschluss vom 20.12.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Kammer bleibt bei ihrer Auffassung, dass der Anbau eines Zimmers an eine bestehende Wohnung vom Mieter dieser Wohnung nicht nach § 555b Nr. 7 BGB als Schaffung neuen Wohnraums geduldet werden muss und die Norm sich vielmehr allein auf die Schaffung neuen Wohnraums außerhalb des Mietgegenstandes selbst bezieht. Durch einen solchen Anbau wird das Angebot an Mietwohnungen nicht erhöht, sondern die bereits bestehende Wohnung für einen anderen Mieterkreis attraktiver gestaltet.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

taz.de am 24.04.2019: Deutsche Wohnen enteignen

Volksentscheid wohl alternativlos

Erst im Juni wird sich R2G mit dem Volksbegehren beschäftigen. Anders als beim Rad- und Mietenvolksentscheid ist keine politische Lösung in Sicht.

Ein Verhandlungsangebot hat Rouzbeh Taheri noch nicht bekommen. „Wir sind mit der Linkspartei und den Grünen im Gespräch, und auch einige SPD-Unterorganisationen laden uns ein“, sagt der Sprecher des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Aber eine konkrete Anfrage, um über das Thema in Verhandlungen zu treten, gebe es bislang nicht.

„Bislang gibt es keine gemeinsame Willensbildung von SPD, Linken und Grünen“, sagt die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger. Sie geht aber davon aus, dass das Thema Enteignung beim Koalitionstreffen der drei Parteien am 5. Juni auf die Tagesordnung kommt.

„Ich finde es wichtig, dass wir in der Koalition den Schwung der Unterschriftensammlungen nutzen, um möglichst viel davon umzusetzen“, sagte Schmidberger der taz. Daraus solle dann ein Gesetz erarbeitet werden. Bei der SPD sieht die Grünen-Politikerin noch viel Bewegungsspielraum. „Ich bin guter Dinge, dass die SPD im Herbst Ja sagt.“ Ein Nein würden sich die Sozialdemokraten nicht erlauben können, glaubt die Grüne. „Der politische Druck wird noch zunehmen.“

Dem widerspricht freilich Schmidbergers mietenpolitische Kollegin bei der SPD, Iris Spranger. „Ich glaube nicht an eine Parteitagsmehrheit für den Volksentscheid“, so Spranger. „Wir legen als SPD unseren Fokus auf den Mietendeckel und den Wohnungsneubau.“ Mit Spranger steht neben dem Lager des Regierenden Bürgermeisters auch das von Fraktionschef Raed Saleh bei den Neinsagern.

Auch die Linkspartei ist daher skeptisch, ob es zu einer gemeinsamen Position der rot-rot-grünen Koalition kommen wird. „Ob es uns gelingt, da im Senat zu einer Einigung zu kommen, halte ich für offen“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Steffen Zillich. Ohne Einigung wird aber ein Enteignungsvolksentscheid wahrscheinlich. Für Zillich wäre das keine Niederlage von Rot-Rot-Grün. „Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite ist es kein Schaden, tatsächlich die Wählerinnen und Wähler entscheiden zu lassen.“

http://www.taz.de/!5586364/

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 23.04.2019: Wohnungsbau in Berlin

Streit um Wohnungsbau: Lompscher verteidigt Prognosen

Stadtentwicklungssenatorin wehrt sich gegen SPD-Kritik, das Wachstum Berlins klein zu rechnen. Wer verfolgt welche Interessen?

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Kritik der SPD an ihrem Entwurf für den Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) zurückgewiesen. Man orientiere sich mit den angestrebten Neubauzahlen für Wohnungen an den amtlich anerkannten Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung Berlins, sagte ein Sprecherin von Senatorin Katrin Lompscher (Linke).

Der SPD-Fachausschuss „Soziale Stadt“ hatte wie berichtet Lompscher vorgeworfen, das Wachstum der Stadt klein zu rechnen und zu wenige Neubauwohnungen vorzusehen. Statt der im StEP Wohnen genannten 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 seien rund 300.000 neue Wohnungen nötig, so die SPD-Experten. Die Bevölkerungsprognose liege mit 3.828.000 Bewohnern in elf Jahren zu niedrig, wenn derzeit schon 3.748.000 Bürger in Berlin lebten.

Lompscher selbst hatte Anfang April im Abgeordnetenhaus die Prognose mit 3.852.000 angegeben, weil diese wegen des verstärkten Zuzugs aus dem Ausland um 24.000 erhöht worden war. Fragen der SPD-Fraktion, ob man nicht den Neubaubedarf auf 300.000 anpassen müsse, hatte Lompscher als „Spekulation“ bezeichnet. Gleichwohl seien „Neubauaktivitäten dringend erforderlich“.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217004877/Wohnungsbau-in-Berlin-SPD-Senatorin-Lompscher-plant-am-Bedarf-vorbei.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 23.04.2019: Wohnungsbau in Berlin
Neuer Zank um Wohnungsbau: SPD widersetzt sich Bausenatorin

Der Vorwurf: Katrin Lompscher (Linke) plant 100.000 Wohnungen zu wenig, weil sie den Einwohnerzuwachs bis 2030 unterschätzt.

Die umstrittenen Wohnungsbaupläne von Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) stoßen jetzt auch beim Koalitionspartner SPD auf Widerspruch. Die von Lompscher für die Hauptstadt geplanten 194.000 Neubau-Wohnungen seien viel zu wenig, benötigt werden mindestens 100.000 Wohnungen mehr, heißt es in einer Stellungnahme des Fachausschusses „Soziale Stadt“ zum „Entwurf des Stadtentwicklungsplanes Wohnen 2030“ (StEP Wohnen). Dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und den sozialdemokratischen Senatorinnen und Senatoren wird von den Wohnungsexperten „dringend empfohlen“, im Senat dem vorliegenden Entwurf des StEP Wohnen nicht zuzustimmen. „Das ist sicher eine Empfehlung. Aber mir ist keine grundsätzlich andere Haltung in unserer Partei bekannt“, sagte der Vorsitzende des einflussreichen SPD-Fachausschusses, Volker Härtig, am Montag der Berliner Morgenpost.

Die Stadtentwicklungsverwaltung hatte im März den Entwurf eines neuen Stadtentwicklungsplanes Wohnen veröffentlicht, mit der die akute Wohnungsnot in der Stadt gelindert werden soll. Der Plan sieht im Kern vor, bis zum Beginn des nächsten Jahrzehnts 194.000 zusätzliche Wohnungen bauen zu lassen.

Berlin ist schon jetzt nahe an der Prognose für 2030Für die Wohnbauexperten der SPD geht die Planung von Senatorin Lompscher am realen Bedarf völlig vorbei. Vor allem, weil ihre Bedarfsrechnung auf überholten Zahlen zur Einwohnerentwicklung beruhe. So geht der Planentwurf davon aus, dass Berlin im Jahr 2030 3,828 Millionen Einwohner hat. „Berlin zählte jedoch Ende 2018 bereits 3.748.000 Einwohner, war also nur noch 80.000 Einwohner von der Prognose für 2030 entfernt“, heißt es in der Stellungnahme des Fachausschusses, die der Berliner Morgenpost vorliegt. Wahrscheinlich, so die Wohnungsexperten, werde die Prognosezahl für 2030 bereits 2021, also neun Jahre früher, erreicht.

Die SPD-Wohnungsexperten verweisen auf eine zweite, deutlich optimistischere Variante der Senatsprognose sowie auf jüngere Berechnungen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (2016) oder der Forschungsinstitute Empirica (2017) und Prognos (2018). Sie gehen allesamt davon aus, dass die Einwohnerzahl von Berlin bis 2030 auf rund vier Millionen steigen wird. „Geht man von etwa vier Millionen Einwohnern aus und setzt diese Zahl in die Wohnungsbedarfsberechnung des StEP Wohnen ein, müssen nicht 194.000 Wohneinheiten gebaut werden, sondern etwa 100.000 mehr“, so der SPD-Fachausschuss. Werde Lompschers Konzept zum gültigen Planwerk für die nächsten Jahre, würde dies „schwere Schäden für die Berliner Wohnungsversorgung und die Mieten- und Preisentwicklung erzeugen“.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217004877/Wohnungsbau-in-Berlin-SPD-Senatorin-Lompscher-plant-am-Bedarf-vorbei.html