Archiv für den Monat: August 2017

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Woche am 29.08.2017: So zocken Betrüger Wohnungssuchende ab

Politiker versprachen: Nie wieder solche Zustände

Dies sollte nie wieder so werden, versprachen die Politiker. Doch was haben wir nun?
Es ist noch schlimmer als damals. Die Besichtigungsschlangen sind statt kürzer nun länger. Bruchbuden werden zu Horrormieten vermietet. Einmalzahlungen für Schrottmöbel als Abstand verlangt. Fragt man die Politik, antwortet diese mit „Mietpreisbremse“. Doch wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Denn der Wohnungssuchende wird auch bei der Wuchermiete verzweifel zugreifen und den Vermieter wohl kaum melden.

http://www.berliner-woche.de/charlottenburg/blaulicht/so-zocken-betrueger-wohnungssuchende-ab-d131796.html/action/posted/1/#comment3053

Aus der Rubrik “Mieter- und Verbraucherstammtisch”:

Spandauer Volksblatt am 28.08.2017: AMV – Jubiläumsstammtisch steht vor der Tür

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. veranstaltet am 20.09.2017 seinen 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch zu dem Thema „Meine Rechte als Patient“. Referieren wird Frau Dr. med. Britta Konradt, Rechtsanwältin und Ärztin, Fachanwältin für Medizinrecht.

Der AMV rief im Januar 2015 seinen Mieter- und Verbraucherstammtisch ins Leben, der jeweils am 3. Mittwoch eines Monats mit Ausnahme der Monate Juli, August und Dezember tagt, und zwar im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150 in 13583 Berlin-Spandau.

Zwischen Januar 2015 und Juni 2017 haben bisher 24 Stammtische mit 402 Verbraucherinnen und Verbrauchern stattgefunden. Dies entspricht einem Schnitt von knapp 17 Teilnehmern pro Veranstaltung.

Kommentar des AMV

„Wir freuen uns, dass unser Mieter- und Verbraucherstammtisch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern so gut angenommen worden ist“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Unser Ziel ist es, mit unserem Stammtisch in der heutigen Zeit stetiger Veränderungen eine erste Orientierung bei wichtigen Miet- und Verbraucherschutzproblemen geben zu können“, erläuterte Piper. „So versuchen wir, zeitlose Themen mit einem allgemeinen Wissens- und Nutzwert oder aktuelle Themen von Bedeutung auszuwählen“, ergänzte Piper. „Wir danken ausdrücklich allen bisherigen Referentinnen und Referenten für Ihren Einsatz und hoffen, auch in Zukunft mit unserem Stammtisch auf reges Interesse bei den Menschen zu treffen“, so Piper.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bildung/amv-jubilaeumsstammtisch-steht-vor-der-tuer-d131723.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss sich ein Mieter zurechnen lassen, wenn der ihn vertretende Mieterschutzbund materielle Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung nicht hinreichend konkret erhoben hat?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 129/17, Beschluss vom 11.07.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Mit den im Rechtsstreit geltend gemachten materiellen Einwänden ist die Klägerin gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB nicht zu hören, da diese sämtlich vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist schuldhaft nicht geltend gemacht wurden. Nichts anderes folgt aus den Schreiben des Mieterschutzbundes vom 13. Mai und 17. September 2014. Soweit im Schreiben vom 17. September 2014 unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 13. Mai 2014 moniert wird, die Abrechnung sei “nicht nachvollziehbar und damit unwirksam”, handelt es sich allenfalls um eine Rüge der – hier tatsächlich gegebenen – formellen, nicht aber um eine solche der materiellen Richtigkeit der Abrechnung. Auch das Schreiben vom 3. Februar 2015 rügt ausschließlich die fehlende formelle Richtigkeit der Abrechnung (“Die Abrechnung ist damit insgesamt formell unwirksam.”) Materielle Einwände hätte die klagende Mieterin konkret fassen müssen, so dass erkennbar gewesen wäre, welche Posten der Abrechnung aus welchen Gründen beanstandet werden (vgl. Weitermeyer, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 556 Rz. 119 m.w.N.). Daran indes fehlte es.

Die Klägerin ist mit ihren Einwendungen nicht gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB exkulpiert, auch wenn nicht sie, sondern der sie vertretende Mieterschutzbund die materiellen Einwendungen nicht hinreichend konkret erhoben hat. Denn dessen Verschulden ist der Klägerin gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 2006 – VIII ZR 102/06NJW 2007, 428).”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 27.08.2017: Wohnungsmarkt – Verbraucherschützer fordern Offenlegung von Mietpreisen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor steigenden Mieten in Großstädten. Die kommende Bundesregierung müsse dringend handeln.

Um bundesweit wieder mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen, müssten darum die Gesetze “dringend zugunsten der Mieter geändert” werden, fordert nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Sechs-Punkte-Plan, der dieser Redaktion vorliegt.

Zu den Kernforderungen der Verbraucherzentrale zählen die strengere Einhaltung der Mietpreisbremse, ein gesetzlich festgelegter Höchstsatz für Maklercourtagen sowie die Absenkung der Modernisierungsumlage. Zudem sollte der Bund für den sozialen Wohnungsbau verantwortlich bleiben. Die nächste Bundesregierung müsse entsprechende Gesetzesänderungen schnellstmöglich auf den Weg bringen.

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article211713549/Verbraucherschuetzer-fordern-besseren-Schutz-von-Mietern.html

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 28.08.2017: AMV – Jubiläumsstammtisch steht vor der Tür

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. veranstaltet am 20.09.2017 seinen 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch zu dem Thema „Meine Rechte als Patient“. Referieren wird Frau Dr. med. Britta Konradt, Rechtsanwältin und Ärztin, Fachanwältin für Medizinrecht.

Der AMV rief im Januar 2015 seinen Mieter- und Verbraucherstammtisch ins Leben, der jeweils am 3. Mittwoch eines Monats mit Ausnahme der Monate Juli, August und Dezember tagt, und zwar im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150 in 13583 Berlin-Spandau.

Zwischen Januar 2015 und Juni 2017 haben bisher 24 Stammtische mit 402 Verbraucherinnen und Verbrauchern stattgefunden. Dies entspricht einem Schnitt von knapp 17 Teilnehmern pro Veranstaltung.

Kommentar des AMV

„Wir freuen uns, dass unser Mieter- und Verbraucherstammtisch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern so gut angenommen worden ist“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Unser Ziel ist es, mit unserem Stammtisch in der heutigen Zeit stetiger Veränderungen eine erste Orientierung bei wichtigen Miet- und Verbraucherschutzproblemen geben zu können“, erläuterte Piper. „So versuchen wir, zeitlose Themen mit einem allgemeinen Wissens- und Nutzwert oder aktuelle Themen von Bedeutung auszuwählen“, ergänzte Piper. „Wir danken ausdrücklich allen bisherigen Referentinnen und Referenten für Ihren Einsatz und hoffen, auch in Zukunft mit unserem Stammtisch auf reges Interesse bei den Menschen zu treffen“, so Piper.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/amv-jubilaeumsstammtisch-steht-vor-der-tuer/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”.

spiegel.de am 22.08.2017: Onlinebanking – Diese 23 Girokonten sind kostenlos – ohne Wenn und Aber

Deutschlands Banken lassen sich ihre Dienste immer häufiger extra bezahlen. Nach einer Auswertung der Zeitschrift “Finanztest” gibt es aber noch 23 Girokonten, die wirklich kostenlos sind.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/online-banking-diese-23-girokonten-sind-kostenlos-a-1163762.html

Aus der Ruprik “Wohnungspolitik”:

focus.de am 24.08.2017: Bundestagswahl 2017- Bauen, Mieten, Wohnung kaufen: Das wollen die Parteien nach der Wahl anders machen

Hohe Mieten liegen ganz weit vorn bei den Smalltalk-Themen in den deutschen Städten. Was planen die Parteien nach der Wahl bei Mietpreisbremse, sozialem Wohnungsbau und Auflagen für Häuslebauer? FOCUS Online gibt den Überblick.

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/bundestagswahl-2017-bauen-mieten-wohnung-kaufen-das-wollen-die-parteien-nach-wahl-anders-machen_id_7507940.html?fbc=fb-shares

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Berechtigt eine wissentlich oder leichtfertig auf Grundlage unwahrer Tatsachen erstattete Strafanzeige des Mieters eine außerordentliche Kündigung?

Die Antwort des Amtsgerichts Hamburg (AG Hamburg – 42 C 61/15, Urteil vom 14.04.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Hamburg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei kann unter gewissen Umständen eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen. Ob eine solche vorliegt, ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Zumindest, wenn die Strafanzeige wissentlich oder leichtfertig auf Grundlage unwahrer Tatsachen erstattet wird, ist sie in der Regel unverhältnismäßig und damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. Schmidt-Futterer-Blank, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 543 Rn. 194). Der Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt hier in der Verwendung des unlauteren und allgemein missbilligten Mittels der Verleumdung (vgl. Schmidt-Futterer-Blank, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 543 Rn. 194).”

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

finanztip.de am 18.08.2017: Mieterhöhung – Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig

So gehen Sie vor:

Stimmen Sie keiner Mieterhöhung zu, die Sie nicht überprüft haben.

Überprüfen Sie Ihre Mieterhöhung anhand unserer Checkliste.

Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Mieterverein am Ort, falls Sie Mitglied sind.

http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Mietvertrag endet – muss renoviert werden, was ist zu machen?

Wenn der Mietvertrag endet, Sie die Wohnung zurückgeben, müssen Sie sich darüber Klarheit verschaffen, ob Sie verpflichtet sind, zu renovieren.

Dabei kommt es zunächst darauf an, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist, und ob die dortige Vereinbarung auch wirksam ist.

Lassen Sie den Mietvertrag prüfen, ob dieser unwirksame Klauseln zur Renovierungspflicht enthält – möglicherweise kann wegen unwirksamer Klausel die Pflicht zur Renovierung entfallen.

www.promietrecht.de/Renovierung/beim-Auszug/Mietvertrag-endet-muss-renoviert-werden-was-ist-zu-machen-E1281.htm