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AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 04.03.2024 – Degewo und Co.: Nicht einmal 500 Mieter haben eine Überprüfung der Mietkosten beantragt

Berlins landeseigene Wohnungsunternehmen haben rund 132.000 Mieterhöhungen verschickt. Nur wenige Haushalte fordern eine Absenkung. So einfach ist das nicht, sagen Experten.
Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin haben sich bisher erst sehr wenige Haushalte auf das sogenannte Leistbarkeitsversprechen berufen, das Mieter vor einer finanziellen Überforderung durch steigende Mieten bewahren soll. Das geht aus einer Antwort des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) auf Fragen der Berliner Zeitung an die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hervor.
Laut BBU haben die landeseigenen Unternehmen rund 132.000 Mieterhöhungsverlangen für 2024 ausgesprochen, aber weniger als 500 Mieter haben sich gemeldet, um eine Überprüfung der Miete zu beantragen (Stand: 21. Februar). Anträge wurden bisher noch nicht bewilligt. Die Prüfungen dauerten noch an, so der BBU.
Die Bearbeitungszeit sei „abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und individuell abhängig von der Komplexität der Prüfung der Einkommenssituation des jeweiligen Antragstellers“. In der Regel werde von den Mietern kein Absenkungsbetrag beantragt, „sondern pauschal um Überprüfung der Miethöhe nach Anpassung auf Grundlage des Leistbarkeitsversprechens gebeten“, so der BBU-Sprecher.
Das Leistbarkeitsversprechen sieht vor, dass Mieter bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen. Es gelten dabei bestimmte Grenzen bei der Wohnfläche und beim Einkommen. Die Wohnfläche für einen Einpersonenhaushalt darf 45 Quadratmeter nicht überschreiten, für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 60 Quadratmetern. Ist die Wohnung größer, wird eine Absenkung der Miete gegebenenfalls anteilig berechnet.
Auf das Leistbarkeitsversprechen der städtischen Vermieter können sich Mieter berufen, deren Einkommen die Grenzen für einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) 220 nicht überschreitet. Die Bezeichnung WBS 220 bedeutet, dass die Einkommensgrenzen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, die dem Wert von 100 Prozent entsprechen, um maximal 120 Prozent überschritten werden dürfen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze für einen WBS 220 bei einem anrechenbaren Einkommen von 26.400 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt bei 39.600 Euro – ausgehend vom Bruttoeinkommen werden dabei verschiedene Abzüge in Ansatz gebracht.
Stadtweit betrachtet, haben rund 1,16 Millionen Haushalte ein solches Einkommen, mehr als jeder zweite Haushalt in Berlin (Stand: 2022). Vom Leistbarkeitsversprechen profitieren aber nur die Mieter der rund 360.000 landeseigenen Wohnungen. Hier dürfte der Anteil der Anspruchsberechtigten mindestens so hoch sein wie im Berliner Schnitt, eher noch höher. Nach Angaben von BBU-Sprecher Eberhart gilt das Leistbarkeitsversprechen sowohl im Rahmen von Mieterhöhungen als auch außerhalb von Mieterhöhungen. Außerhalb von Mieterhöhungen hätten weniger als 50 Haushalte beantragt, die Bestandsmiete abzusenken.

Im Mieten-Bündnis galt eine andere Regelung

Das Leistbarkeitsversprechen wurde in der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verankert, die seit dem 1. Januar 2024 gilt und den Unternehmen größere Mieterhöhungsspielräume eröffnet. Das Leistbarkeitsversprechen geht über die Vereinbarung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten hinaus. Darin hatten die landeseigenen Unternehmen und einige private Vermieter im Jahr 2022 zugesichert, dass sie Mieterhöhungen nicht durchführen, wenn diese zu Haushaltsbelastungen von mehr als 30 Prozent führen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war jedoch geringer, weil die Einkommensgrenzen niedriger lagen.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert das Leistbarkeitsversprechen. Dadurch vergrößere sich „zwar der Kreis der Haushalte mit Anspruch auf eine finanzielle Entlastung“ und die Mietbelastungsgrenze werde von 30 auf 27 Prozent abgesenkt. „Doch gehen diese Verbesserungen leider einher mit einigen Nachteilen im Vergleich zu den Regelungen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“, so AMV-Chef Marcel Eupen.
In der Bündnis-Vereinbarung verpflichteten sich die Unterzeichner dazu, dass sie Erhöhungen der Nettokaltmiete, die zu Haushaltsbelastungen von mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens führen, nicht durchführen, sagt Eupen. „Das heißt, dass die Vermieter bei Vorliegen einer Bedürftigkeit auf die Mieterhöhung komplett verzichten.“ Das Leistbarkeitsversprechen führe hingegen nicht dazu, dass die landeseigenen Unternehmen auf eine Mieterhöhung verzichten.

Mieterberater übt Kritik an „komplettem Systemwechsel“

„Von den Bewohnern wird vielmehr gefordert, dass sie den Mieterhöhungen zustimmen“, so Eupen. „Sonst laufen sie Gefahr, verklagt zu werden.“ Wenn sich ein Mieter auf das Leistbarkeitsversprechen berufe, werde erst danach geprüft, ob die erhöhte Miete abgesenkt werden muss. „Die neue, höhere Miete steht also fest und kann allenfalls im Nachhinein reduziert werden“, so Eupen. „Das ist ein kompletter Systemwechsel im Vergleich zur Vereinbarung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen.“
Zu befürchten sei, „dass die höhere Miete in diesen Fällen die Vertragsmiete darstellt, auf der die nächste Mieterhöhung errechnet wird – und dass die neue Miete in den nächsten Mietspiegel einfließt, wodurch sich die Mieterhöhungsspielräume weiter erhöhen“, so der Mieterberater. Eupen: „Besser wäre es gewesen, wenn die landeseigenen Unternehmen in all jenen Fällen komplett auf Mieterhöhungen verzichtet hätten, bei denen die Bewohner mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete zahlen müssten.“
BBU-Sprecher Eberhart verweist darauf, dass ein Mieterhöhungsverlangen „grundsätzlich zustimmungspflichtig“ sei, sofern „keine formellen oder materiell-rechtlichen Einwände geltend gemacht werden können“. Bei nachweislicher Überforderung greife das Leistbarkeitsversprechen.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/degewo-und-co-leistbarkeitsversprechen-nicht-einmal-500-berliner-mieter-haben-ueberpruefung-der-mietkosten-beantragt-li.2192321

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 28.02.2024: Gewobag korrigiert Heizkostenabrechnung nachträglich – zulasten der Mieter
Weil der Energielieferant höhere Ausgaben für eine Wohnanlage ermittelt hat als ursprünglich errechnet, werden die Bewohner im Nachhinein zur Kasse gebeten.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag hat in einer Wohnanlage in Spandau die Heizkostenabrechnung für 2022 nachträglich korrigiert – zulasten der Mieter. „Mit Bedauern“ müsse sie mitteilen, dass eine „Korrektur der Abrechnung der Heizkosten“ erforderlich sei, schreibt die Gewobag in einem Brief an die Mieter in Staaken. Betroffen von der Korrektur sind nach Angaben der Gewobag 318 Wohnungen an der Heerstraße und im Semmelländerweg, die per Strom über Nachtspeicherheizungen mit Energie versorgt werden.

Als Grund für die Korrektur verweist die Gewobag darauf, dass der Energieversorger, die Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH, für die Wohnungen nachträglich einen höheren Verbrauch und höhere Kosten für das Jahr 2022 in Rechnung gestellt habe. Statt der ursprünglich berechneten 372.807,40 Euro habe Vattenfall einen höheren Verbrauch festgestellt und nunmehr Kosten in Höhe von 381.315,26 Euro berechnet – also 8507,86 Euro mehr als zuvor.

Mit der Korrektur der Abrechnung werden den betroffenen Mietern nach Angaben einer Gewobag-Sprecherin nun zusätzlich Kosten in Höhe von 41 Cent je Quadratmeter Wohnfläche in Rechnung gestellt. Die Mehrbelastungen pro Haushalt liegen zwischen 16,85 Euro und 55,95 Euro. Für eine durchschnittlich große Wohnung mit 65 Quadratmetern fallen Kosten von 26,65 Euro an. Dem gegenüber stehen nach Angaben der Gewobag Guthaben aus der ursprünglichen Heizkostenabrechnung für 2022, weshalb es sich „nicht um Nachzahlungen“ handele, wie das Unternehmen betont. Die Guthaben der Mieter verringern sich jedoch entsprechend.

Heizkosten nachträglich nach oben korrigieren – ist das erlaubt?

Aber ist die nachträgliche Korrektur zulasten der Mieter überhaupt zulässig? Die Gewobag geht offenbar davon aus. Das Wohnungsunternehmen verweist jedenfalls darauf, dass der Energieversorger „entsprechend gesetzlicher Vorgaben berechtigt“ sei, bis zu drei Jahre rückwirkend Nachforderungsansprüche geltend zu machen, wenn ein Fehler festgestellt worden sei. Vermieter müssen laut Gesetz zwar die Betriebskostenabrechnungen innerhalb eines Jahres nach dem Abrechnungszeitraum vorlegen. Doch Ausnahmen davon sind möglich, wenn ein Vermieter „die verspätete Geltendmachung“ der Nachforderung nicht zu vertreten hat.
Im vorliegenden Fall legte die Gewobag die Korrektur der Abrechnung mit Schreiben vom 26. Januar 2024 vor. Also eigentlich zu spät. Die Gewobag beruft sich jedoch auf eben jenen Passus im Gesetz, wonach dies zulässig ist, wenn der Vermieter „die verspätete Geltendmachung“ der Nachforderung nicht zu vertreten habe. Das Problem: Vattenfall teilte der Gewobag die veränderten Kosten bereits mit „Rechnungsdatum“ vom 10. November 2023 mit, die Gewobag erstellte ihre Betriebskostenabrechnung für 2022 aber erst elf Tage danach, nämlich am 21. November 2023.

Mieterberater: Bewohner müssen die Schlechterstellung nicht hinnehmen

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) stellt die Rechtmäßigkeit des Vorgehens deswegen infrage. „Bedenkt man, dass die Korrekturabrechnung der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH bereits vom 10. November 2023 stammt, hätte diese bereits bei der ursprünglichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung der Gewobag vom 21. November 2023 berücksichtigt werden müssen“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Dann hätte es einer Korrekturabrechnung am 26. Januar 2024 überhaupt nicht bedurft“, sagt er.
Die Gewobag verweist hingegen darauf, dass Rechnungen von Vattenfall von ihrem „System elektronisch erfasst“ werden. Im vorliegenden Fall sei es „zu einer zeitlichen Überschneidung“ gekommen: „Zum Zeitpunkt der Erfassung der Korrekturrechnung waren die Heizkostenabrechnungen für 2022 für die oben genannten Adressen bereits erstellt“, erklärt eine Unternehmenssprecherin. „Nach eingehender Prüfung der Korrektur durch unsere Fachabteilungen und der Feststellung, dass es sich hierbei um einen berechtigten Anspruch handelt, haben wir umgehend Nachberechnungen vorgenommen“, teilt sie mit.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) sieht es anders. Die Gewobag mache es sich „eindeutig zu einfach“, sagt AMV-Chef Eupen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse sie „konkret darlegen, welche Bemühungen sie unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung im Jahr 2023 sicherzustellen“. Derartige Entlastungsgründe fänden sich in der Korrekturabrechnung aber nicht. „Ohne Angabe nachvollziehbarer Entlastungsgründe gehen wir davon aus, dass die Mieterinnen und Mieter die wirtschaftliche Schlechterstellung durch die Korrekturabrechnung nicht hinnehmen müssen“, sagt Eupen.

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 06.04.2023: Überhöhte Rechnungen korrigiert

Viele Mieter am Pillnitzer Weg müssen weniger nachzahlen

Ende 2022 sind die Mieter in den Häusern Pillnitzer Weg 1-21 von Nebenkostenabrechnungen geschockt worden, die teilweise exorbitante Nachzahlungen verlangten. Sie bezogen sich auf das Jahr 2021, also noch vor Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und den damit einhergehenden Preissteigerungen.

Dass die Abrechnungen wahrscheinlich fehlerhaft und deshalb anfechtbar sind, wurde schnell vermutet. Mietervereine wie der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) empfahlen, Widerspruch einzulegen. So lange das Verfahren laufe, müssten keine Nachzahlungen geleistet werden.
Das Vorgehen hat sich gelohnt: In den meisten Fällen wurden die ursprünglichen Forderungen drastisch reduziert. Und zwar unabhängig davon, ob es einen Widerspruch gegeben hatte oder nicht. Ein Mieter sollte ursprünglich mehr als 3300 Euro nachzahlen. Jetzt hat sich diese Summe auf rund 195 Euro reduziert. Bei einem anderen Bewohner wurden aus einem geforderten Betrag von über 840 Euro ein Guthaben von knapp zehn Euro. Es gab allerdings auch einige Fälle, bei denen jetzt sogar eine höhere Summe verlangt wurde.
Als wichtigsten Grund für die Korrekturen nennt der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen die Neuberechnung bei der Kostenposition Nachtspeicherheizung. Dort seien zunächst insgesamt mehr als 530 000 Euro aufgerufen worden. Jetzt wären es nur noch knapp 283 000 Euro. Es bleibe völlig unverständlich, warum ein Fehler in einer derartigen Größenordnung nicht vor Versenden der Jahresabrechnung aufgefallen sei, findet Eupen. Dass die Hausverwaltung ihre Neubewertungen unabhängig von Widerspruchsverfahren bei allen Mietern vorgenommen habe, wertete der AMV-Vorsitzende als „fair“. Das müsse „absolut positiv festgehalten werden“. Es bleibe aber ein „nicht akzeptables Organisationsverschulden“, das vielen Mietern schlaflose Nächte bereitet hat.“
Und auch jetzt sind nach seiner Meinung die Abrechnungen noch nicht fehlerfrei. Beispielsweise würden die Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umgelegt, obwohl es sich dabei nicht um Betriebskosten handle.

AMV im Lichte der Presse:

Staaken.info am 28.03.2023: Pillnitzer Weg 1 bis 21 – Widerspruch hat sich gelohnt und lohnt sich weiter:

Viertelmillion weniger Betriebskosten …

aber nun gibt’s Beanstandungen an der korrigierten Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 und den langgestreckten Gebäuderiegel der Empira AG bzw. Arz8 PropCo, am Westrand der Großwohnsiedlung, direkt vor den Staakener Feldern. Die noch auf den allerletzten Drücker kurz vor Silvester in die Briefkästen, der über 400 Wohneinheiten auf der “ungeraden Seite” des Pillnitzer Wegs 1-21, gesteckten Abrechnungen mit z.T. gewaltigen Nachforderungen, haben allen betroffenen Mieter:innen den Jahreswechsel 2022/23 tüchtig versaut.
Von mehreren hundert Euro bei den kleinen Appartements bis zu ca. 4.000 Euro bei den Mehrzimmerwohnungen, reichten die ausgewiesenen Nachzahlungen für Unterhalt, Betrieb und Heizkosten. Vor allem die letztgenannte Position, mit um mehr als die Hälfte gestiegenen Kosten für die Nachtspeicherheizungen,  haben alle – ganz besonders die der Mieterinitiative Pille 1-21 – misstrauisch gemacht und – mit kräftiger Unterstützung vom “bezirklichen Mieterberater” des  AMV, Marcel Eupen sowie des Gemeinwesenvereins Heerstraße Nord – zu entsprechenden Aktionen, Versammlungen und Aufrufen mit vorgefertigten Schreiben, am Ende zu vielfachem Widerspruch geführt haben, gegen die fehlerhafte Abrechnung der zum Ende 2022 gekündigten Hausverwaltung talyo property services GmbH.

Vollkommen zurecht, denn alleine die Heizungskosten der Gesamtanlage wurden um 247.631,84 Euro korrigiert, so dass mit den “zwei herausgerechneten” Rechnungen über 3.024,56 €, für die Hausreinigung in den Monaten Januar u. Februar 2021 insgesamt eine Viertelmillion Euro zu viel auf die Mieterschaft umgelegt worden sind.
Erfreulich und positiv hervorzuheben ist, dass die Korrekturen der Abrechnung allen Mieteinheiten vom Pillnitzer Weg 1  bis 21 zugute kommen, ob mit oder ohne eingereichtem Widerspruch! Aber – so Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund – es bleibt unverständlich warum der Hausverwaltung talyo ein Fehler in dieser Größenordnung nicht schon durch eine einfache Plausibilitätskontrolle aufgefallen ist und spricht daher von “einem nicht akzeptablem Organisationverschulden der Hausverwaltung”, das vielen Mieter:innen “diverse schlaflose Nächte bereitet und Ängste und Verzweiflung ausgelöst” hat.

Ein derartiges “Organisationsverschulden” ist jedoch kein Einzelfall, denn nur ein Jahr zuvor, gab es eine – nicht nur in der Höhe des Fehlbetrages – durchaus vergleichbare Korrektur der Nachtspeicherheizkosten 2020 für 412 Gewobag-Wohneinheiten in der Obstallee 2-22 (siehe Korrektur mit Beigeschmack)

Aber Korrektur heißt noch lange nicht korrekt – zumindest nicht derzeit für die Wohnungen Pillnitzer 1 bis 21: Denn auch in den korrigierten Abrechnungen der talyo sind – wie Marcel Eupen im vorläufigen Prüfbericht vom 24.3.  feststellte – noch manche offene Fragen, sowohl bei den Heizkosten* aber vor allem auch manche Unkorrektheiten, wie z.B. die Mietkosten der Rauchwarnmelder, die nicht auf die Mieterschaft umgelegt werden dürfen oder die nicht – wie erforderlich – herausgerechneten Kosten für Strom, Reinigung und Unterhalt der Tiefgarage u.v.m.

Die Mieterinnen und Mieter der Wohneinheiten am Westrand der Großwohnsiedlung dürfen sich zurecht also noch auf weitere Korrekturen und Gutschriften freuen und sind gut beraten: ihren eingelegten Widerspruch aufrechtzuhalten bzw. falls noch nicht geschehen nun auch auf die Korrektur Widerspruch einzulegen.

Übrigens: Die Initiative Pille 1-21 der Mieter:innen trifft sich, wie jeden Dienstag. so auch heute von 17.30 bis 19 Uhr im Familientreff im EG des Hochhauses Nr.21 am Nordende des Gebäuderiegels.

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 27.03.2023: Berliner Mietern wurde eine Viertelmillion Euro zu viel in Rechnung gestellt
Weil die Betriebskostenabrechnung für mehr als 400 Wohnungen in Spandau fehlerhaft war, musste sie korrigiert werden. Die Korrektur war auch nicht fehlerfrei.
Für viele Mieter im Pillnitzer Weg in Spandau war es ein Schock. Mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021, die noch kurz vor dem Jahreswechsel zugestellt wurde, forderte die Hausverwaltung hohe Nachzahlungen von teils bis zu mehreren Tausend Euro. Jetzt stellt sich heraus: Die Abrechnung war fehlerhaft.
Für alle der insgesamt 416 Wohnungen seien die Abrechnungen im Zuge einer „internen Prüfung korrigiert“ worden, teilte die Hausverwaltung Talyo auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. Die Talyo hatte die Abrechnungen erstellt, ist mittlerweile aber nicht mehr als Hausverwaltung für die Wohnanlage im Pillnitzer Weg 1–21zuständig.
Für einen Haushalt, der laut der fehlerhaften Abrechnung eigentlich 3303,65 Euro nachzahlen sollte, verringert sich die Forderung nach der Korrektur auf 195,04 Euro. Ein anderer Mieter soll statt einer Nachzahlung von 841,42 Euro nun ein Guthaben von 9,53 Euro haben. Einer weiteren Mieterin hingegen werden statt 505,64 Euro nun sogar 685,15 Euro in Rechnung gestellt – sie soll also rund 180 Euro mehr berappen.
„Wir haben die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2021 einer detaillierten Prüfung unterzogen und festgestellt, dass zwei Positionen unrichtig ausgewiesen wurden“, heißt es in einer Korrektur der Talyo an die Mieter. „Unter Position Hausreinigung konnten zwei Monatsrechnungen, Januar und Februar 2021, herausgerechnet werden.“ Dadurch hätten sich die Kosten um 3024,56 Euro reduziert.
Außerdem sei unter der Position Heizkosten ein „Fehler in der Rechnungslegung durch den Versorger festgestellt“ worden. Nach Abstimmung mit dem Versorger hätten sich die Kosten um 247.631,84 Euro verringert. Zusammen entspricht das rund einer Viertelmillion Euro. Auf Anfrage der Berliner Zeitung spricht die Talyo davon, dass die Rechnungslegung des Versorgungsunternehmens „nicht auf den vertraglich vereinbarten Konditionen“ basierte. Näher ins Detail geht sie aber nicht.

Mieterberater kritisiert mangelnde Kontrolle

Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), sieht den Fall kritisch. Es sei zwar „außerordentlich erfreulich“, dass sich nach der Korrektur unter der Position Heizkosten die Kosten um 247.631,84 Euro reduziert haben, doch bleibe bei ihm „das absolute Unverständnis“ darüber, „warum ein Fehler in einer derartigen Größenordnung nicht vor Versendung der Jahresabrechnung aufgefallen“ sei. Ein einfacher Vergleich der Jahre 2020 und 2021 hätte gezeigt, dass etwas nicht stimmen könne.
„Wenn eine derartige Plausibilitätskontrolle nicht stattgefunden hat, wovon ausgegangen werden muss, da die Nebenkostenabrechnung ansonsten nicht versandt worden wäre, muss von einem nicht akzeptablen Organisationverschulden der Hausverwaltung gesprochen werden“, sagt Eupen. Der „unverzeihliche Fehler“ habe vielen Mietern schlaflose Nächte bereitet und Ängste und Verzweiflung ausgelöst. „Das hätte nicht sein dürfen.“
Zugleich verweist er darauf, dass – anders als bei einer Korrektur zugunsten der Mieter – nachträglich höhere Forderungen zulasten der Mieter in der Betriebskostenabrechnung für 2021 nun nicht mehr möglich sind. „Eine solche Korrektur hätte bis zum 31. Dezember 2022 vorliegen müssen. Das ist hier nicht der Fall. Kein Mieter muss also nachträglich mehr zahlen“, sagt Eupen.

Korrektur der Abrechnung ebenfalls nicht fehlerfrei

Bei aller Kritik sieht der AMV-Chef aber auch Positives: „Wir begrüßen es, dass die Korrektur gegenüber allen Mieterinnen und Mietern der Wohnanlage vorgenommen worden ist, und zwar unabhängig davon, ob sie gegen die ursprüngliche Abrechnung Widerspruch eingelegt hatten oder nicht“, sagt er. So fair hätte sich nicht jede Hausverwaltung verhalten.
Allerdings: Selbst die Korrekturabrechnung ist nach Angaben des Mieterberaters „nicht fehlerfrei“. Das zeige eine Auswertung der zwischenzeitlich auf dem Wege der elektronischen Belegprüfung zur Verfügung gestellten Rechnungen. „So sind beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder unrechtmäßig auf die Mieter umgelegt worden, obwohl es sich bei diesen nicht um Betriebskosten handelt“, sagt Eupen. Auch andere Kostenpositionen könnten moniert werden, was der AMV zwischenzeitlich der Hausverwaltung mitgeteilt habe – mit der Aufforderung zur abermaligen Korrektur.
Eupens Rat: „Wir empfehlen allen Mieterinnen und Mietern, ihren ursprünglichen Widerspruch aufrechtzuerhalten.“ Diejenigen, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben, sollten dies umgehend nachholen. „Mieter, die hierbei Hilfe benötigen, sollten sich an die kostenlose Mieterberatung des Bezirksamts Spandau wenden.“

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 20.12.2022: Sprechstunden zu Fragen rund um das Mietrecht
AMV berät Mieter in Spandau auch 2023
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) übernimmt auch 2023 im Auftrag des Bezirksamtes die kostenlose Beratung von Menschen bei Mietrechtsangelegenheiten.

Im Mittelpunkt stehen alle zivilrechtlichen Fragen von Mieterinnen und Mietern wie Mietverträge, Mieterhöhungen, Betriebskosten oder Kündigungsschutz, erklärte der AMV. Informationen zu öffentlichen Leistungen wie Wohngeld gibt es dagegen nicht. Dies sei nicht Zweck der Mieterberatung. In solchen Fällen verweise der AMV an die entsprechenden Stellen. Die Sprechstunden des AMV werden 2023 an folgenden Orten angeboten:

Gemeinwesenverein Haselhorst, Burscheider Weg 21, montags von 9.30 bis 11.30 Uhr; Stadtteilbüro Siemensstadt, Wattstraße 13, montags von 12.30 bis 14.30 Uhr; Staakentreff, Obstallee 22d/e, montags von 15.30 bis 18.30 Uhr; Staakentreff, Brunsbütteler Damm 267, dienstags von 8 bis 10 Uhr; Stadtteiltreff Hakenfelde, Streitstraße 60, dienstags von 11 bis 13 Uhr; Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Straße 23-24, dienstags von 14 bis 16 Uhr; Kiezstube, Kraepelinweg 1, dienstags von 17 bis 19 Uhr; Familienzentrum Stresow, Grunewaldstraße 7, freitags von 8 bis 10 Uhr; Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstraße 39, freitags von 10.30 bis 13.30 Uhr. Die Freitag-Sprechstunde im Stadtteilzentrum Kladow findet dagegen ab 1. Januar nicht mehr statt.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/amv-beraet-mieter-in-spandau-auch-2023_a366920

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 06.02.2022 – Vonovia und Deutsche Wohnen: Ärger um Mieterhöhung von zehn Prozent

Vonovia versprach, Mietsteigerungen in Berliner Wohnungen auf ein Prozent jährlich zu begrenzen. Im Einzelfall sind aber stärkere Anhebungen möglich.
Die Unruhe unter Berlins Mietern ist groß. Seit Tagen werde er in der Mieterberatung „überrannt“, berichtet Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Der Grund: Neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen auch private Vermieter wie die Vonovia und ihre Tochter Deutsche Wohnen die Miete anheben.
Die Vonovia hat für „rund ein Achtel“ ihrer knapp 40.000 Wohnungen in Berlin „Mietanpassungen versandt“, sagte Unternehmenssprecher Matthias Wulff. Die Deutsche Wohnen will nach Angaben eines Sprechers die Mieten für 22.000 Wohnungen in Berlin raufsetzen.
Zwar haben Vonovia und Deutsche Wohnen vor ihrer Fusion im vergangenen Jahr zugesagt, reguläre Mieterhöhungen in ihrem Berliner Bestand in den nächsten drei Jahren auf ein Prozent jährlich zu begrenzen. Was sich nach einer moderaten Geschäftspolitik anhört, kann jedoch im Einzelfall zu stattlichen Mieterhöhungen führen, wie ein Beispiel aus Spandau zeigt.

Mieter: Das ist nicht mehr moderat

Für Johannes Heinrich (Name geändert) soll sich die Kaltmiete für seine rund 66 Quadratmeter große Wohnung bei der Vonovia von rund 500 Euro auf 550 Euro erhöhen – eine Anhebung um rund zehn Prozent. „Das ist nicht gerade moderat“, sagt Heinrich. So wie ihm geht es vielen anderen Haushalten. „Uns liegen seit Ende Januar diverse Mieterhöhungen vor, bei denen der Anstieg um die zehn Prozent beträgt“, sagt Mieterberater Eupen.
Die Vonovia spricht auf die Frage nach der durchschnittlichen Erhöhung von „acht Cent pro Quadratmeter“. Damit liege der Konzern „gleichauf mit den jüngst ausgebrachten Erhöhungen bei den landeseigenen, staatlichen Wohnungsunternehmen“. Der Faktencheck zeigt allerdings, dass bei den landeseigenen Unternehmen Mieterhöhungen um zehn Prozent zurzeit nicht möglich sind. In laufenden Verträgen dürfen die landeseigenen Unternehmen die Mieten nur um bis zu 2,5 Prozent anheben, sofern die Mieten in der Zeit des Mietendeckels abgesenkt wurden. Für alle anderen Wohnungen mit laufenden Verträgen darf die Miete um ein Prozent steigen.
Selbst bei der Deutsche Wohnen sind Mieterhöhungen stärker beschränkt als bei ihrem Mutterkonzern Vonovia. „Wir haben uns für eine freiwillige Kappungsgrenze von 30 Euro entschieden und bleiben damit deutlich unter dem, was der Mietspiegel ermöglicht“, sagt ein Sprecher der Deutsche Wohnen. Im Schnitt beschränke sich die Mieterhöhung dadurch pro Haushalt und Monat auf weniger als 20 Euro.

Unternehmen will Mietern entgegenkommen

AMV-Chef Eupen übt Kritik an den Mieterhöhungen. „Während Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hofft, dass sich die Immobilienwirtschaft im Rahmen des zu gründenden Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen auf ein freiwilliges Mietenmoratorium einlässt, erhöhen die potenziellen Partner Vonovia und deren Tochter Deutsche Wohnen zum 1. April kräftig die Mieten.“ Sie schafften damit „vollendete Tatsachen“ und kassierten „vorher nochmal schnell ab“, so Eupen. „Die Politik hofft und die Wohnungswirtschaft handelt.“ Die Melkkuh sei der Mieter. Die Vonovia und ihre Tochter Deutsche Wohnen heizten damit die extrem angespannte und emotionale Situation weiter an, warnt Eupen. Die Mieter hätten nichts davon, dass Vonovia und Deutsche Wohnen versprochen haben, den durchschnittlichen Anstieg der Miete auf jährlich ein Prozent zu begrenzen, da diese Versprechen sich auf alle Wohnungen der Unternehmen bezögen. Für einzelne Wohnungen seien höhere Mietsteigerungen möglich.
Mieter Johannes Heinrich aus der Vonovia-Wohnung in Spandau hält die Mieterhöhung ohnehin nicht für gerechtfertigt. Das Wohnumfeld leide unter Dreck und Ratten, sagt er, und die Wohnung sei in keinem guten Zustand. Sie verfüge zwar über Isolierglasfenster, doch diese seien undicht. „Wenn es regnet, läuft das Wasser rein“, sagt er. Das Parkett in der Wohnung sei nach einem Wasserschaden nie repariert worden und gewellt. Die Küche sei mit Einbaumöbeln ausgestattet, doch sei das Holz nach dem Wasserschaden aufgequollen. Der Voreigentümer habe die Schäden nicht repariert, aber zumindest die Miete nicht angehoben.
Immerhin: Die Vonovia will den Mietern entgegenkommen. „Wenn jemand Sorge hat, sich den neuen Mietpreis nicht leisten zu können, dann können sich unsere Mieterinnen und Mieter beim Sozialmanagement melden – wir finden gemeinsam eine Lösung“, sagt Vonovia-Sprecher Wulff.

Mieterhöhungspraxis noch nicht vereinheitlicht

Die Deutsche Wohnen gehört zwar mittlerweile als Tochter zum Vonovia-Konzern, doch in der Mietenpolitik unterscheiden sich beide Unternehmen, wie die aktuellen Erhöhungen zeigen. Die Deutsche Wohnen begrenzt Mieterhöhungen nicht nur auf 30 Euro pro Haushalt, während bei der Vonovia stärkere Steigerungen möglich sind. Bei der Deutsche Wohnen sind zudem Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel so begrenzt, dass ein Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – selbst wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde. Die Vonovia verspricht dagegen etwas allgemeiner, darauf zu achten, dass die Miete „bezahlbar bleibt“.
Nach dem Mietendeckel-Aus zeigte sich wiederum die Vonovia kulanter und verzichtete auf Mietnachzahlungen. Die Deutsche Wohnen machte Nachzahlungen davon abhängig, ob die Mieter finanziell dazu in der Lage sind. Auf die Frage, wann beide Unternehmen ihre Mieterhöhungspraxis angleichen, antwortet Vonovia-Sprecher Wulff: „Wir arbeiten gerade gemeinsam am Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen.“ Es kann also womöglich noch dauern.

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.01.2022: Hoher Beratungsbedarf bei den Betriebskosten

Spandau. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) hat im Jahr 2021 nach eigenen Angaben insgesamt 1259 Menschen an sieben Standorten beraten.
Die mit Abstand größte Nachfrage gab es mit 406 Beratungen in Staaken. Es folgten das Falkenhagener Feld mit 179, in der Wilhelmstadt mit 170 und in Haselhorst waren es 144 .
Mehr als 44 Prozent (555 Menschen) hatten Fragen zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Fragen zu Mietmangel und Mietminderung hatten 293 und zu Mieterhöhungsverlangen exakt 111 Menschen.
Der Mietendeckel war in 57 Fällen Grund, die Sprechstunde des AMV aufzusuchen, 32 Mal ging es um eine Kündigung.

AMV im Lichte der Presse:

staaken.info am 28.12.2021: AMV-Jahresbilanz 2021 der kostenlosen Mieterberatungen im Bezirk:

Staaken einsam an der Spitze!

Dank der kommunalen Gewobag? Diese Frage sei erlaubt, angesichts der Jahresbilanz des AMV für die kostenlosen, via Senat und Bezirksamt finanzierten Sprechstunden der Mieterberatung: Staaken und vor allem die Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg nimmt in der Rangliste der AMV-Standorte in 7 Spandauer Ortsteilen, mit über 400 persönlichen Beratungen einen einsamen Spitzenplatz ein – mehr als doppelt so viel wie beim “Zweitplatzierten”, der sogar größeren Wohnsiedlung im Falkenhagener Feld, mit einem gehörigen Wohnungsbestand des Wohnungskonzerns Deutsche Wohnen AG.
Insgesamt haben im Jahr 2021 vom AMV in Spandau, in den sieben verschiedenen Sprechzeiten und Orten persönlich bzw. per Telefon exakt 1. 259 Mieter:innen aus dem Bezirk Rat in den unterschiedlichsten Mietrechtsfragen gefunden.
Die fünf häufigsten Themen:
  1. Betriebs- und Heizkostenabrechnung       555 Beratungen = 44,08 %
  2. Mietmangel und Mietminderung                293 Beratungen =  23,27 %
  3. Mieterhöhungsverlangen                          111 Beratungen =     8,81 %
  4. Mietendeckel                                               57 Beratungen =     4,53 %
  5. Kündigung                                                   32 Beratungen =     2,54 %
Die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Spandau geschlossene Vereinbarung Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 endet mit dem bevorstehenden Jahreswechsel und damit auch die Finanzierung der doch so wichtigen kostenlosen Angebote der Mieterberatung direkt vor Ort.
Wir hoffen sehr, dass die Mieterberatung des AMV bei uns im Quartier, wie auch in den anderen Spandauer Ortsteilen, noch lange und weit über das Jahr 2021 hinaus fortgesetzt werden kann:
Nicht nur, weil der Mietrechtsexperte des AMV Marcel Eupen mit seinem Fachwissen und Engagement auch vielfache “ehrenamtliche” Unterstützung geboten hat, auf  Infoveranstaltungen und Mieterversammlungen der Mieterinitiativen aus dem Stadtteil, wie zuletzt zum Thema der Betriebskostenabrechnungen am 13.12. oder bei der Brandserie-Mieterversammlung am 20.12. auf der Wiese.

AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Bürgerbüro Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 9A, 13589 Berlin

Montag 18 – 19  Uhr, Mittwoch 10.30 – 12 Uhr,Freitag 18 – 19.30 Uhr, Samstag 10 – 12 UhrTel:  236 054 05 | mobil: 0174 48 32 728Email: info@mieter-verbraucherschutz.berlin

Die Beratungsstunden des AMV im Quartier der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg:

Montags von 16-19 UhrStadtteilzentrum StaakentreffObstallee 22 E

https://www.staaken.info/2021/12/staaken-einsam-an-der-spitze/

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 16.12.2021 – Hochhaus in Spandau: Mieter fühlen sich nach Feuer von Gewobag im Stich gelassen

Bewohner aus dem Gebiet Heerstraße Nord kritisieren das Verhalten ihres Vermieters. Das ist die landeseigene Gewobag.
Mieter im Gebiet Heerstraße Nord in Spandau durchleben gerade schwere Zeiten. Neben teils hohen Nachzahlungen bei den Heizkosten und dem Wegfall bislang gewährter Mietnachlässe versetzt eine Reihe von Brandstiftungen die Bewohner in Angst und Schrecken. Eine Woche nach dem Feuer in einem 18-geschossigen Hochhaus in der Obstallee schildert Mieterin Linda H., wie es ihr erging – und warum sie über das Verhalten ihres Vermieters, der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag, enttäuscht ist.
„Als der Brand ausgebrochen ist, war ich in meiner Wohnung im zweiten Stock“, berichtet Linda H. „Ich hatte schon Brandgeruch in der Nase und dachte zuerst noch, dass das vielleicht nur eine Erinnerung an einen Fassadenbrand ist, den es einige Tage zuvor unter meinem Fenster gegeben hatte.“ Doch dann habe die Polizei gegen ihre Wohnungstür geschlagen. „Sofort raus, hieß es“, sagt Linda H. „Ich hatte noch mein Nachthemd an, habe mir schnell Jacke und Schuhe angezogen, den Computer geschnappt und bin dann raus.“
Zwei Stunden habe sie draußen im Schneeregen gestanden und gefroren. In der Hoffnung, dass sie bald wieder in die Wohnung kann. „Weil wir erst mal nicht so schnell zurück durften, bin ich zu meiner Mutter gegangen“, berichtet Linda H. Als sie am Nachmittag wieder ins Wohnhaus gelassen wurde, sei von der Gewobag keiner zu sehen gewesen. „Zum Glück stand vor unserem Haus unser Mieterbeirat. Der hat mir gesagt, dass ich ins Hotel Ibis gehen könnte, wo es Ersatzunterkünfte gebe“, so Linda H. Das habe sie getan. „Für mich ist das sehr wichtig, weil ich gerade eine Fortbildung absolviere, die täglich von 8 bis 16 Uhr online stattfindet“, so die Mieterin. „Ich bin also für meine berufliche Zukunft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen.“

Mieterbeirat fordert eine Taskforce

Im Hotel dürfe sie aber nur noch bis zu diesem Freitag bleiben. „Um 12 Uhr muss ich raus. Was dann passiert, weiß ich nicht“, sagt Linda H. Das Problem: Die Gewobag sei einfach nicht zu sprechen. „Ich versuche jeden Tag, sie zu erreichen, aber es meldet sich einfach niemand. Weder telefonisch noch per E-Mail“, so Linda H. „Ich kenne das leider schon.“ Seit einem Jahr funktioniere ihre Klingel nicht, auch die Gegensprechanlage sei kaputt. „Ich habe immer wieder Schadensmeldungen geschrieben. Ein halbes Jahr. Ohne Erfolg“, so Linda H.
Christopher Ortmann, Mieterbeirat in der Wohnsiedlung, bekräftigt die Kritik am Vermieter. „Die Gewobag hat die Mieter nach dem Brand am Freitag letzter Woche komplett im Stich gelassen“, sagt er. Die Gewobag sollte jetzt auf die Situation reagieren und eine Taskforce bilden, die bei Bränden sofort aktiviert werden muss, fordert er. Seit März dieses Jahres haben sich im Quartier Heerstraße/Maulbeerallee in Spandau Brandvorfälle gehäuft. Bereits vor dem Feuer im Wohnhochhaus zählte die Gewobag in ihren Beständen 13 Brände.
Die Gewobag stellt die Kommunikation mit den Mietern nach dem Brand im Wohnhochhaus anders dar. Die Gewobag habe ihren Mietern die Ersatzunterkunft im Hotel „persönlich vor Ort und telefonisch über unser Service-Center benannt“, so eine Unternehmenssprecherin. „Unsere Mitarbeiter haben darüber hinaus die Mieterinnen und Mieter persönlich vor Ort sowie über Hausaushänge darüber informiert, sich um alternative Unterkünfte zu bemühen.“ Aktuell seien 72 Zimmer des Hotels durch Mieter belegt. Für die Kosten komme die Gewobag auf.

Bewohner fordern einen Sicherheitsdienst

Aufzüge, Heizungen, Wasserversorgung, Strom sowie der Empfang von Fernsehen und Internet wurden laut Gewobag durch den Kellerbrand im Wohnhochhaus beeinträchtigt. Die Abarbeitung der Schäden erfolge „sukzessive“. Seit Dienstag gebe es „in fast allen Wohnungen“ wieder Strom und einen reparierten Aufzug. Die Sanitärarbeiten haben laut Gewobag ebenfalls am Dienstag begonnen. Zum Freitagabend solle auch die Warmwasserversorgung wiederhergestellt sein, sodass Mieter, die im Hotel oder bei Freunden oder Familien untergekommen seien, wieder in ihre Wohnungen zurückkönnen. Darüber seien die Mieter „persönlich und über Hausaushänge bereits informiert“ worden. Linda H. scheinen die Informationen nicht erreicht zu haben. „Ich habe von der Gewobag überhaupt gar nichts gehört“, teilt sie am Donnerstag mit. „Ich bin verzweifelt.“ Auf Nachfrage räumt die Gewobag ein, dass die Verbindungen für Internet- und Fernsehen im Hochhaus noch nicht wiederhergestellt sind. Dies werde noch Zeit in Anspruch nehmen.
Trotz des neuerlichen Feuers hält die Gewobag die Wiedereinführung eines Sicherheitsdienstes nicht für notwendig. „Unter Berücksichtigung der Größe des Quartiers, der baulichen Gegebenheiten sowie der sehr unterschiedlichen Tageszeiten und auch Ursachen der Brandereignisse lässt sich ein Zusammenhang zwischen Schadensereignissen und einer fehlenden Bestreifung nicht herstellen“, erklärt das Unternehmen. Die Mieter sammeln unterdessen Unterschriften für die Einführung eines Sicherheitsdienstes. Etwa 800 Unterschriften seien schon zusammengekommen, so Mieterin Petra W.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) stellt sich hinter die Bewohner. „Wir unterstützen die Mieter in der Forderung, einen Sicherheitsdienst mit dem Schutz der Wohnsiedlung zu beauftragen, zumindest solange die Brandstiftungen andauern“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Außerdem erwarten wir, dass die Gewobag einen Risiko-Beauftragten für das Wohngebiet einsetzt, der Tag und Nacht ansprechbar ist.“ Mehr noch: „Schließlich sehen wir uns wegen vielfach verschleppter Reparaturen gezwungen, bei der Gewobag eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wohnhäuser anzumahnen“, sagt Eupen. Diese finde zurzeit „leider nicht statt“.