Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 29.05.2015: Mieterverein zum Wohnungsmarkt in Berlin – Eine Art Wohnungs-TÜV gegen gezielte Mieter-Vertreibung!

Eigentümer lassen ihre Häuser gezielt verwahrlosen – das kommt auch in Berlin vor. Laut Mieterverein werden die Sitten auf dem Wohnungsmarkt immer rauer. Was tun?

Die Sitten auf dem Berliner Wohnungsmarkt sind nach Ansicht des Mietervereins „zweifelsohne“ rauer geworden. „Es ist die Vermutung, man könne aus Beton Gold machen“, sagte Geschäftsführer Reiner Wild der Deutschen Presse-Agentur. Das beflügele offensichtlich einige Vermieter.

„Gottseidank“ gebe es nur sehr wenige Eigentümer, die eine solche Strategie fahren, erläuterte Wild. „Natürlich brauchen auch Wanderarbeiter Unterkünfte. Das ist keine Frage.“ Aber letztlich helfe es den Arbeitern auch nicht bei ihrer Integration.

Bei Überbelegung oder Demolierungen am Gebäude kann laut Wild die Bauaufsicht eingreifen. Er verweist auf das Bau- und Wohnungsaufsichtsgesetz – eine Vorschrift, die nicht alle Bundesländer hätten. Und: „Wir haben schon immer darauf gedrungen, dass man im Grunde eine Art Wohnungs-TÜV bräuchte, mit dem solche Prozesse verhindern werden. Ein schleichender Verfall durch Desinvestition müsste aus unserer Sicht eigentlich untersagbar sein.“

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mieterverein-zum-wohnungsmarkt-in-berlin-eine-art-wohnungs-tuev-gegen-gezielte-mieter-vertreibung,10809148,30816614.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 28.05.2015: Mieten-Volksentscheid in Berlin – Erste öffentliche Debatte zwischen SPD und Mieten-Bündnis!

Der Senat will mit den Initiatoren für einen Mieten-Volksentscheid über einen Kompromiss verhandeln. Bisher lassen die Aktivisten sich darauf nicht ein, doch immerhin kam es zu einem ersten Treffen. Auf einer Podiumsdiskussion erneuerte SPD-Chef Jan Stöß das Verhandlungsangebot.

Stöß bekräftigte den Vorstoß: „Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, auf unser Verhandlungsangeboteinzugehen“, sagte er in Richtung Hamann. Über das Kernziel einer sozialen Wohnungsbaupolitik sei man sich schließlich einig. Mitglieder der Bürgerinitiative hätten zudem selber eingeräumt, dass ihr Gesetzentwurf verbesserungswürdig sei. Ihn trotzdem unverändert per Volksentscheid durchsetzen zu wollen, würde dem Anliegen nicht dienen, sagte Stöß. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien zu teuer, hätten unerwünschte Nebenwirkungen und begünstigten teilweise die Falschen, nämlich Privateigentümer.

Hamann vermittelte jedoch den Eindruck, als lehnte sie das Gesprächsangebot der SPD ab. „Wir reden doch seit Jahren mit Ihnen! Ich denke, wir sollten jetzt die Berlinerinnen und Berliner abstimmen lassen“, sagte sie.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mieten-volksentscheid-in-berlin-erste-oeffentliche-debatte-zwischen-spd-und-mieten-buendnis,10809148,30808144.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

FOCUS Online am 28.05.2015: Stiftung Warentest prüft Mineralwasser – Von wegen natürlich: Mit diesem Wasser trinken Sie Rostschutzmittel!

Laut Hersteller soll natürliches Mineralwasser vor allem eines sein: rein, mineralstoffreich und aus der Region. Leider halten nicht alle Anbieter diese Versprechen. In drei Wässern fanden die Warentester Fremdstoffe.

  • Sechs der Wässer schnitten in allen Prüfpunkten einwandfrei ab
  • Original Selters Classic“, „Harzer Grauhof Medium“ und „Glashäger Classic“ verunreinigt
  • Gesundheitsgefährdend war keines der Mineralwässer

Die Stiftung Warentest hat 20 regionale Mineralwassersorten überprüft. Das Ergebnis: Auch bekannte Namen sind keine Garantie für Reinheit.

In drei der getesteten Wassermarken fanden die Tester oberirdische Verunreinigungen:

  • im bekannten „Original Selters Classic“ (Süßstoff, Rostschutzmittel),
  • in „Harzer Grauhof Medium“ (Süßstoff, Pestizide) und
  • in „Glashäger Classic“ (Rostschutzmittel).

Alle 20 getesteten Produkte erfüllen zwar die mikrobiologischen Vorgaben der Verordnung und sind für Gesunde kein Problem. Doch zwei Medium-Wässer könnten aufgrund der Keimbefunde für immunschwache Menschen kritisch sein und sollten deshalb besser abgekocht werden.

http://www.focus.de/gesundheit/videos/stiftung-warentest-prueft-mineralwasser-von-wegen-natuerlich-mit-diesem-wasser-trinken-sie-rostschutzmittel_id_4711534.html

Aus der Rubrik “Verbraucherstudien”:

Pressemitteilung der TAG Immobilien AG vom 27.05.2015: Studie – Mieter über Serviceleistungen des Hauseigentümers kaum informiert!

Deutschlands Mieter wissen zu wenig über die Serviceleistungen ihres Hauseigentümers. Jeder Fünfte weiß nicht, ob es überhaupt einen Hausmeister in seinem Objekt gibt oder ob Gemeinschaftsflächen vorhanden sind. Jedem Vierten fehlen etwa Kenntnisse darüber, ob der Vermieter Reparaturen in der Wohnung auch am Abend durchführen lässt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie der TAG Immobilien AG gemeinsam mit der TU Darmstadt. Dazu wurden 1.000 Mieter in Deutschland befragt.

“Wohnungsunternehmen müssen sich nicht nur intensiver mit einem flexiblen und kreativen Service auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mieter einstellen, sondern sie auch regelmäßig über das vorhandene Angebot informieren und präsent sein. Das wird heute von ihnen erwartet”, sagt Experte Schiereck.

http://www.tag-ag.com/presse/pressemitteilungen/news-detailansicht/article/studie-mieter-ueber-serviceleistungen-des-hauseigentuemers-kaum-informiert

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn ausschließlich der Genosse eine Modernisierungsmieterhöhung bekommt, der während der Durchführung der Modernisierungsarbeiten seine Miete gemindert hat, und alle anderen Genossenschaftsmitglieder, die keine Mietminderung geltend gemacht haben, nicht?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 159/08, Urteil vom 14.10.2009) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 212/2009 vom 14.10.2009 wie folgt aus: “Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beklagte mit ihrem auf § 558 BGB gestützten – insoweit unstreitig berechtigten – Mieterhöhungsverlangen nicht gegen den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Da die Klägerin – als einziges Mitglied der Genossenschaft – die Miete wegen der durch die Bauarbeiten verursachten Beeinträchtigungen gemindert hat, hat sie keinen Anspruch darauf, dass die Beklagte ihr gegenüber auf eine nach § 558 BGB zulässige Mieterhöhung ebenso verzichtet wie gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern, die ebenfalls zur Mietminderung berechtigt waren, diese aber nicht geltend gemacht haben. Aus der Berechtigung der Klägerin zur Minderung und der Unabdingbarkeit dieses Rechts (§ 558 Abs. 4 BGB) folgt nicht, dass der Genossenschaft gegenüber der Klägerin eine Mieterhöhung verwehrt wäre. Die Klägerin hatte – in gleicher Weise wie die anderen Genossenschaftsmitglieder – die Wahl zwischen der Geltendmachung der Minderung und dem (freiwilligen) Verzicht der Beklagten auf eine Mieterhöhung aufgrund der durchgeführten Modernisierungsarbeiten. Die Klägerin kann unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht verlangen, in den Genuss sowohl der Mietminderung als auch des freiwilligen Verzichts der Beklagten auf die nach § 558 BGB zulässige Mieterhöhung zu kommen.”

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Berliner Zeitung am 27.05.2015: Bauprojekt in Berlin-Kreuzberg steht still – Der Möckernkiez muss auf die Zukunft warten!

Die Genossenschaft Möckernkiez versucht in Berlin-Kreuzberg, ein neues Stadtquartier als Gegenmodell zu teuren Investorenträumen zu errichten. Doch das Projekt steht still, seit über einem halben Jahr schon ruhen die Bauarbeiten.

Die Genossenschaft Möckernkiez will auf dem rund 30.000 Quadratmeter großen Areal ein neues Stadtquartier mit 464 Wohnungen, einem Hotel, einer Kita und gewerblichen Flächen errichten. Es soll ein Modellprojekt werden: ein Quartier für Jung und Alt, barrierefrei, mit hohen ökologischen Standards und Gemeinschaftsflächen.

Am 29.05.2015 will sich auf einer Mitgliederversammlung der neue Vorstand dazu äußern, der die alte, glücklose Führung der Genossenschaft zu Beginn des Jahres abgelöst hat. Dabei geht es um die Frage, ob das derzeit größte Neubauprojekt einer Genossenschaft in Berlin noch zum Erfolg geführt werden kann. Oder nicht.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bauprojekt-in-berlin-kreuzberg-steht-still-der-moeckernkiez-muss-auf-die-zukunft-warten,10809148,30802242.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Kein Milieuschutz für Neukölln-Nord!

Der Tagesspiegel am 26.05.2015: BVV lehnt Antrag ab – Kein Milieuschutz für Nord-Neukölln!

Durch den neuen Mietspiegel wurden zahlreiche Quartiere in Nord-Neukölln deutlich aufgewertet. Nun hat der BVV-Ausschuss einen Antrag von Bewohnern des Bezirks zum Milieuschutz abgelehnt.
Das Bündnis Berliner Mietenvolksentscheid macht jetzt auch auf Bezirksebene Druck. Die Neuköllner Kiezgruppe des Bündnisses unterstützt einen Einwohnerantrag, alle Quartiere von Nord-Neukölln zum Milieuschutzgebiet zu erklären.

Am 26.05.2015 lehnte der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung mit der SPD/CDU-Mehrheit den Antrag ab.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bvv-lehnt-antrag-ab-kein-milieuschutz-fuer-nord-neukoelln/11828248.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung

Am 27. Mai hat die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung beschlossen. Künftig können Verbraucher und Unternehmer dann für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.

„Durch den Ausbau der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas nach dem Beschluss.
Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten, etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen, in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Häufig führe die Schlichtung dann zügig zu einer einvernehmlichen Lösung und erspare den Beteiligten damit den Weg zu den Gerichten, so Maas weiter.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150527_ADR-Richtlinie.html?nn=3433226

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DIE WELT am 27.05.2015: Warum der deutsche Wohnungsmarkt versagt!

Mietspiegel sind lückenhaft, Kaufpreise für keinen Marktteilnehmer ersichtlich. Deutschland hat einen der ineffizientesten Häusermärkte Europas. Davon profitieren Makler, Anwälte und Gutachter.

“Bei der Erstellung des Berliner Mietpreisspiegels waren Amateure am Werk”, schimpft der Dortmunder Professor für Statistik, Walter Krämer. “Schon die Erhebung der Daten krankt daran, dass für einen Mietspiegel für fast zwei Millionen Wohnungen in Berlin rund 100.000 Haushalte angeschrieben werden und nur ganze 10.000 den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. Und wer ist das? Oberlehrer, Professoren und Erbsenzähler – damit gewährleistet man keine Repräsentativität.”

Michael Voigtländer, Immobilienökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW), schlägt als kostengünstigere Alternative eine Meldepflicht für Vermieter vor. “Sie müssten die Details jedes einzelnen ihrer Mietverträge an die Stadt melden, die dann auf dieser Grundlage einen soliden Mietspiegel erstellen kann.”

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article141525947/Warum-der-deutsche-Wohnungsmarkt-versagt.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Entspricht die Haltung von mehr als einem Hund in der Regel noch dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 424 C 28654/13, Urteil vom 12.05.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG München in seiner Pressemitteilung Nr. 53/2014 vom 05.12.2014 wie folgt aus: “Das Gericht hat festgestellt, dass im schriftlichen Mietvertrag keine Vereinbarung über die Hundehaltung getroffen worden war. Die Formularfelder dort sind insoweit offen gelassen. Die Mieter konnten durch die Aussage eines Zeugen aber nachweisen, dass der Vermieter mündlich die Haltung eines Hundes zugestanden hat. Die Mieter konnten jedoch nicht beweisen, dass der Vermieter mit der Haltung von fünf Hunden einverstanden war bei Mietvertragsschluss.

Das Gericht stellt fest, dass die Haltung von mehr als einem Hund in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung entspreche.”