Archiv für den Monat: Juni 2019

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 28.06.2019: Wohnungsmarkt – Über 6000 landeseigene Wohnungen stehen leer

Trotz des angespannten Mietmarkts wird ein Teil des Bestands von landeseigenen Gesellschaften nicht vermittelt. Das ist der Grund.

Angesichts der Wohnungsnot auf dem Berliner Markt wirkt es unwahrscheinlich, dass sich keine Interessenten finden. Tatsächlich steht ein Teil der landeseigenen Wohnungen längerfristig leer. 6280 waren es laut der neuesten Ermittlung für das vierte Quartal 2018, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. Nach Recherchen des RBB soll in Prenzlauer Berg mindestens ein Mietshaus betroffen sein, in dem Wohnungen seit Jahren leer stehen – es befindet sich im Besitz der Gewobag, die zu den sechs großen landeseigenen Gesellschaften gehört.

„Spekulativer Leerstand wird nicht toleriert“

Nun reagiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und weist die Mutmaßung, dass der Leerstand in Landesimmobilien absichtlich herbeigeführt wird, zurück. „Es gibt bei den städtischen Wohnungsunternehmen keinen gewollten vermietungsbedingten Leerstand“, erklärt eine Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Und nennt für die Nichtvermietung einen einfachen Grund: „Umfangreiche Sanierungen und Modernisierungen, die eine Freimachung der Objekte erfordern.“ Gleich nach Abschluss der Bauarbeiten sollten die Wohnungen der landeseigenen Gesellschaften dem Markt wieder zur Verfügung stehen. „Spekulativer Leerstand wird nicht toleriert und kommt bei den städtischen Wohnungsunternehmen auch nicht vor“, heißt es aus der Verwaltung.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226315891/Ueber-6000-landeseigene-Wohnungen-stehen-leer.html?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1561707478

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Morgenpost am 27.06.2019: Immobilienkongress – Immobilienbranche diskutiert über Miet-Regulierungen

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert Unternehmen auf, gegen „schwarze Schafe“ vorzugehen.

Vor dem Eingang der Verti Music Hall am Mercedes Platz in Friedrichshain verteilen Aktivisten falsche 500 Euro Scheine und Flugblätter, in denen sie dazu auffordern, dem „Immobilienkongress auf die Pelle zu rücken“. Im Inneren der Halle haben sich unterdessen an diesem Donnerstag rund 2000 Vertreter der Immobilienbranche versammelt, um für „Miteinander statt Gegeneinander“ zu werben – so das diesjährige Motto der Veranstaltung, das allerdings bei den Demonstranten vor der Tür nicht ankommt.

Auch wenn im Innern der Halle von den Protesten vor der Tür nichts zu hören und zu sehen ist, bestimmen doch die Themen des Berliner Bündnisses „Mietenwahnsinn stoppen“ die Diskussionen im Inneren. „Noch nie zuvor stand die Immobilienwirtschaft so sehr im Fokus der Öffentlichkeit wie aktuell“, sagte Andreas Mattner, Präsident des Zentrale Immobilienausschusses (ZIA) in seiner Eröffnungsrede. Enteignungsdebatten in Milliardenhöhe, wie sie das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ fordert, sowie der Berliner Mietendeckel, mit dem der Berliner Senat die Mieten für fünf Jahre einfrieren will, „sind wirtschaftlich unvorstellbar.“ Dabei müsste die Gesellschaft viel mehr über bezahlbares Bauen sprechen – und zwar mit der Politik, die ja die Rahmenbedingungen schaffe.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hingegen äußerte Verständnis für die Demonstranten vor der Tür. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das steht auf den Plakaten.“ Als Sozialdemokratin treibe es sie um, wenn in Großstädten bezahlbarer Wohnraum fehle. Natürlich gebe es keine einfachen Antworten auf dieses Problem, doch das Berliner Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen zeige vor allem eines: „Wie groß die Not der Menschen ist. Das Grundbedürfnis Wohnen dürfen wir daher nicht allein den Märkten überlassen“, sagte sie. Deshalb habe die Bundesregierung auch die Mietpreisbremse verschärft und arbeite an Mieterschutzgesetzen. Wenn es um ein besseres Miteinander statt Gegeneinander gehe, sei auch die Immobilienwirtschaft aufgerufen, ihren Teil beizutragen. „Gehen Sie bitte gegen Ihre schwarzen Schafe vor“, sagte Schulze.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226312601/Immobilienbranche-diskutiert-ueber-Miet-Regulierungen.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 27.06.2019: Immobilien-Präsident Andreas Mattner – „Haben wir die schwarzen Schafe übersehen?“

Beim „Tag der Immobilienwirtschaft“ versucht sich die Branche in Selbstkritik – zumindest ein bisschen.

Mut, das muss man der Immobilienwirtschaft lassen, hat sie. Für sein alljährliches Branchentreffen hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sich nämlich jene Stadt ausgesucht, in der seit Monaten überdie Enteignung ihrer Mitgliedsunternehmen debattiert wird. Damit nicht genug: Der Veranstaltungsort, die Verti Music Hall, liegt ausgerechnet in dem Bezirk, Friedrichshain-Kreuzberg, dessen Baustadtrat Florian Schmidt seit Monaten gegen Spekulanten und Geschäftemacher am Immobilienmarkt wettert.

Doch nicht nur die Ortswahl fiel verblüffend aus, auch die Begrüßungsrede von ZIA-Präsident Andreas Mattner. Verblüffend selbstkritisch, um genau zu sein: „Es steht nicht gut um das Image unserer Branche“, gestand der Lobbyist vor den mehr als 2000 Gästen der Veranstaltung. Und schickte gleich noch eine selbstkritische Frage hinterher: „Haben wir übersehen, dass es auch bei uns schwarze Schafe gibt?“ Ein konkrete Antwort wollte Mattner letztlich dann allerdings nicht geben. Auf jeden Fall sei aber versäumt worden, die Menschen davon zu überzeugen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Branche anständig verhalte. Auch das habe dazu geführt, dass in Berlin nun Diskussionen geführt würden über Regularien wie Mietendeckel und Enteignungen.

Noch deutlicher als der Verbandspräsident wurden andere Besucher am Donnerstag. „Natürlich gibt es schwarze Schafe“, sagte etwa der Berliner Projektentwickler Xaver Egger. „Es sind zwar nicht viele, aber sie schaden unserer Arbeit enorm.“ Dass die Berliner Landespolitik nun mit Mietendeckel und Enteignungsdrohungen gegen die Branche vorgehe, hält er dennoch für falsch: „Das wird nicht helfen, die Wohnungsnot in der Stadt zu beheben.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/immobilien-praesident-andreas-mattner-haben-wir-die-schwarzen-schafe-uebersehen/24502342.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 27.06.2019: Berliner Mietendeckel – Mieterhöhungsstopp könnte auch Staffelmieten betreffen

Der geplante Mieterhöhungsstopp für fünf Jahre in Berlin könnte auch Staffelmieten betreffen. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte dem Handelsblatt (Donnerstag): „Bei Staffelmietvereinbarungen ist die zum Wirkungszeitpunkt des Berliner Mietengesetzes geltende Mietstaffel relevant, diese darf während der Laufzeit des Mietengesetzes nicht weiter erhöht werden.“

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-mietendeckel-mieterhoehungsstopp-koennte-auch-staffelmieten-betreffen-32766028

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

WELT am 25.06.2019: Plötzlich entdeckt auch die CDU die Nöte der Berliner Mieter

Während Rot-Rot-Grün in Berlin am Mietendeckel zimmert, nimmt nun auch die CDU Mieterinteressen stärker in den Blick. Eine „rechtsverbindliche Vereinbarung über Mietenstabilisierung“ sei möglich, heißt es.

In der Berliner CDU scheint nun das Bedürfnis zu wachsen, nach den weitreichenden Ankündigungen des rot-rot-grün regierten Senats ebenfalls auf die 1,2 Millionen Berliner Mieterhaushalte zuzugehen. Wenigstens ein bisschen.

Christian Gräff, Sprecher für Wirtschaftspolitik und zuständig für die Themen Bauen und Wohnen in der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte im Gespräch mit WELT: „Ich könnte mir vorstellen, dass man zu einer gemeinsamen rechtsverbindlichen Vereinbarung über eine Art von Mietenstabilisierung kommen kann, wenn man sich an einen Tisch setzt und wirtschaftlich machbare Lösungen für alle Seiten findet.“

Grundsätzlich zeigt CDU-Mann Gräff Interesse an einem übergreifenden Bündnis am Berliner Wohnungsmarkt. „Vorbild ist für mich das Hamburger Bündnis für Wohnen“, sagte er WELT. „In Berlin könnten wir ein Bündnis über stabile Mieten und Neubau schmieden. Vor Kurzem haben wir den Senat dazu aufgefordert, in diesem Zusammenhang die Beteiligten an einen Tisch zu bringen, der Stadtentwicklungssenat hat aber abgelehnt.“

Das Hamburger Bündnis war 2016 zwischen dem Senat und der Wohnungswirtschaft in der Hansestadt geschmiedet worden und beinhaltet unter anderem Zusagen über die vergünstigte Vergabe von Grundstücken, Belegungsrechte für Mieter und günstigen Neubau. Strengere Mietgesetze sind nicht enthalten.

Christian Gräff betont, man habe „bereits im vergangenen Jahr einen ‚Masterplan Wohnen‘ beschlossen“, „unter anderem mit einem Subjektförderungsmodell, einem Berliner Mietergeld. Das Ziel war dabei auch, mehr bezahlbare neue Mietwohnungen für die Mitte der Gesellschaft bereitzustellen – also für jene Haushalte, die keinen Anspruch auf Wohnberechtigungsscheine oder Sozialwohnungen haben, sich aber auch die hohen Neubaumieten nicht leisten können.“ Der Masterplan Wohnen liegt jedoch in der Hauptstadtschublade.

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article195877443/Mietendeckel-Die-CDU-ist-in-Berlin-nicht-mehr-ganz-auf-Kurs.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 25.06.2019: Deutsche Wohnen führt Härtefallregelung bei Mieterhöhungen ein

Selbstverpflichtung

Kaum hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am 18.06.2019 Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz/Mietendeckelbeschlossen und diese veröffentlicht, kündigt die Deutsche Wohnen auf ihrer Homepage am 22.06.2019 unter dem Titel „Unser Versprechen an unsere Mieter“ eine Härtefallregelung bei Mieterhöhungen ab dem 01.07.2019 an.

Erhöhung der Nettokaltmiete

In der Erklärung heißt es zu Mieterhöhungen der Nettokaltmiete wie folgt:

“Zukünftig werden wir bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB wie folgt vorgehen:

Wir werden Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht vornehmen, wenn und soweit dadurch die Jahresnettokaltmiete für eine bedarfsgerechte Wohnfläche² mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen würde.³

Sofern ein Mietspiegel vorhanden ist, werden Mieterhöhungen nur auf dessen Basis ausgesprochen und auf Begründungen durch Vergleichswohnungen oder Gutachten verzichtet.

²Maßgebend sind § 27 Abs. 4 WoFG i.V.m. der Ausführungsvorschrift zur Festlegung von Wohnungsgrößen von SenStadtWohn vom 17. April 2018. ….

³Eine Überschreitung der Erhöhungsgrenze kann von Mieterinnen und Mietern der Deutsche Wohnen bei einer Mieterhöhung jeweils innerhalb von einem Monat nach einem Mieterhöhungsverlangen geltend gemacht werden, unter der weiteren Voraussetzung, dass sich die Mieter und die in ihrem Haushalt lebenden Personen mit der Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse einverstanden erklären.”

Erhöhung der Miete bei Modernisierungen

Bei Modernisierungen lautet die Erklärung wie folgt:

“Wir werden Mieterhöhungen nach Modernisierungen (§ 559 BGB) nicht vornehmen, wenn und soweit dadurch die Jahresbruttowarmmiete für eine bedarfsgerechte Wohnung mehr als 30 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens einer Mieterin oder eines Mieters und der im Haushalt lebenden Personen betragen würde.1

1Für die Feststellung des Vorliegens eines finanziellen Härtefalls kommt es auf die Einkommensverhältnisse des Mieters zum Zeitpunkt der Zustellung der Mieterhöhung (gemäß § 559 BGB) an. Dies gilt auch für die Feststellung der Bruttowarmmiete. Voraussetzung ist, dass der Mieter der Deutsche Wohnen die Härte im Hinblick auf die Miethöhe bis zum Ablauf des übernächsten Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, durch ein formloses Schreiben mitgeteilt hat. …”

Selbstverpflichtung mit Rücktrittsklausel

Am Ende der Erklärung heißt es in der Fußzeile:

“Diese Erklärung gilt ab dem 1. Juli 2019 zunächst für die Dauer von 5 Jahren. Sie gilt für alle derzeit bestehenden und zukünftig abzuschließenden Mietverhältnisse über Mietwohnungen. Es sei denn, dass einvernehmlich im jeweiligen Mietverhältnis eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Etwaige bereits bestehende individuelle Vereinbarungen zwischen der Deutsche Wohnen SE und ihren Mieterinnen und Mietern, die gegenüber dieser Vereinbarung für die Mieterinnen und Mieter vorteilhafter sind, bleiben selbstverständlich bestehen. Sollten weitere regulatorische Eingriffe in das Mietrecht in Kraft treten, behalten wir uns vor, diese Erklärung zurückzunehmen.”

Mieter sollen per Brief über die Selbstverpflichtung in den nächsten Tagen von der Deutsche Wohnen informiert werden.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-politik/deutsche-wohnen-fuehrt-haertefallregelung-bei-mieterhoehungen-ein_a221104

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 24.06.2019: Wohnungswirtschaft – Aufgeheizte Stimmung am „Immobilientag“

Das Wohnungsunternehmen Aroundtown will gegen den Mietendeckel klagen.

Aroundtown kündigt Klage gegen den Berliner Mietendeckel an

Unterdessen hat das börsennotierte Immobilienunternehmen „Aroundtown“ mit Sitz in Luxemburg angekündigt, gegen den geplanten Berliner Mietendeckel zu klagen. Das berichtete zuerst der Tagesspiegel in seiner Montags-Ausgabe. Die Aktiengesellschaft „Aroundtown“ ist zu 39 Prozent am Wohnimmobilien-Portfolio „Grand City Properties“ beteiligt, das in Berlin stark vertreten ist.

Im Hause von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) reagierte man am Montag zurückhaltend auf die Ankündigung. „Allen Beteiligten ist klar, dass wir juristisch Neuland betreten mit der geplanten Gesetzgebung zum Mietendeckel“, sagte Behördensprecherin Katrin Dietl. Zu einzelnen, angekündigten Klagen zu einem Gesetz, das sich noch in der Erarbeitung befindet, wolle man keine Stellung nehmen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226279547/Aufgeheizte-Stimmung-am-Immobilientag.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 25.06.2019: Mietendeckel – „Stadt und Land“ verschickt keine Mieterhöhungen mehr

Für Mieter der kommunalen „Stadt und Land“ greift der Mietendeckel schon heute. Der Geschäftsführer Malter erklärt, warum das so ist.

Der vom rot-rot-grünen Senat geplante landesweite Mietendeckel hat auch erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Wohnungsunternehmen. Und das schon bereits in diesem Jahr, obwohl der Mietendeckel, der die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Stadt für fünf Jahre einfrieren soll, erst ab Januar 2020 greifen soll.

Deutlich wurde das am Dienstag, als die landeseigene „Stadt und Land“ ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2018 veröffentlichte.

Darin enthalten sind auch Erwartungen für die Entwicklung der Soll-Mieten. Diese sehen gemäß des vorgelegten Geschäftsberichts für das laufende Jahr 2019 eine Mieterhöhung um 17 Cent pro Quadratmeter von durchschnittlich sechs auf 6,17 Euro je Quadratmeter und Monat (kalt) vor.

„Diese Berechnung ist durch den Mietendeckel nun Makulatur“, sagte „Stadt und Land“-Geschäftsführer Ingo Malter bei der Vorstellung des Berichts. „Wir haben einfach das Pech, dass wir das erste kommunale Wohnungsunternehmen sind, das nach der Verkündung der Eckpunkte für einen landeseigenen Mietendeckel seine Bilanzen vorlegt“, kommentierte der Geschäftsführer. Als der Senat die Eckpunkte beschlossen habe, sei der Bericht bereits gedruckt gewesen.

Mieterhöhungen von durchschnittlich 13 Euro je Wohnung ausgesetztInsgesamt hatte die „Stadt und Land“, deren Wohnungsbestände überwiegend in Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf sowie in Neukölln liegen, in diesem Jahr die Versendung von knapp 4000 Mieterhöhungen an ihre Mieter geplant. In den letzten Jahren betrugen die Mieterhöhungen durchschnittlich 13 Euro pro Wohnung, je nach Wohnungsgröße reichte die Spanne von fünf bis 30 Euro, erläuterte Malter. Insgesamt hat das Unternehmen 47.000 Wohnungen im Bestand.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226284837/Stadt-und-Land-verschickt-keine-Mieterhoehungen-mehr.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 20.06.2019: Degewo erhöht trotz Mietendeckel die Miete

Senatorin Katrin Lompscher hatte die Landeseigenen angewiesen, von Mieterhöhungen abzusehen. Die Degewo will die Mieten dennoch heben.

Bausenatorin Lompscher verlangt, Mieterhöhungen zurückzunehmen

Mit dem angekündigten Senatsbeschluss habe die Mieterhöhung nichts zu tun gehabt, verteidigt sich die Degewo. „Die Koinzidenz mit dem Mietendeckel ist nicht geplant gewesen und ist ein Zufall“, sagte Degewo-Sprecher Paul-Gerhard Lichtenthäler. Die Anhebungen würden turnusmäßig durchgeführt, etwa als Anpassung an den im Mai vorgelegten neuen Berliner Mietspiegel. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht man das Verhalten der Degewo trotzdem nicht gerne. Bereits am 7. Juni hatte Senatorin Lompscher einen Brief an die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschrieben mit der Anweisung, kurzfristige Mieterhöhungen auszusetzen. „Alle Mieterhöhungsverlangen, die zum 18. Juni nicht rechtswirksam sind, sollen zurück genommen werden“, sagte Petra Rohland, Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung. Wie die Degewo damit umgehen wolle, sei noch offen, sagte Sprecher Lichtenthäler.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226228903/Mietendeckel-in-Berlin-Degewo-erhoeht-trotzdem-die-Miete.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 21.06.2019: Mieterhöhung trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel?

Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter, die jetzt noch ein Mieterhöhungsverlangen erhalten?

Der Senat hat zwar erklärt, dass das Gesetz zum Mietendeckel nach dem geplanten Inkrafttreten Anfang 2020 rückwirkend zum 18.06.2019 greifen soll, doch dies bedeutet nicht, dass Vermieter keine Mieterhöhungsverlangen mehr stellen dürfen. Zurzeit können Vermieter nach wie vor, Mieterhöhungsbegehren geltend machen und Mieter müssen diesen, sofern sie nach dem Berliner Mietspiegel 2019 berechtigt sind, zustimmen und die erhöhte Miete zahlen.

Vermieter können mithin bis zum Inkrafttreten des Berliner Mietengesetzes noch das gesamte Jahr 2019 über Mieterhöhungsverlangen stellen.

Rückforderungsanspruch

Nach Inkrafttreten des Berliner Mietengesetzes Anfang Januer 2020 entsteht für Mieterinnen und Mieter ein Rückforderungsanspruch bezüglich der für bis dahin gezahlten höheren Miete. Vermieter müssen sich folglich darauf einstellen, dass ihre Mieterinnen und Mieter die höhere Miete 2020 wieder zurückfordern werden.

Mieterhöhungen überprüfen!

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern eindringlich, jedes Mieterhöhungsverlangen von Experten – Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht – überprüfen zu lassen.

Nach Zugang eines Mieterhöhungsbegehrens besteht für die Überprüfung zwei Monate Zeit.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-politik/mieterhoehung-trotz-senatsbeschluss-ueber-mietendeckel_a220399