Archiv für den Monat: Juli 2021

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Geht das Minderungsrecht verloren, wenn Mieter die Besichtigung des angezeigten Schimmelbefalls verweigert haben?
Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 185/19, Urteil vom 22.10.2020) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. e) wie folgt aus:

„Eine weitergehende Mietminderung und ein weitergehendes Zurückbehaltungsrecht ist zugunsten der Beklagten auch deshalb nicht zu berücksichtigen, weil die Beklagten – wie die Klägerin zu Recht geltend macht – die entsprechenden Rechte dadurch verloren haben, dass sie die Besichtigung des angezeigten Schimmelbefalls am 11. Februar 2019 verweigert haben.

Ein Mieter, der dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt, die im Vorfeld einer Mangelbeseitigung erforderlichen Feststellungen zu treffen, kann sich auf seine Rechte aus §§ 536 Abs. 1, 320 BGB nicht berufen (vgl. auch BGH, Urt. v. 10.04.2019 – VIII ZR 12/18).

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen Kieslich steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Beklagte zunächst einen Termin bestätigt hat. Nachdem der Zeuge den von der Beklagten vorgeschlagenen Termin mit seinem Chef abgestimmt hatte und ihn gegenüber der Beklagten bestätigen wollte, verweigerte diese dessen Durchführung.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Spandauer Volksblatt am 06.07.2021: Wohnungswirtschaftsgesetz DIE LINKE. Berlin
Am 26.09.2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag und zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.
Berlin ist eine klassische Mieterstadt. Mit 85 % Mieteranteil nimmt Berlin eine Sonderstellung in Deutschland ein. Es herrscht seit geraumer Zeit Wohnungsknappheit. Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren rasant gestiegen.
Die kommenden Wahlen könnten folglich zu einer „Dach-über-dem-Kopf-Abstimmung” werden. Die Angst vor der Unbezahlbarkeit der eigenen Wohnung nimmt stetig zu.
Wie sieht das aktuelle Programm der Parteien in der Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik aus? Welche Ideen und Lösungsansätze sollen nach den Wahlen umgesetzt werden, um bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner zu schaffen?
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. wird bis zu den Wahlen in lockerem zeitlichen Abstand Vorhaben der einzelnen Parteien vorstellen. Heute: Das Wohnungswirtschaftsgesetz der Partei DIE LINKE.Berlin:
“Auf der Grundlage einer vom Bund übertragenen Landeskompetenz schlagen wir vor, ein Wohnungswirtschaftsgesetz einzuführen. Darin sollen eine dauerhafte Deckelung der Mieten, Vorgaben für die Instandhaltung der Wohnungsbestände durch die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen, der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssituation und Richtlinien zur Mitbestimmung von Mieter:innen enthalten sein.
Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen, so dass bei Bedarf auch private Vermieter:innen ihre Wohnungsbestände zur sozialen Belegung zur Verfügung stellen müssen, um diejenigen Berliner:innen mit Wohnraum zu versorgen, die es aktuell besonders schwer haben, eine Wohnung zu finden.
Wir wollen die Mieterhöhung durch Modernisierung bremsen. Mit einer Zuschussförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen sollen im privaten Wohnungsbestand Belegungsbindungenbei der Wiedervermietung geschaffen werden. So können nicht nur durch Neubau Bindungen neu geschaffen, vor allem in Altbauten im S-Bahn-Ring können Wohnungen preiswert gehalten und an soziale Ziele gebunden werden.
Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist zwingende Grundlage für eine effektive Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Wohnungssektor, für die politische Regulierung des Marktgeschehens und eine öffentliche Debatte über Vermögensverteilung und soziale Verantwortung. Deshalb wollen wir ein Mieten- und Wohnungskataster einführen, das die tatsächlichen Mieten und Eigentümer:innen aller Wohnungen in Berlin erfasst. Das Kataster dient perspektivisch auch als Grundlage für Instrumente wie den Mietspiegel.
Mitten in Berlin, der Stadt der Wohnungsnot, stehen Wohnungen aus spekulativen Gründen leer. Das ist kein Kavaliersdelikt. Denn: Eigentum verpflichtet! Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot weiter verschärfen, um Leerstand effizienter zu ahnden und Abrisse zu erschweren. Zudem wollen wir die Zahl der Ferienwohnungen weiter reduzieren und den Wohnraum wieder den Berliner:innen zur Verfügung stellen.
Seit Beginn der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün hat sich die Anzahl der Milieuschutz-gebiete in Berlin verdoppelt. Unser Ziel ist es, diese Gebiete auszuweiten und so in der ganzen Stadt Menschen vor Aufwertung und Verdrängung zu schützen.
Nach dem Beispiel Wien wollen wir den Anteil an kommunalem, genossenschaftlichem und sonstigem gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand in den kommenden Jahren durch Ankauf, Vorkauf, Vergesellschaftung und Neubau erheblich ausweiten. Auch der »Stadtentwicklungs-plan Wohnen« sieht vor, dass mindestens 50 Prozent der bis 2030 neu gebauten Wohnungen zu leistbaren Mietkonditionen durch landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger geschaffen werden sollen.

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht haben wir in den vergangenen Jahren ein wirksames Instrument erschlossen. Wer grundsätzlich bereit und in der Lage ist, dieses Recht auszuüben, wo immer es geht, kann Menschen auch über Abwendungsvereinbarungen wirksam vor Verdrängung schützen. Wir wollen sicherstellen, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stets als Erwerber, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, zur Verfügung stehen. Beim Abschluss von Abwendungsvereinbarungen wollen wir mit starken Regelungen die betroffenen Mieter:innen noch besser vor Wohnungsverlust schützen, wenn ihr Haus verkauft wird, und auf Bundesebene auf notwenige Verbesserungen im Baugesetzbuch drängen.
In prägnanten Aktionen zivilen Ungehorsams haben Aktivist:innen in den letzten Jahren vermehrt durch Besetzungen auf die massive Wohnungsnot in der Stadt aufmerksam gemacht. Wir setzen uns dafür ein, dass Hausbesetzungen insbesondere bei jahrelangem Leerstand entkriminalisiert werden. Räumungen wie beim Syndikat oder der Liebig 34 wollen wir ausschließen und dafür neue rechtliche Instrumente entwickeln. Wir wollen die sogenannte Berliner Linie abschaffen. Wir streben ein Leerstandsgesetz an. Mit diesem soll grundsätzlich die Besetzung von seit mindestens einem Jahr leer stehendem Wohnraum zu einem dauerhaften Wohnrecht führen, es sei denn, die Eigentümer:innen verpflichten sich verbindlich, in einem begrenzten Zeitraum den Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten zur Verfügung zu stellen.
Eigenbedarfskündigungen zurückdrängen
Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist ein probates Mittel zur Erhöhung der Miete, denn ein Großteil der Vermieter, die sich auf Eigenbedarf berufen, tut dies missbräuchlich. Eigenbedarf wird vorgetäuscht, die Wohnung soll in Wahrheit teurer vermietet oder verkauft werden. Die Bundesregierung verweigert seit Jahren, eine Verbesserung des Mieter:innen-schutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzunehmen. Das Land Berlin muss seine Anstrengungen fortführen und verstärken, dass im Bundesrecht der Schutz der Mieter:innen gegen Eigenbedarfskündigungen ausgebaut wird.
Eigenbedarfskündigungen sollen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssitua-tion ausgeschlossen werden. Sie dürfen in der übrigen Zeit nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Der Personenkreis soll auf Familienangehörige ersten Grades begrenzt werden. Wer eine bewohnte Wohnung kauft, soll keinen Eigenbedarf geltend machen können. Wir werden Mieter:innen gezielt durch öffentliche Informations- und Beratungsangebote unterstützen, sich zivilrechtlich zu wehren.”
Quelle: https://dielinke.berlin/2021/wahlprogramm/
https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-politik/wohnungswirtschaftsgesetz-die-linke-berlin_a315786

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Erhöhungsverlangen dem Mieter zugeht?
Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 93/20, Urteil vom 26.05.2021) lautet: Ja!
Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof in seiner vorgenannten Entscheidung unter III. 2. b) bb) (1) unter den Randnummern 37 – 38 wie folgt aus:
„bb) Die Revision beanstandet jedoch mit Recht, dass das Berufungsgericht den für die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete maßgeblichen Stichtag rechtsfehlerhaft bestimmt hat, indem es insoweit auf den Zeitpunkt abgestellt hat, ab dem die Beklagte die erhöhte Miete gegebenenfalls schuldete (1. Oktober 2017), anstatt auf denjenigen, an dem der Beklagten das Mieterhöhungsverlangen vom 20. Juli 2017 zugegangen ist.
(1) Maßgebend für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsverlangen dem Mieter zugeht (Senatsurteile vom 29. Februar 2012 – VIII ZR 346/10NJW 2012, 1351 Rn. 30; vom 28. April 2021 – VIII ZR 22/20, aaO unter II 2 b bb (1); vgl. auch Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 – VIII ZR 41/05NJW-RR 2006, 227 Rn. 15; jeweils mwN) und nicht der – vom Berufungsgericht zugrunde gelegte – Zeitpunkt, ab dem der Mieter die erhöhte Miete gegebenenfalls schuldet. Die nach § 558 Abs. 2 BGB aF maßgebliche Vierjahresfrist erstreckt sich demnach vom Zugang des Erhöhungsverlangens an vier Jahre zurück. Im Streitfall ist das Mieterhöhungsverlangen der Klägerin vom 20. Juli 2017 – wie die Parteien (auch) im Revisionsverfahren nicht in Zweifel gezogen haben – noch im Juli 2017 zugegangen und die Vierjahresfrist entsprechend zu bemessen.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 02.07.2021: „Eine Konfrontation, die uns nicht weiterhilft“ – Michael Müller lehnt Enteignung von Wohnungskonzernen erneut ab
Am 26. September stimmen die Berliner über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ab. Der Regierende Bürgermeister hält von den Plänen nichts.
Mit Blick auf den im Herbst anstehenden Volksentscheid hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller die Enteignung von Wohnungskonzernen erneut strikt abgelehnt. „Enteignung und alle daraus folgenden Schritte sind doch eine Konfrontation, die uns nicht weiterhilft – und die auch nicht zu mehr Wohnungen führt“, sagte der SPD-Politiker am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“.
„Ein Volksentscheid ist ein legitimes demokratisches Mittel“, sagte er weiter. „Aber ich habe das ja von Anfang an deutlich gemacht, dass ich glaube, dass eine Enteignung nicht der richtige Weg ist, sondern dass wir in einem Dialog und mit starken kommunalen Gesellschaften sehen müssen, dass wir den Mietenanstieg bremsen.“
Das müsse durch Neubau und durch Regulierung geschehen, dafür gebe es auch die entsprechenden Instrumente, sagte Müller. „Also insofern ein klares Signal an alle Vermieter, dass wir auch soziale Mietengesetzgebung durchsetzen werden, bundes- wie länderseitig.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April den Berliner Mietendeckel wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes kassiert hatte, hatte der Regierende Bürgermeister sich für ein Mietenmoratorium auf Bundesebene ausgesprochen. Zudem hatte er zu einem Runden Tisch für den Wohnungsmarkt eingeladen – und am Rande dieser Gespräche mit den Immobilienkonzernen Vonovia und Deutsche Wohnen den Rückkauf von 20.000 Wohnungen durch die landeseigenen Gesellschaften eingefädelt.

Linke: Parlament soll über Vonovia-Deal entscheiden

Müllers Koalitionspartner von den Linken unterstützen den Deal, fordern nun aber, das Abgeordnetenhaus darüber entscheiden zu lassen. Auch den Grünen mangelt es an Transparenz. Die SPD-geführte Finanzverwaltung will das Geschäft derweil im Sommer über die Bühne bringen.
Seine Neubauziele hat der Berliner Senat in den vergangenen Jahren indes regelmäßig verfehlt. Auch die landeseigenen Firmen errichteten weniger neue Wohnungen als angepeilt waren.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/eine-konfrontation-die-uns-nicht-weiterhilft-michael-mueller-lehnt-enteignung-von-wohnungskonzernen-erneut-ab/27385980.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 02.07.2021: Vonovia will beim Kauf der Deutsche Wohnen eine Milliarde Euro Steuern sparen
Der Bochumer Konzern will bei der Fusion mit dem Konkurrenten aus Berlin die Zahlung von Grunderwerbsteuer vermeiden. Das Gesetz erlaubt den Trick.
Anfangs wurde nur darüber spekuliert, jetzt steht es fest: Die Vonovia will bei der Übernahme der Deutsche Wohnen die Grunderwerbsteuer nicht zahlen. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Übernahmeangebot der Vonovia für Deutsche-Wohnen-Aktien hervor.
Darin steht, dass die Vonovia weniger als 90 Prozent der Aktien erwerben will. Verbunden mit dem Hinweis, dass nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Rechtslage der Erwerb von 90 Prozent der Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft oder der Erwerb eines höheren Anteils an einer solchen Gesellschaft Grunderwerbsteuer auslöse. „Zu einer solchen Vereinigung von 90 Prozent oder mehr der Anteile an der Zielgesellschaft bei der Bieterin kann es allerdings nicht kommen“, heißt es in dem Angebot an die Aktionäre.

Eine Bank hilft aus

Für den Fall, dass der Vonovia mehr Aktien angeboten werden, als sie übernehmen möchte, sollen diese von einer Bank aus Paris erworben werden. Die dortige Société Générale habe sich gegenüber der Vonovia verpflichtet, solche „Überschussaktien“ zu erwerben und zu übernehmen, heißt es in dem Angebot. Bei Gesamttransaktionskosten von rund 18 Milliarden Euro, die für den Deal im Gespräch sind, und einer effektiven Grunderwerbsteuer zwischen 5 und 6,5 Prozent, kann die Vonovia auf diese Weise rund eine Milliarde Euro sparen.
Die Grünen zeigen sich empört. „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Wie vermutet, wird Vonovia bei der Übernahme der Deutsche Wohnen keine Grunderwerbsteuer zahlen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Lisa Paus. „Das Signal an die Investoren ist eindeutig: Macht euch keine Sorgen, wir haben vorgesorgt und uns gegen mögliche Steuerzahlungen abgesichert.“ Die Fusion der beiden Immobilienriesen beweise, was auch von Expertenseite schon prognostiziert worden sei: Die Reform der Grunderwerbsteuer von Union und SPD werde an der Praxis der sogenannten Share Deals nicht viel ändern. Dabei bleiben bestimmte Transaktionen, bei denen künftig weniger als 90 Prozent der Geschäftsanteile den Besitzer wechseln, von der Grunderwerbsteuer verschont. Die Vonovia könnte zudem von der neu geschaffenen Börsenklausel profitieren, wonach Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden, generell ausgenommen sind, so die Grünen-Abgeordnete.

Europas größter Immobilienkonzern

Durch die geplante Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia soll Europas größter Immobilienkonzern mit mehr als 550.000 Wohnungen und einem Immobilienwert von knapp 90 Milliarden Euro entstehen. In Berlin sind beide Unternehmen stark vertreten. Die Vonovia mit 41.500 Wohnungen und die Deutsche Wohnen mit rund 110.000 Wohnungen. Aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der Immobilien werden laut Vonovia Kosteneinsparungen von 105 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Bis dies erreicht ist, wird es den Angaben zufolge aber bis Ende 2024 dauern.
Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anfallen, zum Beispiel Beraterkosten und Finanzierungskosten, werden sich laut dem Angebot voraussichtlich auf rund 225 Millionen Euro belaufen. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen empfehlen ihren Aktionären, das Angebot der Vonovia anzunehmen. Die Frist dafür läuft bis zum 21. Juli, um 24 Uhr.

Linke stellt Bedingungen

Im Zusammenhang mit dem angekündigten Zusammenschluss haben Vonovia und Deutsche Wohnen angekündigt, Mietsteigerungen in Berlin in den nächsten Jahren zu begrenzen. Außerdem wollen sie rund 20.000 Wohnungen an das Land Berlin verkaufen. Im Gespräch dafür sind die Thermometersiedlung und das Wohngebiet im Falkenhagener Feld, wo es aber noch zahlreiche Wohnungen mit asbesthaltigen Bauteilen gibt. Das führt seit Tagen zu Diskussionen in der rot-rot-grünen Koalition.
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zeigt sich in einem jetzt gefassten Beschluss zwar offen für den Ankauf der Wohnungen, aber nicht um jeden Preis. Entscheidend sei, dass mit dem Ankauf mieten- und stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt werden, sagte Fraktionschefin Anne Helm am Donnerstag. Zu den Voraussetzungen für einen Kauf gehöre, dass für alle Wohnungen die Mieterschutzregelungen aus der Kooperationsvereinbarung des Landes mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten. Außerdem dürften durch den Kauf weder die Neubaufähigkeit noch die Ausübung des Vorkaufsrechts gefährdet werden.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/uebernahme-der-deutsche-wohnen-durchs-steuerschlupfloch-li.168701