Rückforderung von Mietkautionen

Der AMV steht Ihnen mit Rat und Tat bei  der Rückforderung Ihrer Mietkaution zur Seite.

Bevor Sie erfahren, wie unsere praktische Hilfe bei der Rückforderung Ihrer Mietkaution konkret aussieht, geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre Rechte bei Mietkautionen durch Zurverfügungstellung einer Geldsumme. Von der Darstellung von anderen Mietsicherheiten wird an dieser Stelle abgesehen.

Müssen Sie bei Anmietung einer Wohnung immer eine Mietkaution zahlen?

Nein, nur dann, wenn es in Ihrem Mietvertrag auch geschrieben steht.

Wie hoch darf eigentlich Ihre Mietkaution sein?

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf diese höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nettokaltmiete betragen. Die Betriebskosten werden nicht mitgerechnet.

Müssen Sie bei Anmietung die Mietkaution auf einmal zahlen?

Nein, Sie haben das Recht, die Kaution auf drei Monate zu verteilen. Die erste Rate ist bei Einzug in die Wohnung und die weiteren Raten zusammen mit der zweiten und dritten Mietzahlung zu erbringen.

Darf Ihr Vermieter mit Ihrer Mietkaution tun und lassen, was er will?

Nein, er muss Ihr Geld getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Damit soll die Kaution für Sie als Mieter gesichert werden. Das kann am besten dadurch geschehen, dass Ihr Geld auf ein besonderes Sparbuch eingezahlt wird, das für Sie als Treuhandkonto geführt wird.

Muss Ihre Vermieter Ihre Mietkaution verzinsen?

Ja, und zwar zu dem Zinssatz, der bei einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist erwirtschaftet wird.

Wem gehören eigentlich die Zinsen?

Die Zinsen stehen Ihnen als Mieter zu.

Was passiert mit Ihrer Mietkaution, wenn das Mietshaus oder Ihre Wohnung verkauft wird?

In diesem Fall tritt der Käufer an die Stelle Ihres alten Vermieters. Er haftet jetzt für Ihre Mietkaution. Daneben haftet ihr alter Vermieter „ersatzweise“, falls der neue Vermieter Ihre Mietkaution nicht zurückzahlen kann.

Wann können Sie Ihre Mietkaution wieder zurückverlangen?

Solange Ihr Mietverhältnis läuft, können Sie Ihre Mietkaution nicht zurück verlangen. Nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung nebst Zinsen, jedoch nicht sofort, da Ihr Vermieter zuvor überprüfen darf, ob Sie ihm aus dem Mietverhältnis noch Geld schulden. In der Regel beträgt diese Frist sechs Monate; in einzelnen Fällen kann sie kürzer oder länger sein.

Die Rückforderung von Mietkautionen gehört in professionelle Hände. Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.