Erhöhte Warmwasserkosten bei erheblichem Wohnungsleerstand und einer damit nicht mehr verbundenen kostengünstigen Arbeitsweise der Heizungsanlage muss grundsätzlich dennoch der Mieter tragen!
Erhöhte Warmwasserkosten bei erheblichem Wohnungsleerstand und einer damit nicht mehr verbundenen kostengünstigen Arbeitsweise der Heizungsanlage muss grundsätzlich dennoch der Mieter tragen!