Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion ohne Grund vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 90/14, Urteil vom 10.12.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 280 Abs. 1, 3, § 283 Satz 1 BGB in Höhe von 8.500 € zusteht. Zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ist ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 € zustande gekommen.”