Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Wann wird bei einer Urlaubspauschalreise der Gesamtpreis fällig?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 9.12.2014) lautet: Eine Zahlungsverpflichtung bis 30 Tage vor Reisebeginn ist angemessen!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 183/2014 vom 9.12.2014 wie folgt aus: “Was die Fälligkeit des Gesamtpreises betrifft, hat der Bundesgerichtshof eine Zahlungsverpflichtung bis 30 Tage vor Reisebeginn als angemessen erachtet. Die Reiseveranstalter haben nicht dargetan, dass dieser Zeitraum in einer praktisch relevanten Anzahl von Fällen nicht ausreicht, um bei einer ausbleibenden Zahlung die Reise anderweitig verwerten zu können.”