Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Reiseveranstalter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine höhere Anzahlung als 20 % des Reisepreises verlangen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 85/12, X ZR 13/14, X ZR 147/13, Urteile vom 9.12.2014) lautet: Im Prinzip schon, aber …

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 183/2014 vom 9.12.2014 wie folgt aus: “Für eine Anzahlung, die 20 % des Reisepreises nicht übersteigt, hat der Bundesgerichtshof genügen lassen, dass es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Vorleistung des Reisenden handelt, der durch den zwingend zu übergebenden Sicherungsschein gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Die Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote in AGB ist nicht ausgeschlossen, setzt aber zumindest voraus, dass der Reiseveranstalter darlegt, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen bei denjenigen Reisen, für die er die höhere Anzahlung verlangt, typischerweise die geforderte Quote erreichen.”