Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Arzt einen Patienten über die eingeschränkten Erfolgsaussichten einer Operation aufklären?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 14/14, Urteil vom 21.10.2014) lautet: Im Regelfall Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf der Seite 6, Randnummer 12, wie folgt aus: “Aus revisionsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern ist zunächst gegen die Annahme des Berufungsgerichts, es sei erforderlich gewesen, die Klägerin auch über die eingeschränkten Erfolgsaussichten der Operationen aufzuklären. Der erkennende Senat hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass über die Erfolgsaussichten einer Behandlung jedenfalls dann aufzuklären ist, wenn das Misserfolgsrisiko hoch und die Indikation zweifelhaft ist.”