Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Besteht während der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG (6 Monate) Kündigungsschutz?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 6 AZR 828/08, Urteil vom 22.04.2010) lautet: Im Regelfall Nein!

Zur Begründung führt das BAG in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 9, Randnummer 41, wie folgt aus: “Während der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG ist der Arbeitnehmer lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts geschützt. In dieser Zeit ist das Vertrauen des Arbeitnehmers in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dadurch beschränkt, dass er mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne den Nachweis von Gründen rechnen muss, erst recht wenn die Arbeitsvertragsparteien eine Probezeit vereinbart haben.”