Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat eine schwangere Arbeitnehmerin, der unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz gekündigt worden ist, einen Anspruch auf Entschädigung?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 838/12, Urteil vom 12.12.2013) lautet: Ja, da eine Diskriminierung vorliegt!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 77/13 vom 12.12.2013 wie folgt aus: “Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, das der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 3.000,00 Euro zugesprochen hatte, bestätigt. Die Klägerin wurde wegen ihrer Schwangerschaft von der Beklagten ungünstiger behandelt und daher wegen ihres Geschlechtes benachteiligt, § 3 Abs. 1 Satz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Verbindung mit § 1 AGG. Dies ergibt sich schon aus dem Verstoß der Beklagten gegen das Mutterschutzgesetz.”