Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf einer Arbeitnehmerin in einer kirchlichen Einrichtung – Evangelisches Krankenhaus – das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 5 AZR 611/12, Urteil vom 24.9.2014) lautet: Grundsätzlich Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 48/14 vom 24.9.2014 wie folgt aus: “Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar.”