Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 25.11.2014: Belästigende Werbung – Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke!
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist Telefon-, E-Mail-, SMS- sowie Postwerbung erlaubt?
https://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2014/pm014.html
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