Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Müssen Flugpreisangaben in Online-Buchungsportalen den Endpreis ausweisen?

Die Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH – C-573/13, Urteil vom 15.01.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der EuGH in seiner Pressemitteilung Nr. 4/2015 vom 15.01.2015 wie folgt aus: “Mit seinem heutigen Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass der zu zahlende Endpreis im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems wie des in Rede stehenden bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, auszuweisen ist. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird.

Diese Auslegung ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Systematik und dem Ziel der Unionsregelung , die insbesondere gewährleisten soll, dass die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen können.”