Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren gewähren?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 9 AZR 956/12, Urteil vom 21.10.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 57/14 vom 21.10.2014 wie folgt aus: ” Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzungsprärogative zu.”