Kann ein Arbeitnehmer von seinem früheren Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung verlangen?
Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 9 AZR 295/13, Urteil vom 16.12.2014) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 66/14 vom 16.12.2014 wie fogt aus: “Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.”
