EuGH – C-396/13, Urteil vom 12.02.2015 – Mindestlohn auch für entsandte Arbeitnehmer!
Unternehmen, die Arbeitskräfte in andere EU-Länder entsenden, müssen sich uneingeschränkt an die dort geltenden Mindestlohnregeln halten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit Urteil vom 12.02.2015 in dem Verfahren C-396/13 klargestellt.
http://www.heute.de/eugh-urteilt-mindestlohn-auch-fuer-entsandte-arbeitnehmer-37153756.html