Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung für einen rollenden Einkaufswagen?

Pressemitteilung 06/15 des Amtsgericht München vom 06.02.2015 – AG München – 343 C 28512/12, Urteil vom 05.02.2014: “Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.”

https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/04673/index.php