Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Sind Hobelspäne ein geeignetes Streumittel für einen Gehweg?

Pressemitteilung des Oberlandesgericht Hamm vom 29.01.2015 – OLG Hamm – 6 U 92/12, Urteil vom 24.11.2014: “Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel”

“Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung sind keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in dem Schadensersatzprozess einer auf einem eisglatten Gehweg gestürzten Fußgängerin festgestellt und die für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg zum Schadensersatz verurteilt.”

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/29_01_2015_/index.php