Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Die Präsidentin des Kammergerichts – Pressemitteilung Nr. 7/2015 vom 06.02.2015 – Vermietung der Wohnung durch den Mieter über „airbnb“ an Touristen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen!

Landgericht Berlin – 67 T 29/15, Beschluss vom 03.02.2015: Leitsätze:

“1.
Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über „airbnb“ angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
2.
Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über „airbnb“ geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.”

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20150206.1205.401082.html