Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Haftet ein Verkehrsteilnehmer, der urplötzlich sein Fahrzeug im Straßenverkehr grundlos abbremst?

Pressemitteilung Nr. 05/2015 des Amtsgericht München vom 30.01.2015 – AG München – 345 C 22960/13, Urteil vom 19.02.2014:” Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und haftet für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 Prozent.”

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/04660/