Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bankgebühren für Fehlbuchungen unzulässig!

Die Raiffeisenbank aus Oberfranken verlangte laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen “pro Buchungsposten” 0,35 Euro.

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs – XI ZR 174/13 – hat mit Urteil vom 27.01.2015 auf die Unwirksamkeit dieser Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen “Preis pro Buchungsposten” festlegt.

www.sueddeutsche.de/geld/bgh-urteil-raiffeisenbank-darf-keine-buchungsgebuehr-verlangen-1.2322754