Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.02.2015 – Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Ein Meilenstein für den Opferschutz im Strafverfahren!

Das Bundeskabinett hat am 11.02.2015 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, (3. Opferrechtsreformgesetz) beschlossen.

Hierzu erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: “Das Strafverfahren darf nicht dazu führen, dass Kriminalitäts-Opfer erneut traumatisiert werden. Auch wenn wir den Schutz und die Rechte von Opfern in den letzten Jahren bereits konsequent ausgebaut und dafür gesorgt haben, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat, sind weitere Verbesserungen möglich. Mit der Reform gehen wir weitere wichtige Schritte, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen.” Der Staat hat die Aufgabe, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten. „Opfer sind Menschen, die oftmals großen seelischen Belastungen ausgesetzt sind. Daher dürfen wir sie im Strafverfahren nicht allein lassen. Aus diesem Grund setzen wir nicht einfach nur die Opferschutzrichtlinie um, sondern nutzen die Gelegenheit, mit der Neuregelung zur psychosozialen Prozessbegleitung einen Meilenstein im Opferschutz zu setzen. Damit können wir den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung zu geben, die sie benötigen.“

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150211-ORRG.html;jsessionid=1B577FE417E292C0EC3A709DF2B2B5C9.1_cid289?nn=3433226

Den vollständigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.02.2015 finden Sie unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE-Gesetz-zur-Staerkung-der-Opferrechte-im-Strafverfahren.pdf?__blob=publicationFile