Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH ändert seine Rechtsprechung und stärkt Mieterrechte bei “Schönheitsreparaturen”!

1) BGH – VIII ZR 185/14, Urteil vom 18.03.2015: Wird eine Wohnung unrenoviert übergeben, sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen ungültig. “Die Renovierungsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Denn er muss die Vorspuren des vorhergehenden Mieters beseitigen. Außerdem muss er dem Vermieter die Wohnung gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben als er sie erhalten hat”, sagte Dietlind Weinland, Sprecherin des Bundesgerichtshofes.

2) BGH – VIII ZR 242/13, Urteil vom 18.03.2015: Auch die gängige Praxis, wonach Mieter bei vorzeitigem Auszug, wenn sie also kaum etwas abgewohnt haben, trotzdem per prozentualer Quote für Renovierungen aufkommen mussten, ist vorbei. Quotenabgeltungsklauseln sind ungültig, Begründung: Zu intransparent!

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