Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf man als Wohnungseigentümer seinen Teppichboden rausreißen und durch Parkett ersetzen, obwohl sich dadurch der Trittschall erhöht?

Zum Sachverhalt: Ein Rentner-Paar aus Travemünde an der Ostsee klagte gegen die über ihm wohnenden neuen Eigentümer. Diese hatten den alten Teppich in einer Wohnanlage aus den 1970er Jahren herausgerissen und mit Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung.

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – V ZR 73/14, Urteil vom 27.02.2015) lautet: Ja, man darf. Es müssen nur die Schallschutznormen eingehalten werden, die beim Bau des Hauses galten.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bgh-urteil-zu-laerm-in-der-wohnung-nachbarn-muessen-lauteres-parkett-statt-teppich-dulden/11434970.html