Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

89. Sitzung Deutscher Bundestag am 27.02.2015 –  Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kleinanlegerschutzgesetzes!

Intention des Gesetzes: Dadurch sollen Anleger angesichts neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können. Außerdem soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neue Aufsichtsbefugnisse erhalten.

http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=4667382&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search