Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 8 AZR 482/12, Urteil vom 20.06.2013) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 43/2013 vom 20.06.2013 wie folgt aus: “Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass Indizien vorgetragen und bewiesen werden, die auf die Benachteiligung wegen einer (vermuteten) Weltanschauung hindeuten. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine „Weltanschauung“.”