BGH – VIII ZR 243/13 + VIII ZR 260/13 + VIII ZR 109/14, Urteile vom 25.03.2015 – Auch eine Eigentümergemeinschaft hat ein Recht auf Verbraucherschutz!
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen als Verbraucher behandelt werden und sind dementsprechend rechtlich geschützt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen entschieden (Az.: VIII ZR 243/13, Az.: VIII ZR 260/13, Az.: VIII ZR 109/14). In allen Fällen ging es um spezielle Preisanpassungsklauseln von Gasversorgern, wonach die Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sind. Nun entschieden die Richter: Die Vertragsbedingungen benachteiligen die Verbraucher und sind daher unwirksam.