BGH – VIII ZR 38/14, Urteil vom 25.03.2015 – Geld zurück für abgebranntes Auto!
Der BGH hat dem Käufer eines Neuwagens Recht gegeben, der ein Fahrzeug wegen technischer Mangel zurückgeben wollte. Noch bevor es zu einer Rückgabe kam, brannte das Auto aber weitgehend aus. Trotzdem kann er sein Geld zurückverlangen, urteilte jetzt der BGH.
http://www.sueddeutsche.de/geld/bgh-urteil-geld-zurueck-fuer-abgebranntes-auto-1.2410235